Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 415 in der Mönchsbergstraße 1 in Strahlungen vorgelegt. Das Carport soll in einer Holzkonstruktion mit Flachdach und Trapezblecheindeckung errichtet werden; Größe 6,0 m Länge, 4 m Breite und 2,80 m Höhe.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 415 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Nr. 2560 geplant. Hierzu ist eine Erschließungsvereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen, die regelt, dass von der Gemeinde keine der Zufahrt dienenden Verbesserungen an dem Weg durchgeführt werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Ausbau des Wegs.

 

Der Antrag auf isolierte Befreiung ist erforderlich, da der Standort des Carports außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.

 

Angrenzender Nachbar ist die Gemeinde.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 415 in der Mönchsbergstraße 1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort des Carports außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7