Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1344, Abteilung Altmerberg, in der Gemarkung Strahlungen vorgelegt.

 

Die bestehende Scheune soll um ca. 7,80 m erweitert werden. Der Anbau wird in Holzständerbauweise der bestehenden Halle angepasst. Ebenso die Dachausführung als flachgeneigtes Pultdach mit 6° Dachneigung und Blecheindeckung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1344 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

 

Im Außenbereich unterscheidet man zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben.

 

Privilegiert sind vor allem Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Sie sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Bezugnehmend auf die bestehende Scheune geht die Verwaltung davon aus, dass eine Privilegierung geben ist.

 

Im Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten die Privilegierung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1344, Abteilung Altmerberg, in der Gemarkung Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7