Sitzung: 20.08.2018 GSN/008/2018
Der Bauherr wurde
durch die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert einen Tekturantrag vorzulegen, da entgegen
der erteilten Baugenehmigung vom 23.08.2016, Nr. 4.1-6024-20160585,
Auffüllungen auf dem Grundstück vorgenommen wurden, die nicht den genehmigten
Plänen entsprachen.
Des Weiteren wurden
an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zu Fl. Nr. 284/10 und an der
südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 284/12 Stützmauern errichtet,
welche nicht in den Planunterlagen dargestellt wurden.
Die nun
vorgelegten Pläne entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Die
angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung
erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag - Errichtung
Stützmauer und Außenanlage - zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf
dem Grundstück Fl. Nr. 284/10, Ahornweg 16 in Strahlungen, entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |