Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauausführung des Carports ist in einer Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Pultdach und Blecheindeckung, Dachneigung 5°, geplant.

 

Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt und nicht direkt von der Straße aus.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 436 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des geplanten Carports liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Hierzu wird die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich des Standortes des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Matthias Leicht, beauftragter Architekt für die Baumaßnahme, hat aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.