Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221 und 222 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen vorgelegt.

 

Herr Gemeinderat Johannes Schultheis kann aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Die bestehende Stützmauer zum Grundstück Fl. Nr. 223 wird verlängert und das Gelände aufgefüllt.

 

Zur Zeit läuft das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer Straße“. Die Auslegung erfolgt voraussichtlich bis Ende November 2018. Der Bebauungsplan hat noch nicht die Planreife.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen für Geländeveränderungen vor:

Die max. Höhe für Geländeveränderungen beträgt 1,25 m.

Sollten topografisch größere Auffüllungen notwendig sein, so sind diese höhentechnisch zu je 1,25 m zu staffeln und durch einen waagrechten Geländestreifen mit 90 cm Breite zu gliedern. Diese Fläche ist zu hinterpflanzen.

 

Stützmauern anstelle von Böschungen sind nur bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Ausnahmen sind Stützwände in Nord-Süd-Richtung. Diese sind topographisch bedingt, bis zu einer Höhe von 2,20 m zulässig. Hierbei sind die Anforderungen des Grünordnungsplanes zu beachten.

 

Nach den vorgelegten Plänen wird die zulässige Höhe von 2,20 m bei der Stützmauer überschritten und erreicht am Ende eine Höhe von 2,50 m.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.

 

Der Bauherr hat vorab beim Landratsamt die Erteilung einer Teilbaugenehmigung beantragt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221 und 222 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“ sind zu beachten. Die Höhe der Stützmauer ist mit 2,20 m einzuhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Johannes Schultheis nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.