Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück Fl.
Nr. 415 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Nr. 2560 geplant. Hierzu
ist eine Erschließungsvereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen, die
regelt, dass von der Gemeinde keine der Zufahrt
dienenden Verbesserungen an dem Weg durchgeführt werden. Es besteht auch kein
Anspruch auf Ausbau des Wegs.
Der Antrag auf
isolierte Befreiung ist erforderlich, da der Standort des Carports außerhalb
der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.
Angrenzender
Nachbar ist die Gemeinde.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 415 in der
Mönchsbergstraße 1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Für den Standort des Carports außerhalb der Baugrenzen wird einer
Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |