Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
Nach dem Rücktritt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Strahlungen, Herrn Christoph Vorndran, zum 31.01.2018, möchte die Gemeinde
Strahlungen ausschließen, dass die Feuerwehr längere Zeit ohne 1. Kommandanten
ist. Für solche Fälle sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG
die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor, wenn innerhalb von
drei Monaten nach Ausscheiden des 1. Kommandanten kein neuer Kommandant wirksam
gewählt wurde. Die Gemeinde hat hier keinen Ermessensspielraum. Die Bestellung
endet mit der Bestätigung eines durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden gewählten
1. Kommandanten.
In einer Informationsveranstaltung in der Günter-Burger-Halle am
18.09.2018, zu der alle aktiven Feuerwehrleute von Strahlungen schriftlich
geladen wurden, hat Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back, nachdem sich auf
Nachfrage aus der Informationsveranstaltung der aktiven Feuerwehrleute niemand
bereit erklärt hat sich als 1. Kommandant zur Wahl zu stellen, Herrn Thomas
Heuring, Karl-Straub-Straße 13, 97616 Salz, als kommissarischen 1. Kommandanten
vorgeschlagen.
Herr Thomas Heuring wurde von der Gemeinde gehört und ist mit der
Bestellung einverstanden.
Er ist fachlich und gesundheitlich für das Amt des 1. Kommandanten
geeignet und hat bereits alle nötigen Lehrgänge. Für Herrn Heuring spricht
auch, dass er bereits mehrere Jahre 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Salz
war. Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die gegen eine Notbestellung von
Herrn Heuring als 1. Kommandanten sprechen. Auch die Tatsache, dass Herr
Heuring in der Nachbargemeinde Salz wohnt, ist nach dem Bayerischen
Feuerwehrgesetz (BayFwG) kein Grund, diese Bestellung abzulehnen.
Die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr müssen sich nach der
Bestellung von Herrn Thomas Heuring als Notkommandanten sofort und immer wieder
bemühen, einen geeigneten Kandidaten für einen Wahlgang zum 1. Kommandanten zu
finden.
Beschluss:
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 5 Bayerisches
Feuerwehrgesetz (BayFwG) wird Herr Thomas Heuring, Karl-Straub-Straße 13, 97616
Salz, zum kommissarischen 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Strahlungen bestellt. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten 1.
Kommandanten (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG). Die Gemeinde sowie die Freiwillige Feuerwehr
Strahlungen bemühen sich weiterhin, sobald als möglich eine Person aus der
aktiven Wehr zu finden, welcher bereit ist, sich zur Wahl zum 1. Kommandanten
zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |