Anfang August 2018 wurde der Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.

Mit dem Bundeshaushalt 2018 werden damit für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Förderung investiver Projekte mit besonderer Bedeutung zur Verfügung gestellt.

Bei einem vergleichbaren Programm in der Vergangenheit wurden indes lediglich drei Projekte in ganz Bayern gefördert.

 

Förderfähig sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – mit einem Schwerpunkt auch auf Sportstätten.

Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie sein bzw. sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen (Zweckbindungsfrist in der Regel 10 Jahre).

Neben dem Regelfördersatz (45 % der förderfähigen Kosten) erhöht sich bei Kommunen, deren Haushaltsnotlage durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt wird, der Fördersatz auf 90 % der förderfähigen Kosten.

 

Das weitere Verfahren in diesem Programm beginnt mit folgenden Schritten:

 

(seit) 15. August 2018                         Freischaltung des Erhebungsbogens in easy-Online

 

24. August 2018                                  Fristende zur formlosen Anzeige des Antrags beim, für die
                                                            Städtebauförderung zuständigen Landesministerium

 

31. August 2018 (24 Uhr)                   Fristende zur Einreichung der Projektanträge über easy-
                                                            Online

 

4. September 2018 (Poststempel)      Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in
                                                            unveränderter, ausgedruckter und unterschriebener Form
                                                            beim BBSR und beim für Städtebauförderung zuständigen
                                                            Landesministerium

 

Aus allen bundesweit eingereichten Projekten findet an Hand folgender Auswahlkriterien die Festlegung der geförderten Maßnahmen statt:

 

-       besondere regionale und überregionale Wahrnehmbarkeit

-       begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit

-       städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität

-       überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschl. Barrierefreiheit/-armut) und /oder Klimaschutz

-       hohes Innovationspotenzial

 

Ersten Erkundigungen zufolge würde die Generalsanierung der Günter-Burger-Halle maßgeblich unter die vorgenannten Auswahlkriterien fallen.

Da die Bundesfördermittel möglichst vielen Menschen einen Nutzen bringen sollten, scheinen die Erfolgsaussichten gegenüber Metropolregionen wiederum geschmälert, weswegen die Stärken der Kommune in Sachen Vernetzung (VG, Allianzen, etc.) sowie Behindertenarbeit betont werden muss.

Seitens des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, wurde zudem bereits signalisiert, dass das Vorliegen einer Haushaltsnotlage bestätigt werden kann (damit erhöhter Fördersatz möglich).

 

Die Maßnahme selbst sollte den Einbau neuer Fenster und neuer Eingangselemente, den Sonnenschutz, den Anstrich der Fassade mit Sockel und Holzuntersichten, die Heizung/Lüftung und Barrierefreiheit sowie ggf. Brandschutz und Freianlage/Parkplätze umfassen.

Die geschätzten Gesamtkosten würden dabei auf rund 2,4 Mio. € beziffert – die Gemeinde müsste im Förderungsfall zumindest 10 % der förderfähigen Kosten plus die nicht förderfähigen Kosten aus eigenen Mitteln tragen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen billigt / unterstützt die Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Generalsanierung der Günter-Burger-Halle“. Das Investitionsvolumen beträgt rd. 2.400.000 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7