Sitzung: 15.10.2018 GSN/010/2018
Dem Gemeinderat wird eine Anzeige der Beseitigung des Alten Pfarrhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 209 in der Neustädter Straße 4 in Strahlungen vorgelegt.
Der Eigentümer beabsichtigt, das Alte Pfarrhaus abzubrechen. Die Nebengebäude
sollen stehen bleiben. Mit dem Antrag möchte der Eigentümer für den Abbruch eine
Befreiung von der Erhaltungssatzung erwirken.
Das Grundstück Fl. Nr. 209 liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
nordwestlich des Dorfplatzes von Strahlungen.
Diese Satzung
dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes nordwestlich des
Dorfplatzes von Strahlungen mit seinen ortsbildprägenden Gebäuden.
Insbesondere das Alte Pfarrhaus ist aus städtebaulicher Sicht äußerst wertvoll
und soll unbedingt erhalten bleiben.
Auch nach der
städtebaulichen Stellungnahme des Büros Schirmer wird das Alte Pfarrhaus mit
der Lage in der Sichtachse zwischen Dorfplatz und Kirche als ortsbildprägendes
Gebäude und wichtiger Baustein des Altortes gesehen.
Im Geltungsbereich
der Erhaltungssatzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder
die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.
Die Genehmigung
wird grundsätzlich durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bauaufsichtliche
Genehmigung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde
im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
Der Eigentümer des
Alten Pfarrhauses muss bis zum Ende des Jahres 2018 der Diözese Würzburg
nachweisen, dass das Gebäude entweder saniert oder abgerissen wird. Sowohl die
Gemeinde als auch die örtliche Kirchenverwaltung unterstützen den Eigentümer,
dass die Entscheidungsfindung noch hinausgeschoben wird. Sobald ihm eine
Entscheidung der Diözese Würzburg vorliegt, sollte er sich noch einmal mit der
1. Bürgermeisterin Karola Back in Verbindung setzen.
Der Gemeinderat
ist grundsätzlich der Meinung, dass das Ergebnis des zurzeit laufenden ISEK
(Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) abgewartet werden muss.
Ansonsten würde man den Erhalt von Fördermitteln gefährden. Nach Abschluss des
ISEK bleibt es dem Eigentümer des Alten Pfarrhauses vorbehalten, ein
Nutzungskonzept für das Gebäude / Grundstück vorzulegen. Die Prüfung des
Nutzungskonzeptes könnte durchaus dazu führen, dass dem Abriss des Gebäudes
zugestimmt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt den
Abbruch des Alten Pfarrhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 209, Neustädter Straße
4 in Strahlungen, ab.
Einer Befreiung von der Erhaltungssatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |