Sitzung: 10.12.2018 GSN/012/2018
Der alte
Taubenschlag wurde bereits entfernt. An gleicher Stelle soll nun die Pergola
aufgestellt werden.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe a der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück Fl.
Nr. 335 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“.
Der Antrag auf
isolierte Befreiung ist erforderlich, da der Standort der Pergola außerhalb der
im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt.
Die angrenzenden Nachbarn
haben durch Unterschriftsleistung auf dem Antrag ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Pergola auf dem Grundstück Fl. Nr. 335 im
Hirschleitenweg 1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Für den Standort der Pergola außerhalb der Baugrenzen wird einer
Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |