In der Zeit vom 27.04.2018 bis einschließlich 28.05.2018 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung „Zehnt III“ statt.

 

Die Stellungnahmen der Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden größtenteils in der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2018 behandelt.

 

Nachdem erst in der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2018 eine tragfähige Lösung für die Abwasserbeseitigung des Baugebietes gefunden wurde, sind nun noch die Stellungnahmen des Abwasserverbandes Saale-Lauer sowie des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen zu erörtern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

 

 

Beschluss:

 

Wegen hydraulischer Überlastung des Mischwasserkanals „Am Altmerberg“ wird die abwassertechnische Erschließung des Baugebietes im Trennsystem erfolgen. Lediglich das Schmutzwasser wird auf den Mischwasserkanal „Am Altmerberg“ beaufschlagt.

Das Oberflächenwasser wird zunächst verrohrt über den Eselsweg und anschließend im offenen Graben dem vorhandenen Regenrückhaltebecken an der Münnerstädter Straße zugeleitet. Um das Oberflächenwasser des Baugebietes im Regenrückhaltebecken aufnehmen zu können, muss das Volumen entsprechend erweitert werden.

 

Im RRB befindet sich auf Höhe der Beckensohle eine Ablaufleitung (DN 100), die in den Oberflächenkanal Münnerstädter Straße einleitet. Auf ca. 30 cm Beckenwandhöhe befindet sich ein weiterer Betonrohrablauf DN 400. Um das Beckenvolumen zu nutzen, wird vor dem Auslauf des Betonrohrs ein Schachtbauwerk auf Beckenhöhe eingebaut, welches gewährleistet, dass das Oberflächenwasser bei Erreichen der Einstauhöhe in den Ablaufschacht stürzt und gedrosselt in den Mischwasserkanal in der Münnerstädter Straße abgeleitet wird.

 

Bei Erschließung weiterer Bauabschnitte ist der Neubau eines weiteren Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Fl. Nrn. 326 und 327, Gemarkung Strahlungen, erforderlich. Dann muss die Ableitung des bestehenden Beckens in der Münnerstädter Straße vom Mischwasserkanal baulich getrennt und dem Oberflächenwasserkanal in der Münnerstädter Straße zugeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

 

Beschluss:

 

Wegen hydraulischer Überlastung des Mischwasserkanals „Am Altmerberg“ wird die abwassertechnische Erschließung des Baugebietes im Trennsystem erfolgen. Lediglich das Schmutzwasser wird auf den Mischwasserkanal „Am Altmerberg“ beaufschlagt.

Das Oberflächenwasser wird zunächst verrohrt über den Eselsweg und anschließend im offenen Graben dem vorhandenen Regenrückhaltebecken an der Münnerstädter Straße zugeleitet. Um das Oberflächenwasser des Baugebietes im Regenrückhaltebecken aufnehmen zu können, muss das Volumen entsprechend erweitert werden.

Das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird so gedrosselt in den Mischwasserkanal in der Münnerstädter Straße abgeleitet.

 

Bei Erschließung weiterer Bauabschnitte ist der Neubau eines weiteren Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Fl. Nrn. 326 und 327, Gemarkung Strahlungen, erforderlich. Dann muss die Ableitung des bestehenden Beckens in der Münnerstädter Straße vom Mischwasserkanal baulich getrennt und dem Oberflächenwasserkanal in der Münnerstädter Straße zugeführt werden.

 

Die weiteren Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2018 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung „Zehnt III“ in der Fassung vom 15.10.2018 auf Grund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

Satzung

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Zehnt III“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 15.10.2018.

 

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Zehnt III“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 15.10.2018.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Zehnt III“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7