Sitzung: 10.12.2018 GSN/012/2018
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet
Maschinenhallen“ der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 23.04. bis 18.05.2018
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
statt. Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Den Hinweis zu
möglichen Beeinträchtigungen des benachbarten Wohngebietes durch Lärmemissionen
in Verbindung mit der Hallennutzung, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die
Hallen sind nur für die Lagernutzung bestimmt (Nr. 1.1 des Bebauungsplans).
Zum Schutz der
Wohnbebauung soll eine Nutzung während der Nachtzeit (22 – 6 Uhr)
ausgeschlossen werden. Dies wird durch die Aufnahme der folgenden Festsetzung
im Bebauungsplan geregelt:
„Schallimmissionsschutz
Die Durchführung
von lärmintensiven Arbeiten innerhalb des Sondergebietes sowie Fahrverkehr zur
Nutzung der Hallen ist in der Zeit von 22 – 6 Uhr nicht zulässig.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 6
Gemeinderat Johannes Schultheis ist bei dieser Beschlussfassung noch
nicht anwesend gewesen.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung
Die Stellungnahme
der Naturschutzverwaltung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Im Hinblick auf die
besonderen waldrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse wird auf die
bislang vorgesehene Ausweisung der Ausgleichsfläche direkt hinter dem Maschinenhallengelände
verzichtet.
Die
bauleitplanerischen Notwendigkeiten für eine adäquate Berücksichtigung des
Ausgleichsbedarfes wurden zwischenzeitlich in einem Abstimmungsgespräch mit der
Unteren Naturschutzbehörde, dem ebenfalls beteiligten Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, sowie dem Gemeindeförster vorbesprochen.
Neben dem für den
vorliegenden Bebauungsplan notwendigen Aufforstungsbedarf, besteht aktuell für
folgende Bauvorhaben der Gemeinde Strahlungen zusätzlicher Bedarf für
Aufforstungsmaßnahmen, da hierfür ebenfalls Waldbestand gerodet werden muss.
1. Errichtung
eines Grünabfallplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 507 (Gem. Strahlungen),
Aufforstungsbedarf ca. 500 m²
2. Errichtung
eines Lagerplatzes für den gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück Fl.Nr. 2305
(Gem. Strahlungen), Aufforstungsbedarf ca. 1.800 m²
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet Maschinenhallen“
den gesamten Ausgleichs- bzw. Aufforstungsbedarf zu kompensieren (Bebauungsplan
und Bauvorhaben Grünabfallplatz / Lagerplatz). Dieser beträgt insgesamt ca.
0,53 ha Fläche (Bebauungsplan 0,30 ha, Bauvorhaben 0,23 ha). Durch die
verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“
wird der gemeindlichen Aufforstungspflicht baurechtlich Genüge getan und die
Umsetzung der Maßnahmen gesichert.
Von der Gemeinde
Strahlungen werden hierfür die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 (beide
Gemarkung Strahlungen, Bereich „Schlegelwarte“) zur Verfügung gestellt, über welche
gleichermaßen sowohl der wald- als auch der naturschutzrechtliche Ausgleich
vollständig erfolgen kann. Die Eignung der Grundstücke hierzu wurde im Vorfeld
von fachlicher Seite geprüft. Die spezifischen Festsetzungen für die
Aufforstung der Flächen wurden im Rahmen des Abstimmungsgespräches gemeinsam
erarbeitet. Vorgesehen ist die Schaffung von standortgerechtem Laubwald. Im
Bereich angrenzender Offenlandflächen oder landwirtschaftlicher Nutzung, wird
ein Waldmantel (Strauchpflanzung) sowie Sukzessionsfläche vorgelagert.
Die notwendigen
Festsetzungen werden zeichnerisch und textlich in den Bebauungsplan integriert.
Die Ausgleichsgrundstücke werden anteilig dem Bebauungsplan sowie den beiden
Bauvorhaben zugeordnet. Die Abhandlung zur naturschutzfachlichen
Eingriffsregelung wird entsprechend angepasst. Dabei werden die Hinweise in der
Stellungnahme hierzu berücksichtigt.
Da durch die
Neuplanung der Ausgleichsfläche der künftige Waldrand unmittelbar an der
Geltungsbereichsgrenze des Sondergebietes verläuft, wird die Nutzung der Hallen
mit einer „Haftungsausschlusserklärung“ zu Gunsten der Gemeinde Strahlungen als
Waldeigentümer verknüpft. Somit obliegt der Gemeinde im verbleibenden
Waldbestand nur eine Verkehrssicherungspflicht im normalen Umfang, nicht jedoch
eine Gefährdungshaftung und keine Verpflichtung zu erhöhten
Sicherungsmaßnahmen. Diese ist beim Erwerb der Einzelparzellen abzuschließen.
Im Bebauungsplan
wird hierzu unter Ziffer C ein entsprechender Hinweis angebracht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Beschluss:
Die Ausführungen
des Kreisbrandrats zu den Belangen des abwehrenden Brandschutzes werden vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die mitgeteilten Anforderungen werden soweit als notwendig beachtet. Die
Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge ist über die bestehenden Ortsstraßen und den
vollständig ausgebauten Tannenweg sichergestellt. Der Aufbau einer eigenen
Wasserversorgung für das Sondergebiet ist nicht vorgesehen. Löschwasser kann
über entsprechende Schlauchlegung dem örtlichen Leitungsnetz entnommen werden,
welches in maximal ca. 250 m Entfernung zur Verfügung steht.
Sofern im Rahmen der Verwirklichung des Sondergebietes festgestellt
wird, dass im Falle einer Löschwasserentnahme Wasserdruck bzw. Wassermenge
nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können, wird an geeigneter
Stelle ein unterirdischer Löschwasserbehälter errichtet. Die Festlegung des
Standortes erfolgt dann in Abstimmung mit dem örtlichen Feuerwehrkommandant
bzw. dem Kreisbrandrat. Gemeinderat Otto Bieber erklärt, dass ggf. der alte
Hochbehälter genutzt werden könnte.
Starkstromleitungen sind nicht vorhanden oder geplant.
Die Brandschutzanforderungen werden in der Bayer. Bauordnung (BayBO)
geregelt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Regionaler Planungsverband
Main-Rhön
Beschluss:
Die zuständigen
Forst- und Wasserwirtschaftsbehörden wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Bezüglich der
Waldrodung wurde im Zuge der Ausgleichsflächenthematik Einigung mit der Unteren
Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie dem
zuständigen Gemeindeförster erzielt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme
der Naturschutzverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wird hierzu ergänzend
verwiesen.
Vom
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Hinblick auf die Lage im
Vorbehaltsgebiet für die Wasserversorgung mitgeteilt, dass durch die Planung
keine konkurrierende Nutzung in Bezug auf den Trinkwasserschutz gesehen wird.
Die Planung des
Sondergebietes steht also den in der Stellungnahme zitierten raum- und
regionalplanerischen Zielen des Regionalplanes nicht entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Beschluss:
Die Ausführungen
der Stellungnahme sowie die Mitteilung, dass insgesamt aus landesplanerischer
Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen, nimmt der Gemeinderat zur
Kenntnis. Ebenso wird zur Kenntnis genommen und für die Zukunft beachtet, dass
das geplante Sondergebiet keine Siedlungsfläche im Sinne des Anbindungsziel
nach 3.3 LEP darstellt und damit auch ungeeignet ist, zur Anbindung weiterer
Siedlungsflächen an dieses Gebiet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Beschluss:
Die vorgetragenen
wasserwirtschaftlichen Anmerkungen werden in der weiteren Planung wie folgt
gewürdigt:
Zu 1. Grundwasser
und Wasserversorgung:
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Zu 2.
Oberflächengewässer:
Wild abfließendes
Wasser bei Starkniederschlägen, wird nicht zum Nachteil Dritter ab- bzw.
umgeleitet. Das Außeneinzugsgebiet wird wie bisher über den Wegseitengraben des
Tannenweges abgeleitet, welcher jedoch bereits das Mischwasserkanalnetz
beaufschlagt. Dieser wird lediglich im Bereich des Sondergebietes in
ausreichender Dimensionierung verrohrt (für Zufahrten).
Zu 3. Abwasser:
Das bisher vorgesehene
Konzept zur Abwasserbeseitigung wird gemäß Stellungnahme überarbeitet. Auf eine
Einleitung ins Mischwasserkanalnetz wird verzichtet.
Die Dachflächen der
künftigen Hallengebäude werden über eine eigene Regenwassersammelleitung
zentral der Versickerung zugeführt (z.B. Sickerschacht). Schmutzwasser entsteht
nicht. Die Außenbereiche werden gemäß Festsetzung Ziffer B.6.1, wie bereits
bisher vorgesehen, in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt. Somit wird den
in der Stellungnahme dargestellten Präventivmaßnahmen entsprochen.
Aufgrund der
angeschlossenen Dachfläche von über 1000 m² wurde mittels vereinfachter Prüfung
(BEN) das Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis festgestellt. Diese
wird rechtzeitig von der Gemeinde Strahlungen eingeholt. Im Falle von
erforderlichen Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen wird das DWA-Merkblatt M
153 berücksichtigt.
In den
Bebauungsplan wird unter Ziffer C ein entsprechender Hinweis mit aufgenommen.
Zu 4. Bodenschutz
In der Begründung
ist bereits ein Hinweis enthalten, dass bei offensichtlichen Störungen des
anstehenden Erdreiches das Landratsamt Rhön-Grabfeld zu benachrichtigen ist.
Weitergehende Maßnahmen (z.B. Bodenuntersuchungen) werden bei entsprechenden
Verdachtsmomenten von der Gemeinde Strahlungen veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken
Beschluss:
Der Hinweis auf
mögliche Pflanzenschutzspritzungen im Bereich des SO-Gebietes wird vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet ist nicht zum dauerhaften
Aufenthalt von Personen vorgesehen, sodass infolge von den i.d.R. nur
periodisch durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen, keine negative Auswirkung
oder Konfliktpotenzial im Hinblick auf die angestrebte Hallennutzung erkannt
werden kann. Gemäß Hinweis in der Begründung können die angrenzenden
Ackerflächen weiterhin uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Hinweise
oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu aus Sicht
des Gemeinderates nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Beschluss:
Das laufende
Flurneuordnungsverfahren ist der Gemeinde bekannt.
Die in den
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogenen Grundstücke, sind
nicht im Geltungsbereich des Neuordnungsverfahrens.
Weitere Hinweise
oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu folglich aus
Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Beschluss:
Auf die
Beschlussfassung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird
verwiesen.
Eine Ableitung des
Oberflächenwassers des SO-Gebietes über den vorhandenen Mischwasserkanal im
Tannenweg ist auf der Grundlage des überarbeiteten Entwässerungskonzeptes nicht
mehr vorgesehen. Das bereits angeschlossene Außeneinzugsgebiet wird jedoch
weiterhin zugeleitet.
Es ist geplant das
anfallende Regenwasser der örtlichen Versickerung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Beschluss:
Die Ausführungen
der Überlandwerk Rhön GmbH werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die
bereits erfolgten Absprachen mit der Verwaltungsgemeinschaft wurden soweit
erforderlich und möglich, bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
berücksichtigt. Auf die Hinweise in der Begründung hierzu (Ziffer 1.8.9) wird
zusätzlich verwiesen.
Die notwendigen
Arbeiten zur Stromversorgung werden im Zuge der Realisierung des Gebietes,
rechtzeitig mit der Überlandwerk Rhön GmbH abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Bund Naturschutz, Geschäftsstelle Nordbayern
Beschluss:
Zu
Grundsätzliches, Begründung und Rechtfertigung:
Die Gemeinde
Strahlungen hat sich im Vorfeld zum Aufstellungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan
intensiv mit der Standortfrage beschäftigt. Leider sind adäquate Alternativen
zum Planvorhaben nicht vorhanden. Auf die Ausführungen in der Begründung hierzu
wird verwiesen. Ein Zugriff auf leerstehende Hallen oder Scheunen im Bereich
von Strahlungen besteht nicht.
Wie den
Bebauungsplanfestsetzungen entnommen werden kann, ist die Lagerung und Aufbewahrung
von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Maschinen
und Gerätschaften und die Lagerung von gewerblich nutzbaren Materialien
zulässig. Daraus ergibt sich durchaus ein ableitbarer Flächenbedarf von 120 m²
je Hallengebäude.
Auf die gemäß
Festsetzung B.2.1 zulässige Hallenteilung (zwei Eigentümer) wird diesbezüglich
ergänzend verwiesen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
entsprechen den üblichen Regelungen für Lager- und Maschinenhallen.
Der Standort und
der Umfang des SO-Gebietes wurde im Zuge des Verfahrens zwischenzeitlich u.a.
mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abgestimmt und entsprechend
weiterentwickelt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der
Naturschutzverwaltung wird an dieser Stelle zusätzlich verwiesen. Eine natur-
bzw. umweltverträgliche Realisierung des SO-Gebietes kann aufgrund der
überarbeiteten Festsetzungen zum Eingriff und zum Ausgleich vorausgesetzt
werden.
Zu
Eingriffsermittlung und -bewertung:
Bezüglich der
befürchteten Zersiedelung der Landschaft ist festzuhalten, dass die Gemeinde
Strahlungen aufgrund konkreter Nachfragen den Ortsbürgern mit der Bauleitplanung
ein begrenztes Areal für die Errichtung von Maschinenhallen zur Verfügung
stellen möchte. Die Hallengebäude sollen u.a. der Lagerung und Aufbewahrung von
land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen dienen, sodass eine
räumliche Zuordnung zu derartig bewirtschafteten Flächen, wie vorliegend
möglich, als städtebaulich zielführend betrachtet wird. Einer vergleichbaren
Nutzung innerorts oder im direkten Anschluss an den Ortsrand stehen u.a.
immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Lärm) entgegen.
Aus diesen Gründen
hat sich der Gemeinderat für den vorliegend geplanten Standort entschieden. Im
Bereich des Eselsweges und der Gartenstraße sind bereits ähnliche
Hallennutzungen im Außenbereich von Strahlungen vorhanden.
Das besondere
Anbindungsziel nach 3.3 LEP ist an dieser Stelle nicht realisierbar. Aufgrund
der standörtlichen Gegebenheiten ist jedoch eine „Zersiedelung der Landschaft“
nicht wahrnehmbar. Der Ortsrand am Tannenweg ist lediglich 80 m entfernt. Durch
die umgebenden Waldflächen sowie die örtliche Topographie ist das SO-Gebiet
weiträumig faktisch nicht einsehbar, sodass eine landschaftsoptisch negative
Fernwirkung nicht eintreten kann.
Eine Anbindung von
Erweiterungsflächen an das SO-Gebiet ist nicht vorgesehen.
Randliche
Eingrünungsmaßnahmen des Sondergebietes auf der Südseite, werden auch weiterhin
ausgeschlossen, da dies - angesichts der jeweils geringen Gesamtgröße der
Einzelparzellen - nachteilige Auswirkungen auf die nutzbare Fläche bzw. die
Zufahrt zum jeweiligen Hallengebäude hätte. Durch die veränderte
Ausgleichsflächenplanung rückt der künftige Waldrand direkt an den
Geltungsbereich heran, sodass hierdurch die bereits in der Begründung
dargelegte landschaftliche Einbindung durch den Waldbestand zusätzlich
optimiert wird.
Bezüglich der
Bewertung des Eingriffes ist der anzuwendende Leitfaden und die beteiligte
Untere Naturschutzbehörde maßgebend. Im Zuge der Neuregelung zum Ausgleich,
wurde diesbezüglich die Planung verändert und der Kompensationsbedarf gemäß
fachlicher Stellungnahme angepasst.
Angesichts der
Waldrodung erfolgt eine eigene Bewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Mit
der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der beim
Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgelegten Stellungnahme des Amtes für
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wurden die diesbezüglich notwendigen
Planungserfordernisse dargelegt und entsprechend im Zuge der
Ausgleichsflächenthematik für den vorliegenden Bebauungsplan abgehandelt.
Die Feststellung,
dass die Eingriffsermittlung und -bewertung nicht umfassend genug erfolgt ist,
wird vom Gemeinderat zurückgewiesen. Die Gemeinde Strahlungen ist auf der
Grundlage des Naturschutzgesetzes verpflichtet, dies im Rahmen ihrer
hoheitlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Infolge der nunmehr erforderlichen
Überplanung, wird der bauleitplanerische Eingriff maßgeblich reduziert, sodass
anstelle von ursprünglich ca. 6.495 m² Waldfläche, noch ca. 2.685 m² für eine
Rodung vorgesehen sind. Mit den neu getroffenen Festsetzungen zum Ausgleich,
wird gesamtheitlich das naturschutzrechtliche und waldrechtliche
Kompensationserfordernis erbracht.
Zu
Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichswirkung, Resümee:
Die Planung zur
Ausgleichsfläche wird auf Basis der Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde überarbeitet. Als Ausgleichsflächen (waldrechtlich und
naturschutzrechtlich) werden die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der
Gemarkung Strahlungen festgesetzt. Dort werden Erstaufforstungsmaßnahmen für
standortgerechten Laubwald durchgeführt. Die Ausführungen der Stellungnahme zur
bislang am Nordrand des SO-Gebietes vorgesehenen Ausgleichsfläche sind somit
diesbezüglich nicht mehr zutreffend. Die konkrete Maßnahmenplanung auf den
nunmehr vorgesehenen Ausgleichsgrundstücken wurde mit der Unteren
Naturschutzbehörde, dem AELF und dem zuständigen Gemeindeförster besprochen,
sodass eine fachlich fundierte und wirksame Kompensation gewährleistet ist.
Die Abhandlung der
Eingriffsregelung sowie die Ausführungen im Umweltbericht, werden an die
veränderte Planung angepasst.
Abschließend stellt
der Gemeinderat fest, dass ein vollständiger und wirksamer Ausgleich für den
bauleitplanerischen Eingriff, auch im Sinne der Gemeinde Strahlungen liegt. Im
bisherigen Planungsstadium (Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung) wurden die bis
dahin möglichen bzw. notwendigen Festsetzungen auf der Basis von bereits
bekannten planungsrelevanten Faktoren getroffen. Nach Kenntnis und Auswertung
aller umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen
Beteiligungsverfahren, wird die Planung nun weiterentwickelt und in
Übereinstimmung mit den bauleitplanerischen Mindesterfordernissen gebracht.
Der Gemeinderat
hofft deshalb auf eine positive Würdigung der überarbeiteten Planung im Zuge
des weiteren Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Sonstiges:
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale,
hat im Rahmen des korrespondierenden Verfahrens zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen Einwände und Anregungen
vorgetragen (Parallelverfahren). Da die Stellungnahme materielle Auswirkungen
auf das Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Maschinenhallen“ hat, stellt der
Gemeinderat auf der Basis der Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
folgendes fest:
Um Wiederholungen
zu vermeiden, wird inhaltlich auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der
Naturschutzverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, sowie die gemeinsame
Besprechung zur Sicherstellung des gemeinschaftlichen Ausgleichs (wald- und
naturschutzrechtlich) verwiesen.
Der Gemeinderat
geht auf der Basis der neuen Bebauungsplanfestsetzungen davon aus, dass die mit
der Stellungnahme vorgetragenen Belange des AELF, im Zuge der Parallelverfahren
(Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) für das „Sondergebiet Maschinenhallen“
vollinhaltlich berücksichtigt werden konnten.
Eine weitere
Beschlussfassung hierzu im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens,
hält der Gemeinderat nicht für erforderlich.
Ergänzend wird auf
die Abwägung der Stellungnahme im zugehörigen Flächennutzungsplanverfahren (3.
Änderung) verwiesen.
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Gesundheitsamt,
- der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,
- der Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern,
- der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt,
- der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad
Neustadt a. d. Saale,
- der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale,
- der Stadt Münnerstadt und
- des Amtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a. d. Saale
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der
Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Beschluss:
Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach,
aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des
Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ der Gemeinde Strahlungen, einschließlich
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2018 wird vom Gemeinderat
gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |