Sitzung: 20.08.2018 GSN/008/2018
Anfang August 2018 wurde der Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
veröffentlicht.
Mit dem Bundeshaushalt 2018 werden damit für die Haushaltsjahre 2019 bis
2022 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Förderung investiver
Projekte mit besonderer Bedeutung
zur Verfügung gestellt.
Bei einem vergleichbaren Programm in der Vergangenheit wurden indes lediglich
drei Projekte in ganz Bayern gefördert.
Förderfähig sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur – mit einem Schwerpunkt auch auf Sportstätten.
Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer städtebaulichen
Gesamtstrategie sein bzw. sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept
oder vergleichbaren Planungen erschließen (Zweckbindungsfrist in der Regel 10
Jahre).
Neben dem Regelfördersatz (45 % der förderfähigen Kosten) erhöht sich
bei Kommunen, deren Haushaltsnotlage durch die zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt wird, der Fördersatz auf 90 % der
förderfähigen Kosten.
Das weitere Verfahren in diesem Programm beginnt mit folgenden
Schritten:
(seit) 15. August 2018 Freischaltung
des Erhebungsbogens in easy-Online
24. August 2018 Fristende
zur formlosen Anzeige des Antrags beim, für die
Städtebauförderung
zuständigen Landesministerium
31. August 2018 (24 Uhr) Fristende
zur Einreichung der Projektanträge über easy-
Online
4. September 2018 (Poststempel) Fristende
zur Einreichung der Projektskizzen in
unveränderter,
ausgedruckter und unterschriebener Form
beim
BBSR und beim für Städtebauförderung
zuständigen
Landesministerium
Aus allen bundesweit eingereichten Projekten findet an Hand folgender
Auswahlkriterien die Festlegung der geförderten Maßnahmen statt:
-
besondere regionale und überregionale
Wahrnehmbarkeit
-
begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune
-
erhebliches und überdurchschnittliches
Investitionsvolumen
-
Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige
Nutzbarkeit
-
städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und
baukulturelle Qualität
-
überdurchschnittliche fachliche Qualität,
insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen
Integration (einschl. Barrierefreiheit/-armut) und /oder Klimaschutz
-
hohes Innovationspotenzial
Ersten Erkundigungen zufolge würde die Generalsanierung der
Günter-Burger-Halle maßgeblich unter die vorgenannten Auswahlkriterien
fallen.
Da die Bundesfördermittel möglichst vielen Menschen einen Nutzen bringen
sollten, scheinen die Erfolgsaussichten gegenüber Metropolregionen wiederum
geschmälert, weswegen die Stärken der Kommune in Sachen Vernetzung (VG,
Allianzen, etc.) sowie Behindertenarbeit betont werden muss.
Seitens des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde, wurde zudem bereits signalisiert, dass das Vorliegen
einer Haushaltsnotlage bestätigt werden kann (damit erhöhter Fördersatz
möglich).
Die Maßnahme selbst sollte den Einbau neuer Fenster und neuer
Eingangselemente, den Sonnenschutz, den Anstrich der Fassade mit Sockel und
Holzuntersichten, die Heizung/Lüftung und Barrierefreiheit sowie ggf. Brandschutz
und Freianlage/Parkplätze umfassen.
Die geschätzten Gesamtkosten würden dabei auf rund 2,4 Mio. € beziffert
– die Gemeinde müsste im Förderungsfall zumindest 10 % der förderfähigen Kosten
plus die nicht förderfähigen Kosten aus eigenen Mitteln tragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen billigt / unterstützt die Teilnahme am
Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Generalsanierung der Günter-Burger-Halle“.
Das Investitionsvolumen beträgt rd. 2.400.000 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |