Dem Gemeinderat wird eine Anzeige der Beseitigung des Alten Pfarrhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 209 in der Neustädter Straße 4 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Eigentümer beabsichtigt, das Alte Pfarrhaus abzubrechen. Die Nebengebäude sollen stehen bleiben. Mit dem Antrag möchte der Eigentümer für den Abbruch eine Befreiung von der Erhaltungssatzung erwirken.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 209 liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung nordwestlich des Dorfplatzes von Strahlungen.

 

Diese Satzung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes nordwestlich des Dorfplatzes von Strahlungen mit seinen ortsbildprägenden Gebäuden.
Insbesondere das Alte Pfarrhaus ist aus städtebaulicher Sicht äußerst wertvoll und soll unbedingt erhalten bleiben.

Auch nach der städtebaulichen Stellungnahme des Büros Schirmer wird das Alte Pfarrhaus mit der Lage in der Sichtachse zwischen Dorfplatz und Kirche als ortsbildprägendes Gebäude und wichtiger Baustein des Altortes gesehen.

 

Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.

 

Die Genehmigung wird grundsätzlich durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

 

Der Eigentümer des Alten Pfarrhauses muss bis zum Ende des Jahres 2018 der Diözese Würzburg nachweisen, dass das Gebäude entweder saniert oder abgerissen wird. Sowohl die Gemeinde als auch die örtliche Kirchenverwaltung unterstützen den Eigentümer, dass die Entscheidungsfindung noch hinausgeschoben wird. Sobald ihm eine Entscheidung der Diözese Würzburg vorliegt, sollte er sich noch einmal mit der 1. Bürgermeisterin Karola Back in Verbindung setzen.

 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich der Meinung, dass das Ergebnis des zurzeit laufenden ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) abgewartet werden muss. Ansonsten würde man den Erhalt von Fördermitteln gefährden. Nach Abschluss des ISEK bleibt es dem Eigentümer des Alten Pfarrhauses vorbehalten, ein Nutzungskonzept für das Gebäude / Grundstück vorzulegen. Die Prüfung des Nutzungskonzeptes könnte durchaus dazu führen, dass dem Abriss des Gebäudes zugestimmt werden kann.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat lehnt den Abbruch des Alten Pfarrhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 209, Neustädter Straße 4 in Strahlungen, ab.

Einer Befreiung von der Erhaltungssatzung wird nicht zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7