Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Maschinenhallen“ der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 23.04. bis 18.05.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

 

Beschluss:

 

Den Hinweis zu möglichen Beeinträchtigungen des benachbarten Wohngebietes durch Lärmemissionen in Verbindung mit der Hallennutzung, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Hallen sind nur für die Lagernutzung bestimmt (Nr. 1.1 des Bebauungsplans).

Zum Schutz der Wohnbebauung soll eine Nutzung während der Nachtzeit (22 – 6 Uhr) ausgeschlossen werden. Dies wird durch die Aufnahme der folgenden Festsetzung im Bebauungsplan geregelt:

„Schallimmissionsschutz

Die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten innerhalb des Sondergebietes sowie Fahrverkehr zur Nutzung der Hallen ist in der Zeit von 22 – 6 Uhr nicht zulässig.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   6                     Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen: 0                     Anwesend:       6

 

Gemeinderat Johannes Schultheis ist bei dieser Beschlussfassung noch nicht anwesend gewesen.

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung

 

Die Stellungnahme der Naturschutzverwaltung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Im Hinblick auf die besonderen waldrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse wird auf die bislang vorgesehene Ausweisung der Ausgleichsfläche direkt hinter dem Maschinenhallengelände verzichtet.

Die bauleitplanerischen Notwendigkeiten für eine adäquate Berücksichtigung des Ausgleichsbedarfes wurden zwischenzeitlich in einem Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem ebenfalls beteiligten Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sowie dem Gemeindeförster vorbesprochen.

 

Neben dem für den vorliegenden Bebauungsplan notwendigen Aufforstungsbedarf, besteht aktuell für folgende Bauvorhaben der Gemeinde Strahlungen zusätzlicher Bedarf für Aufforstungsmaßnahmen, da hierfür ebenfalls Waldbestand gerodet werden muss.

 

1.   Errichtung eines Grünabfallplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 507 (Gem. Strahlungen), Aufforstungsbedarf ca. 500 m²

2.   Errichtung eines Lagerplatzes für den gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück Fl.Nr. 2305 (Gem. Strahlungen), Aufforstungsbedarf ca. 1.800 m²

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet Maschinenhallen“ den gesamten Ausgleichs- bzw. Aufforstungsbedarf zu kompensieren (Bebauungsplan und Bauvorhaben Grünabfallplatz / Lagerplatz). Dieser beträgt insgesamt ca. 0,53 ha Fläche (Bebauungsplan 0,30 ha, Bauvorhaben 0,23 ha). Durch die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ wird der gemeindlichen Aufforstungspflicht baurechtlich Genüge getan und die Umsetzung der Maßnahmen gesichert.

 

Von der Gemeinde Strahlungen werden hierfür die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 (beide Gemarkung Strahlungen, Bereich „Schlegelwarte“) zur Verfügung gestellt, über welche gleichermaßen sowohl der wald- als auch der naturschutzrechtliche Ausgleich vollständig erfolgen kann. Die Eignung der Grundstücke hierzu wurde im Vorfeld von fachlicher Seite geprüft. Die spezifischen Festsetzungen für die Aufforstung der Flächen wurden im Rahmen des Abstimmungsgespräches gemeinsam erarbeitet. Vorgesehen ist die Schaffung von standortgerechtem Laubwald. Im Bereich angrenzender Offenlandflächen oder landwirtschaftlicher Nutzung, wird ein Waldmantel (Strauchpflanzung) sowie Sukzessionsfläche vorgelagert.

 

Die notwendigen Festsetzungen werden zeichnerisch und textlich in den Bebauungsplan integriert. Die Ausgleichsgrundstücke werden anteilig dem Bebauungsplan sowie den beiden Bauvorhaben zugeordnet. Die Abhandlung zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung wird entsprechend angepasst. Dabei werden die Hinweise in der Stellungnahme hierzu berücksichtigt.

 

Da durch die Neuplanung der Ausgleichsfläche der künftige Waldrand unmittelbar an der Geltungsbereichsgrenze des Sondergebietes verläuft, wird die Nutzung der Hallen mit einer „Haftungsausschlusserklärung“ zu Gunsten der Gemeinde Strahlungen als Waldeigentümer verknüpft. Somit obliegt der Gemeinde im verbleibenden Waldbestand nur eine Verkehrssicherungspflicht im normalen Umfang, nicht jedoch eine Gefährdungshaftung und keine Verpflichtung zu erhöhten Sicherungsmaßnahmen. Diese ist beim Erwerb der Einzelparzellen abzuschließen.

Im Bebauungsplan wird hierzu unter Ziffer C ein entsprechender Hinweis angebracht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   7                     Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen: 0                     Anwesend:      7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

 

 

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen des Kreisbrandrats zu den Belangen des abwehrenden Brandschutzes werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Die mitgeteilten Anforderungen werden soweit als notwendig beachtet. Die Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge ist über die bestehenden Ortsstraßen und den vollständig ausgebauten Tannenweg sichergestellt. Der Aufbau einer eigenen Wasserversorgung für das Sondergebiet ist nicht vorgesehen. Löschwasser kann über entsprechende Schlauchlegung dem örtlichen Leitungsnetz entnommen werden, welches in maximal ca. 250 m Entfernung zur Verfügung steht.

 

Sofern im Rahmen der Verwirklichung des Sondergebietes festgestellt wird, dass im Falle einer Löschwasserentnahme Wasserdruck bzw. Wassermenge nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können, wird an geeigneter Stelle ein unterirdischer Löschwasserbehälter errichtet. Die Festlegung des Standortes erfolgt dann in Abstimmung mit dem örtlichen Feuerwehrkommandant bzw. dem Kreisbrandrat. Gemeinderat Otto Bieber erklärt, dass ggf. der alte Hochbehälter genutzt werden könnte.

 

Starkstromleitungen sind nicht vorhanden oder geplant.

 

Die Brandschutzanforderungen werden in der Bayer. Bauordnung (BayBO) geregelt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön

 

 

Beschluss:

 

Die zuständigen Forst- und Wasserwirtschaftsbehörden wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt.

Bezüglich der Waldrodung wurde im Zuge der Ausgleichsflächenthematik Einigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie dem zuständigen Gemeindeförster erzielt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wird hierzu ergänzend verwiesen.

 

Vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Hinblick auf die Lage im Vorbehaltsgebiet für die Wasserversorgung mitgeteilt, dass durch die Planung keine konkurrierende Nutzung in Bezug auf den Trinkwasserschutz gesehen wird.

Die Planung des Sondergebietes steht also den in der Stellungnahme zitierten raum- und regionalplanerischen Zielen des Regionalplanes nicht entgegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

 

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Stellungnahme sowie die Mitteilung, dass insgesamt aus landesplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenso wird zur Kenntnis genommen und für die Zukunft beachtet, dass das geplante Sondergebiet keine Siedlungsfläche im Sinne des Anbindungsziel nach 3.3 LEP darstellt und damit auch ungeeignet ist, zur Anbindung weiterer Siedlungsflächen an dieses Gebiet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

 

Beschluss:

 

Die vorgetragenen wasserwirtschaftlichen Anmerkungen werden in der weiteren Planung wie folgt gewürdigt:

 

Zu 1. Grundwasser und Wasserversorgung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2. Oberflächengewässer:

Wild abfließendes Wasser bei Starkniederschlägen, wird nicht zum Nachteil Dritter ab- bzw. umgeleitet. Das Außeneinzugsgebiet wird wie bisher über den Wegseitengraben des Tannenweges abgeleitet, welcher jedoch bereits das Mischwasserkanalnetz beaufschlagt. Dieser wird lediglich im Bereich des Sondergebietes in ausreichender Dimensionierung verrohrt (für Zufahrten).

 

Zu 3. Abwasser:

Das bisher vorgesehene Konzept zur Abwasserbeseitigung wird gemäß Stellungnahme überarbeitet. Auf eine Einleitung ins Mischwasserkanalnetz wird verzichtet.

Die Dachflächen der künftigen Hallengebäude werden über eine eigene Regenwassersammelleitung zentral der Versickerung zugeführt (z.B. Sickerschacht). Schmutzwasser entsteht nicht. Die Außenbereiche werden gemäß Festsetzung Ziffer B.6.1, wie bereits bisher vorgesehen, in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt. Somit wird den in der Stellungnahme dargestellten Präventivmaßnahmen entsprochen.

 

Aufgrund der angeschlossenen Dachfläche von über 1000 m² wurde mittels vereinfachter Prüfung (BEN) das Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis festgestellt. Diese wird rechtzeitig von der Gemeinde Strahlungen eingeholt. Im Falle von erforderlichen Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen wird das DWA-Merkblatt M 153 berücksichtigt.

In den Bebauungsplan wird unter Ziffer C ein entsprechender Hinweis mit aufgenommen.

 

Zu 4. Bodenschutz

In der Begründung ist bereits ein Hinweis enthalten, dass bei offensichtlichen Störungen des anstehenden Erdreiches das Landratsamt Rhön-Grabfeld zu benachrichtigen ist. Weitergehende Maßnahmen (z.B. Bodenuntersuchungen) werden bei entsprechenden Verdachtsmomenten von der Gemeinde Strahlungen veranlasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken

 

Beschluss:

 

Der Hinweis auf mögliche Pflanzenschutzspritzungen im Bereich des SO-Gebietes wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen, sodass infolge von den i.d.R. nur periodisch durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen, keine negative Auswirkung oder Konfliktpotenzial im Hinblick auf die angestrebte Hallennutzung erkannt werden kann. Gemäß Hinweis in der Begründung können die angrenzenden Ackerflächen weiterhin uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

 

 

Beschluss:

 

Das laufende Flurneuordnungsverfahren ist der Gemeinde bekannt.

Die in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogenen Grundstücke, sind nicht im Geltungsbereich des Neuordnungsverfahrens.

 

Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu folglich aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

 

Beschluss:

 

Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird verwiesen.

 

Eine Ableitung des Oberflächenwassers des SO-Gebietes über den vorhandenen Mischwasserkanal im Tannenweg ist auf der Grundlage des überarbeiteten Entwässerungskonzeptes nicht mehr vorgesehen. Das bereits angeschlossene Außeneinzugsgebiet wird jedoch weiterhin zugeleitet.

Es ist geplant das anfallende Regenwasser der örtlichen Versickerung zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Überlandwerk Rhön GmbH werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die bereits erfolgten Absprachen mit der Verwaltungsgemeinschaft wurden soweit erforderlich und möglich, bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt. Auf die Hinweise in der Begründung hierzu (Ziffer 1.8.9) wird zusätzlich verwiesen.

 

Die notwendigen Arbeiten zur Stromversorgung werden im Zuge der Realisierung des Gebietes, rechtzeitig mit der Überlandwerk Rhön GmbH abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Bund Naturschutz, Geschäftsstelle Nordbayern

 

 

Beschluss:

 

Zu Grundsätzliches, Begründung und Rechtfertigung:

 

Die Gemeinde Strahlungen hat sich im Vorfeld zum Aufstellungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan intensiv mit der Standortfrage beschäftigt. Leider sind adäquate Alternativen zum Planvorhaben nicht vorhanden. Auf die Ausführungen in der Begründung hierzu wird verwiesen. Ein Zugriff auf leerstehende Hallen oder Scheunen im Bereich von Strahlungen besteht nicht.

 

Wie den Bebauungsplanfestsetzungen entnommen werden kann, ist die Lagerung und Aufbewahrung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Maschinen und Gerätschaften und die Lagerung von gewerblich nutzbaren Materialien zulässig. Daraus ergibt sich durchaus ein ableitbarer Flächenbedarf von 120 m² je Hallengebäude.

Auf die gemäß Festsetzung B.2.1 zulässige Hallenteilung (zwei Eigentümer) wird diesbezüglich ergänzend verwiesen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung entsprechen den üblichen Regelungen für Lager- und Maschinenhallen.

 

Der Standort und der Umfang des SO-Gebietes wurde im Zuge des Verfahrens zwischenzeitlich u.a. mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abgestimmt und entsprechend weiterentwickelt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung wird an dieser Stelle zusätzlich verwiesen. Eine natur- bzw. umweltverträgliche Realisierung des SO-Gebietes kann aufgrund der überarbeiteten Festsetzungen zum Eingriff und zum Ausgleich vorausgesetzt werden.

 

Zu Eingriffsermittlung und -bewertung:

 

Bezüglich der befürchteten Zersiedelung der Landschaft ist festzuhalten, dass die Gemeinde Strahlungen aufgrund konkreter Nachfragen den Ortsbürgern mit der Bauleitplanung ein begrenztes Areal für die Errichtung von Maschinenhallen zur Verfügung stellen möchte. Die Hallengebäude sollen u.a. der Lagerung und Aufbewahrung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen dienen, sodass eine räumliche Zuordnung zu derartig bewirtschafteten Flächen, wie vorliegend möglich, als städtebaulich zielführend betrachtet wird. Einer vergleichbaren Nutzung innerorts oder im direkten Anschluss an den Ortsrand stehen u.a. immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Lärm) entgegen.

Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat für den vorliegend geplanten Standort entschieden. Im Bereich des Eselsweges und der Gartenstraße sind bereits ähnliche Hallennutzungen im Außenbereich von Strahlungen vorhanden.

 

Das besondere Anbindungsziel nach 3.3 LEP ist an dieser Stelle nicht realisierbar. Aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten ist jedoch eine „Zersiedelung der Landschaft“ nicht wahrnehmbar. Der Ortsrand am Tannenweg ist lediglich 80 m entfernt. Durch die umgebenden Waldflächen sowie die örtliche Topographie ist das SO-Gebiet weiträumig faktisch nicht einsehbar, sodass eine landschaftsoptisch negative Fernwirkung nicht eintreten kann.

Eine Anbindung von Erweiterungsflächen an das SO-Gebiet ist nicht vorgesehen.

 

Randliche Eingrünungsmaßnahmen des Sondergebietes auf der Südseite, werden auch weiterhin ausgeschlossen, da dies - angesichts der jeweils geringen Gesamtgröße der Einzelparzellen - nachteilige Auswirkungen auf die nutzbare Fläche bzw. die Zufahrt zum jeweiligen Hallengebäude hätte. Durch die veränderte Ausgleichsflächenplanung rückt der künftige Waldrand direkt an den Geltungsbereich heran, sodass hierdurch die bereits in der Begründung dargelegte landschaftliche Einbindung durch den Waldbestand zusätzlich optimiert wird.

 

Bezüglich der Bewertung des Eingriffes ist der anzuwendende Leitfaden und die beteiligte Untere Naturschutzbehörde maßgebend. Im Zuge der Neuregelung zum Ausgleich, wurde diesbezüglich die Planung verändert und der Kompensationsbedarf gemäß fachlicher Stellungnahme angepasst.

Angesichts der Waldrodung erfolgt eine eigene Bewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Mit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der beim Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgelegten Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wurden die diesbezüglich notwendigen Planungserfordernisse dargelegt und entsprechend im Zuge der Ausgleichsflächenthematik für den vorliegenden Bebauungsplan abgehandelt.

 

Die Feststellung, dass die Eingriffsermittlung und -bewertung nicht umfassend genug erfolgt ist, wird vom Gemeinderat zurückgewiesen. Die Gemeinde Strahlungen ist auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes verpflichtet, dies im Rahmen ihrer hoheitlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Infolge der nunmehr erforderlichen Überplanung, wird der bauleitplanerische Eingriff maßgeblich reduziert, sodass anstelle von ursprünglich ca. 6.495 m² Waldfläche, noch ca. 2.685 m² für eine Rodung vorgesehen sind. Mit den neu getroffenen Festsetzungen zum Ausgleich, wird gesamtheitlich das naturschutzrechtliche und waldrechtliche Kompensationserfordernis erbracht.

 

Zu Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichswirkung, Resümee:

 

Die Planung zur Ausgleichsfläche wird auf Basis der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet. Als Ausgleichsflächen (waldrechtlich und naturschutzrechtlich) werden die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der Gemarkung Strahlungen festgesetzt. Dort werden Erstaufforstungsmaßnahmen für standortgerechten Laubwald durchgeführt. Die Ausführungen der Stellungnahme zur bislang am Nordrand des SO-Gebietes vorgesehenen Ausgleichsfläche sind somit diesbezüglich nicht mehr zutreffend. Die konkrete Maßnahmenplanung auf den nunmehr vorgesehenen Ausgleichsgrundstücken wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem AELF und dem zuständigen Gemeindeförster besprochen, sodass eine fachlich fundierte und wirksame Kompensation gewährleistet ist.

Die Abhandlung der Eingriffsregelung sowie die Ausführungen im Umweltbericht, werden an die veränderte Planung angepasst.

 

Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass ein vollständiger und wirksamer Ausgleich für den bauleitplanerischen Eingriff, auch im Sinne der Gemeinde Strahlungen liegt. Im bisherigen Planungsstadium (Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung) wurden die bis dahin möglichen bzw. notwendigen Festsetzungen auf der Basis von bereits bekannten planungsrelevanten Faktoren getroffen. Nach Kenntnis und Auswertung aller umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, wird die Planung nun weiterentwickelt und in Übereinstimmung mit den bauleitplanerischen Mindesterfordernissen gebracht.

Der Gemeinderat hofft deshalb auf eine positive Würdigung der überarbeiteten Planung im Zuge des weiteren Verfahrens.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

Sonstiges:

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale, hat im Rahmen des korrespondierenden Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen Einwände und Anregungen vorgetragen (Parallelverfahren). Da die Stellungnahme materielle Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Maschinenhallen“ hat, stellt der Gemeinderat auf der Basis der Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes folgendes fest:

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird inhaltlich auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, sowie die gemeinsame Besprechung zur Sicherstellung des gemeinschaftlichen Ausgleichs (wald- und naturschutzrechtlich) verwiesen.

Der Gemeinderat geht auf der Basis der neuen Bebauungsplanfestsetzungen davon aus, dass die mit der Stellungnahme vorgetragenen Belange des AELF, im Zuge der Parallelverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) für das „Sondergebiet Maschinenhallen“ vollinhaltlich berücksichtigt werden konnten.

Eine weitere Beschlussfassung hierzu im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens, hält der Gemeinderat nicht für erforderlich.

Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahme im zugehörigen Flächennutzungsplanverfahren (3. Änderung) verwiesen.

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

  • des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
  • der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,
  • der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern,
  • der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,
  • der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale,
  • der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale,
  • der Stadt Münnerstadt und
  • des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a. d. Saale

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ der Gemeinde Strahlungen, einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2018 wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7