Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem
Grundstück Fl. Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauausführung des Carports ist in einer Holzkonstruktion mit einem
flachgeneigten Pultdach und Blecheindeckung, Dachneigung 5°, geplant.
Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Zufahrt und nicht direkt von der
Straße aus.
Das Grundstück Fl. Nr. 436 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Standort des geplanten Carports liegt
außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Hierzu wird die
Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
notwendig.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen
dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 436 in der Neustädter Straße 8 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich
des Standortes des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Matthias Leicht, beauftragter Architekt für die Baumaßnahme,
hat aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.