In der Gemeinde Strahlungen besteht sowohl für den öffentlichen Bedarf, z.B. Weinberg, wie auch für den privaten Bedarf, insbesondere Gewerbetreibende, zunehmender Bedarf an Hinweisbeschilderungen.

 

Eine ungeordnete Aufstellung von Schildern ist ohne der Zustimmung der Gemeinde an öffentlichen Straßen nicht zulässig, stellt eine gewisse Unordnung dar und dient auch nicht immer als wirkliches Wegweisungshilfe.

 

Besser ist ein sowohl in der Art, Gestaltung und Bündelung sinnvolles Gesamtkonzept, welches der Genehmigung von Wegweisungen zu Grunde gelegt werden könnte.

 

Die bereits in geringer Zahl im Ortsgebiet vorhandenen privaten Hinweisbeschilderungen im öffentlichen Verkehrsraum, wurden weitgehend ohne förmliche Zustimmung der Gemeinde angebracht. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Anzahl der privaten Beschilderung noch sehr gering. Dies hat den Vorteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch recht einfach steuernd und regelnd eingegriffen werden kann.

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

Die Genehmigung von privaten Hinweisschilder an öffentlichen Verkehrsflächen auf Gewerbe und Handel, sind grundsätzlich unter dem Aspekt des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beurteilen, wonach Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Innerörtliche Wegweiser (Zeichen 432) nach StVO können dort aufgestellt werden, wo die Verkehrsteilnehmer auf ein Ziel hingewiesen werden sollen, wofür ein Verkehrsbedürfnis besteht. In der Regel gilt dies für folgende Ziele:

 

- öffentliche Anlagen oder Gebäude (Rathaus, Sportanlagen usw.)

- andere Ziele, die im öffentlichen Interesse stehen (Veranstaltungsgebäude, wichtige Parkplätze, etc.)

 

Eine Wegweisung auf einzelne Werke, Unternehmen oder Betriebe unter Angabe von Firmenbezeichnungen hat im Allgemeinen zu unterbleiben. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 432 (Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung) darf zu privaten Unternehmen nur dann gewiesen werden, wenn das wegen besonders auswärtigen Zielverkehrs dorthin unerlässlich ist.

 

Wirtschaftliche Belange der Unternehmen müssen aufgrund der Wettbewerbsneutralität des Straßenverkehrsrecht außer Betracht bleiben.

 

Die vorstehenden Ausführungen gelten für Schilder im öffentlichen Verkehrsraum. Davon nicht betroffen sind Werbe- und Hinweisschilder an privaten Hauswänden, Zäunen usw. solange sie nicht den Verkehr durch ihre Gestaltung ablenken oder gefährden oder durch ihre Größe (ab 0,51 qm) dem Baurecht unterliegen (davon zu unterscheiden ist die Plakatierungsverordnung).

 

Von Seiten der Verwaltung wird zur Handhabung privater Hinweisschilder auf Handel- und Gewerbe folgendes vorgeschlagen:

 

Erstellung eines Gesamtkonzeptes (Leitsystem) mit einheitlicher Beschilderung öffentliche Einrichtungen unter Einbeziehung der ortsansässigen Unternehmen, um private Einzelbeschilderung zu verhindern.

 

Die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für ein Leitsystem können voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden (ca. 60% der förderfähigen Kosten für das Konzept sowie die Umsetzung).

 

Die Kosten für die Erstellung eines Konzeptes werden mit ca. 10.000 € erwartet. Für die Umsetzung ist sicherlich mit dem doppelten Betrag zu rechnen.

 

Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist die Eigenbeteiligung der Gemeinde für das Gesamtprojekt unter Berücksichtigung einer Förderung aus dem Haushalt zu finanzieren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, ein einheitliches Beschilderungskonzept (Leitsystem für öffentliche Einrichtungen usw.) für die Gemeinde Strahlungen erstellen zu lassen. Wenn möglich sollen die Belange der Gewerbetreibenden berücksichtigt werden.

 

Als Übergangslösung werden in geringem Umfang private Hinweisschilder für öffentliche Einrichtungen, z. B. Weinberg unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Vorschriften auf Antrag zugelassen. Die Erlaubnisse sind auf Widerruf zu erteilen.

 

Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt, Honorarangebote von geeigneten Planungsbüros zur Erstellung eines Leitsystems zur Beschilderung einzuholen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

6