Nach dem Rücktritt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen, Herrn Christoph Vorndran, zum 31.01.2018, möchte die Gemeinde Strahlungen ausschließen, dass die Feuerwehr längere Zeit ohne 1. Kommandanten ist. Für solche Fälle sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des 1. Kommandanten kein neuer Kommandant wirksam gewählt wurde. Die Gemeinde hat hier keinen Ermessensspielraum. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden gewählten 1. Kommandanten.

 

In einer Informationsveranstaltung in der Günter-Burger-Halle am 18.09.2018, zu der alle aktiven Feuerwehrleute von Strahlungen schriftlich geladen wurden, hat Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back, nachdem sich auf Nachfrage aus der Informationsveranstaltung der aktiven Feuerwehrleute niemand bereit erklärt hat sich als 1. Kommandant zur Wahl zu stellen, Herrn Thomas Heuring, Karl-Straub-Straße 13, 97616 Salz, als kommissarischen 1. Kommandanten vorgeschlagen.

Herr Thomas Heuring wurde von der Gemeinde gehört und ist mit der Bestellung einverstanden.

Er ist fachlich und gesundheitlich für das Amt des 1. Kommandanten geeignet und hat bereits alle nötigen Lehrgänge. Für Herrn Heuring spricht auch, dass er bereits mehrere Jahre 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Salz war. Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die gegen eine Notbestellung von Herrn Heuring als 1. Kommandanten sprechen. Auch die Tatsache, dass Herr Heuring in der Nachbargemeinde Salz wohnt, ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) kein Grund, diese Bestellung abzulehnen.

Die Gemeinde und die Freiwillige Feuerwehr müssen sich nach der Bestellung von Herrn Thomas Heuring als Notkommandanten sofort und immer wieder bemühen, einen geeigneten Kandidaten für einen Wahlgang zum 1. Kommandanten zu finden.


Beschluss:

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wird Herr Thomas Heuring, Karl-Straub-Straße 13, 97616 Salz, zum kommissarischen 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Strahlungen bestellt. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten 1. Kommandanten (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG). Die Gemeinde sowie die Freiwillige Feuerwehr Strahlungen bemühen sich weiterhin, sobald als möglich eine Person aus der aktiven Wehr zu finden, welcher bereit ist, sich zur Wahl zum 1. Kommandanten zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7