Sitzung: 19.11.2018 GSN/019/2018
In der Gemeinde Strahlungen besteht sowohl für den öffentlichen Bedarf,
z.B. Weinberg, wie auch für den privaten Bedarf, insbesondere Gewerbetreibende,
zunehmender Bedarf an Hinweisbeschilderungen.
Eine ungeordnete Aufstellung von Schildern ist ohne der Zustimmung der
Gemeinde an öffentlichen Straßen nicht zulässig, stellt eine gewisse Unordnung
dar und dient auch nicht immer als wirkliches Wegweisungshilfe.
Besser ist ein sowohl in der Art, Gestaltung und Bündelung sinnvolles
Gesamtkonzept, welches der Genehmigung von Wegweisungen zu Grunde gelegt werden
könnte.
Die bereits in geringer Zahl im Ortsgebiet vorhandenen privaten
Hinweisbeschilderungen im öffentlichen Verkehrsraum, wurden weitgehend ohne
förmliche Zustimmung der Gemeinde angebracht. Im Vergleich zu anderen Gemeinden
ist die Anzahl der privaten Beschilderung noch sehr gering. Dies hat den
Vorteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch recht einfach steuernd und regelnd
eingegriffen werden kann.
Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
Die Genehmigung von privaten Hinweisschilder an öffentlichen
Verkehrsflächen auf Gewerbe und Handel, sind grundsätzlich unter dem Aspekt des
§ 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beurteilen, wonach
Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund
der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Innerörtliche Wegweiser (Zeichen 432) nach StVO können dort aufgestellt
werden, wo die Verkehrsteilnehmer auf ein Ziel hingewiesen werden sollen, wofür
ein Verkehrsbedürfnis besteht. In der Regel gilt dies für folgende Ziele:
- öffentliche Anlagen oder Gebäude (Rathaus, Sportanlagen usw.)
- andere Ziele, die im öffentlichen Interesse stehen (Veranstaltungsgebäude,
wichtige Parkplätze, etc.)
Eine Wegweisung auf einzelne Werke, Unternehmen oder Betriebe unter
Angabe von Firmenbezeichnungen hat im Allgemeinen zu unterbleiben. Gemäß der
Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 432 (Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher
Verkehrsbedeutung) darf zu privaten Unternehmen nur dann gewiesen werden, wenn
das wegen besonders auswärtigen Zielverkehrs dorthin unerlässlich ist.
Wirtschaftliche Belange der Unternehmen müssen aufgrund der
Wettbewerbsneutralität des Straßenverkehrsrecht außer Betracht bleiben.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für Schilder im öffentlichen
Verkehrsraum. Davon nicht betroffen sind Werbe- und Hinweisschilder an privaten
Hauswänden, Zäunen usw. solange sie nicht den Verkehr durch ihre Gestaltung
ablenken oder gefährden oder durch ihre Größe (ab 0,51 qm) dem Baurecht
unterliegen (davon zu unterscheiden ist die Plakatierungsverordnung).
Von Seiten der
Verwaltung wird zur Handhabung privater Hinweisschilder auf Handel- und Gewerbe
folgendes vorgeschlagen:
Erstellung eines Gesamtkonzeptes (Leitsystem) mit einheitlicher
Beschilderung öffentliche Einrichtungen unter Einbeziehung der ortsansässigen
Unternehmen, um private Einzelbeschilderung zu verhindern.
Die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für ein Leitsystem können
voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden (ca. 60%
der förderfähigen Kosten für das Konzept sowie die Umsetzung).
Die Kosten für die Erstellung eines Konzeptes werden mit ca. 10.000 €
erwartet. Für die Umsetzung ist sicherlich mit dem doppelten Betrag zu rechnen.
Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist die Eigenbeteiligung der Gemeinde
für das Gesamtprojekt unter Berücksichtigung einer Förderung aus dem Haushalt
zu finanzieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ein einheitliches Beschilderungskonzept
(Leitsystem für öffentliche Einrichtungen usw.) für die Gemeinde Strahlungen
erstellen zu lassen. Wenn möglich sollen die Belange der Gewerbetreibenden
berücksichtigt werden.
Als Übergangslösung werden in geringem Umfang private Hinweisschilder für
öffentliche Einrichtungen, z. B. Weinberg unter Beachtung der
verkehrsrechtlichen Vorschriften auf Antrag zugelassen. Die Erlaubnisse sind
auf Widerruf zu erteilen.
Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt, Honorarangebote von geeigneten
Planungsbüros zur Erstellung eines Leitsystems zur Beschilderung einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
6 |