Sitzung: 20.08.2018 GSN/008/2018
Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte
mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/12, Ahornweg 16 a in Strahlungen, vorgelegt.
Der Bauherr wurde durch die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert einen
Tekturantrag vorzulegen, da entgegen der erteilten Baugenehmigung vom 23.08.2016,
Nr. 4.1-6024-20160586, Auffüllungen auf dem Grundstück vorgenommen wurden, die
nicht den genehmigten Plänen entsprachen.
Des Weiteren wurden an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zu Fl. Nr.
284/10 und an der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 284/12 Stützmauern
errichtet, welche nicht in den Planunterlagen dargestellt wurden.
Die nun vorgelegten Pläne entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten
vor Ort. Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung ihre
Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag - Errichtung
Stützmauer und Außenanlage - zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf
dem Grundstück Fl. Nr. 284/12, Ahornweg 16 a in Strahlungen, entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |