Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 335 im Hirschleitenweg 1 in Strahlungen vorgelegt. Die Pergola soll in einer Stahlkonstruktion mit flachgeneigtem Pultdach und Trapezblecheindeckung errichtet werden; Größe 6,0 m Länge, 3,65 m Breite und 2,55 m Firsthöhe.

Der alte Taubenschlag wurde bereits entfernt. An gleicher Stelle soll nun die Pergola aufgestellt werden.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 335 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“.

 

Der Antrag auf isolierte Befreiung ist erforderlich, da der Standort der Pergola außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf dem Antrag ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 335 im Hirschleitenweg 1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort der Pergola außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7