Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
In der Zeit vom 27.04.2018 bis einschließlich 28.05.2018 fand die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung
„Zehnt III“ statt.
Die Stellungnahmen der Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher Belange
wurden größtenteils in der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2018 behandelt.
Nachdem erst in der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2018 eine tragfähige
Lösung für die Abwasserbeseitigung des Baugebietes gefunden wurde, sind nun
noch die Stellungnahmen des Abwasserverbandes Saale-Lauer sowie des
Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen zu erörtern.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Beschluss:
Wegen hydraulischer Überlastung des Mischwasserkanals „Am Altmerberg“
wird die abwassertechnische Erschließung des Baugebietes im Trennsystem
erfolgen. Lediglich das Schmutzwasser wird auf den Mischwasserkanal „Am
Altmerberg“ beaufschlagt.
Das Oberflächenwasser wird zunächst verrohrt über den Eselsweg und anschließend
im offenen Graben dem vorhandenen Regenrückhaltebecken an der Münnerstädter
Straße zugeleitet. Um das Oberflächenwasser des Baugebietes im
Regenrückhaltebecken aufnehmen zu können, muss das Volumen entsprechend
erweitert werden.
Im RRB befindet sich auf Höhe der Beckensohle eine Ablaufleitung (DN
100), die in den Oberflächenkanal Münnerstädter Straße einleitet. Auf ca. 30 cm
Beckenwandhöhe befindet sich ein weiterer Betonrohrablauf DN 400. Um das
Beckenvolumen zu nutzen, wird vor dem Auslauf des Betonrohrs ein Schachtbauwerk
auf Beckenhöhe eingebaut, welches gewährleistet, dass das Oberflächenwasser bei
Erreichen der Einstauhöhe in den Ablaufschacht stürzt und gedrosselt in den
Mischwasserkanal in der Münnerstädter Straße abgeleitet wird.
Bei Erschließung weiterer Bauabschnitte ist der Neubau eines weiteren
Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Fl. Nrn. 326 und 327, Gemarkung
Strahlungen, erforderlich. Dann muss die Ableitung des bestehenden Beckens in
der Münnerstädter Straße vom Mischwasserkanal baulich getrennt und dem Oberflächenwasserkanal
in der Münnerstädter Straße zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Beschluss:
Wegen hydraulischer Überlastung des Mischwasserkanals „Am Altmerberg“
wird die abwassertechnische Erschließung des Baugebietes im Trennsystem
erfolgen. Lediglich das Schmutzwasser wird auf den Mischwasserkanal „Am
Altmerberg“ beaufschlagt.
Das Oberflächenwasser wird zunächst verrohrt über den Eselsweg und
anschließend im offenen Graben dem vorhandenen Regenrückhaltebecken an der
Münnerstädter Straße zugeleitet. Um das Oberflächenwasser des Baugebietes im
Regenrückhaltebecken aufnehmen zu können, muss das Volumen entsprechend
erweitert werden.
Das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird so gedrosselt in den
Mischwasserkanal in der Münnerstädter Straße abgeleitet.
Bei Erschließung weiterer Bauabschnitte ist der Neubau eines weiteren
Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Fl. Nrn. 326 und 327, Gemarkung
Strahlungen, erforderlich. Dann muss die Ableitung des bestehenden Beckens in
der Münnerstädter Straße vom Mischwasserkanal baulich getrennt und dem
Oberflächenwasserkanal in der Münnerstädter Straße zugeführt werden.
Die weiteren Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden
vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2018 wird
ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden
Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung und
Erweiterung „Zehnt III“ in der Fassung vom 15.10.2018 auf Grund § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in
Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in
der jeweils geltenden Fassung wie folgt als
Satzung
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplans „Zehnt III“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom
15.10.2018.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Zehnt III“ besteht
aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom
15.10.2018.
§ 3
Inkrafttreten
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Zehnt III“ tritt mit
der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |