Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer mit
Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221 und 222 in der
Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen vorgelegt.
Herr Gemeinderat Johannes Schultheis kann aufgrund persönlicher
Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Die bestehende Stützmauer zum Grundstück Fl. Nr. 223 wird verlängert und
das Gelände aufgefüllt.
Zur Zeit läuft das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan
„Rheinfeldshöfer Straße“. Die Auslegung erfolgt voraussichtlich bis Ende
November 2018. Der Bebauungsplan hat noch nicht die Planreife.
Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen für Geländeveränderungen
vor:
Die max. Höhe für Geländeveränderungen beträgt 1,25 m.
Sollten topografisch größere Auffüllungen notwendig sein, so sind diese
höhentechnisch zu je 1,25 m zu staffeln und durch einen waagrechten
Geländestreifen mit 90 cm Breite zu gliedern. Diese Fläche ist zu
hinterpflanzen.
Stützmauern anstelle von Böschungen sind nur bis zu einer Höhe von 1,00
m zulässig. Ausnahmen sind Stützwände in Nord-Süd-Richtung. Diese sind
topographisch bedingt, bis zu einer Höhe von 2,20 m zulässig. Hierbei sind die
Anforderungen des Grünordnungsplanes zu beachten.
Nach den vorgelegten Plänen wird die zulässige Höhe von 2,20 m bei der
Stützmauer überschritten und erreicht am Ende eine Höhe von 2,50 m.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftleistung auf den
Plänen ihre Zustimmung erteilt.
Der Bauherr hat vorab beim Landratsamt die Erteilung einer
Teilbaugenehmigung beantragt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221 und
222 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“
sind zu beachten. Die Höhe der Stützmauer ist mit 2,20 m einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Johannes Schultheis nahm wegen persönlicher Beteiligung
gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht
teil.