Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/12, Ahornweg 16 a in Strahlungen, vorgelegt.

 

Der Bauherr wurde durch die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert einen Tekturantrag vorzulegen, da entgegen der erteilten Baugenehmigung vom 23.08.2016, Nr. 4.1-6024-20160586, Auffüllungen auf dem Grundstück vorgenommen wurden, die nicht den genehmigten Plänen entsprachen.

 

Des Weiteren wurden an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zu Fl. Nr. 284/10 und an der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 284/12 Stützmauern errichtet, welche nicht in den Planunterlagen dargestellt wurden.

 

Die nun vorgelegten Pläne entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag - Errichtung Stützmauer und Außenanlage - zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/12, Ahornweg 16 a in Strahlungen, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7