Sitzung: 10.12.2018 GSN/012/2018
Im Verfahren zur 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Strahlungen
fand in der Zeit vom 23.04. bis 18.05.2018 die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen
Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Den Hinweis zu möglichen Beeinträchtigungen des benachbarten
Wohngebietes durch Lärmemissionen in Verbindung mit der Hallennutzung, nimmt
der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Hallen sind nur für die Lagernutzung bestimmt
(Nr. 1.1 des Bebauungsplans).
Zum Schutz der Wohnbebauung soll eine Nutzung während der Nachtzeit (22
– 6 Uhr) ausgeschlossen werden. Dies wird durch die Aufnahme der folgenden
Festsetzung im Bebauungsplan geregelt:
„Schallimmissionsschutz
Die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten innerhalb des
Sondergebietes sowie Fahrverkehr zur Nutzung der Hallen ist in der Zeit von 22
– 6 Uhr nicht zulässig.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung
Beschluss:
Die Festsetzungen
des Bebauungsplanes wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde,
dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Gemeindeförster,
hinsichtlich der Ausgleichsflächenthematik vollinhaltlich überarbeitet. Als
gemeinschaftliche Ausgleichsflächen für den bauleitplanerischen Eingriff in
Boden, Natur, Landschaft und Wald, wurden anstelle der bisher hierfür
unmittelbar nördlich der Sonderbaufläche vorgesehenen Grundstücksfläche Fl.Nr.
507, die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der Gemarkung
Strahlungen festgesetzt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden
entsprechend angepasst und als Aufforstungsfläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön
Beschluss:
Die zuständigen Forst- und Wasserwirtschaftsbehörden wurden am
Bauleitplanverfahren beteiligt.
Bezüglich der Waldrodung wurde im Zuge der Ausgleichsflächenthematik
Einigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten sowie dem zuständigen Gemeindeförster erzielt. Auf die
Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld wird hierzu ergänzend verwiesen.
Vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Hinblick auf die Lage im
Vorbehaltsgebiet für die Wasserversorgung mitgeteilt, dass durch die Planung
keine konkurrierende Nutzung in Bezug auf den Trinkwasserschutz gesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Regierung von
Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Beschluss:
Die Ausführungen der Stellungnahme sowie die Mitteilung, dass insgesamt
aus landesplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen, nimmt
der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenso wird zur Kenntnis genommen und für die
Zukunft beachtet, dass das geplante Sondergebiet keine Siedlungsfläche im Sinne
des Anbindungsziel nach 3.3 LEP darstellt und damit auch ungeeignet ist, zur
Anbindung weiterer Siedlungsflächen an dieses Gebiet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale
Beschluss:
Der Gemeinderat
schickt bezüglich der nachfolgenden Abwägung der Stellungnahme voraus, dass im
Hinblick auf die besonderen waldrechtlichen und naturschutzfachlichen
Erfordernisse in der Weiterentwicklung der Planung auf die bislang vorgesehene
Ausweisung der Ausgleichsfläche (vgl. bisherige Änderungsmaßnahme 3) direkt
hinter dem Maschinenhallengelände verzichtet wird.
Aus Gründen des
fachlichen Naturschutzes sowie der waldrechtlichen Aufforstungspflicht wurden
im Zuge des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet
Maschinenhallen“, die bauleitplanerischen Erfordernisse zur Eingriffsregelung
in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit dem AELF, der Unteren Naturschutzbehörde,
sowie dem Gemeindeförster vorbesprochen.
Der
naturschutzfachlich und waldrechtlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird über
Aufforstungsmaßnahmen auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 1618/1 und 1621
der Gemarkung Strahlungen kompensiert. Die verbindlichen Festsetzungen hierzu
werden im Bebauungsplan „Sondergebiet Maschinenhallen“ getroffen.
Zu I.
Zusammenfassung:
Die in Aussicht
gestellte Rodungserlaubnis nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Aufgrund der
Weiterentwicklung der Planung sind jedoch nur noch ca. 0,27 ha Wald betroffen
(vgl. Änderungsmaßnahme Nr. 1).
Der Waldverlust
wird – im Einvernehmen mit den beteiligten Fachstellen – auf den v.g.
Grundstücken des Gemeindegebietes kompensiert.
Die beiden
Ersatzaufforstungsflächen werden im Flächennutzungsplan dargestellt.
Zu II. Begründung:
Die Mitteilung,
dass vom Bereich Landwirtschaft keine Einwände erhoben werden, wird vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Zu den einleitenden
Bemerkungen des Bereiches Forsten:
Ziffer. 1.1 / S.3 oben
/ 4. und 5. Spiegelstrich und Ziffer 1.2 / S.3:
Ein Widerspruch der
Flächennutzungsplanung zu den zitierten regional- und landesplanerischen
Grundsätzen sowie zu den Bestimmungen des Bayer. Waldgesetzes (BayWaldG), ist
für das Erreichen des Planungszieles für das SO-Gebiet unvermeidbar. Im Vorfeld
wurden verschiedene, grundsätzlich mögliche Standortalternativen außerhalb von
Waldflächen untersucht (vgl. Ziffer 4.2.4, Umweltbericht). Aus städtebaulichen
Gründen wurde dem Standort am Tannenweg jedoch der Vorzug gegeben
(Flächenbedarf, Immissionsschutz, standörtliche Zuordnung zu forst- und
landwirtschaftlichen Flächen).
Durch die Umplanung
wird der Eingriff in den Wald von 0,62 ha auf 0,27 ha Gesamtfläche reduziert.
Der bauleitplanerisch vorbereitete Eingriff wird durch
Erstaufforstungsmaßnahmen, also die Neuschaffung von Waldflächen an anderer
Stelle des Gemeindegebietes, kompensiert. Bei Gesamtbetrachtung und aufgrund
der „Kleinflächigkeit“ der Rodungsmaßnahmen, geht der Gemeinderat davon aus,
dass durch die Planung keine nachhaltig negative Erheblichkeit auf die
Grundsätze und Ziele des Regionalplanes bzw. des Landesentwicklungsprogrammes
Bayern vorliegt.
Ziffer 1.2 / S.4
oben, Ziffer 1.6 / S.5 / 3. Absatz und Ziffer 2.1 / S.7 / letzter Absatz:
Hierzu verweist der
Gemeinderat auf das konkrete Abstimmungsgespräch bezüglich der
Ausgleichsthematik im Rahmen des korrespondierenden Bebauungsplanverfahrens.
Durch die
überarbeiteten Bebauungsplanfestsetzungen, wird ein gemeinschaftlicher
Ausgleich erzielt (naturschutzrechtlich und forstrechtlich). Die Angaben in der
Begründung hierzu werden entsprechend konkretisiert.
Ziffer 4.2.1 /
Seite 9 / 1. Absatz und Ziffer 4.2.1 / Seite 10 / 3. Absatz von unten:
Die Ausführungen
nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die zitierten Angaben in der Begründung
werden im Sinne des BayWaldG entsprechend umformuliert bzw. ergänzt.
Zu 2.
Forstfachliche und forstrechtliche Würdigung:
Die fachlichen
Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten, Besitzverhältnisse,
Waldfunktionen, Naturschutz etc., nimmt der Gemeinderat dankend zur Kenntnis.
Die Angaben werden in die Ausführungen der Begründungen zu Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan bedarfsweise eingearbeitet.
Die weitergehende
Würdigung nimmt der Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang
wird nochmals festgestellt, dass durch die Weiterentwicklung der Planung
anstelle von bisher 0,62 ha Wald nur noch ca. 0,27 ha Wald dauerhaft in
Anspruch genommen werden.
Die per
vorliegender Stellungnahme in Aussicht gestellte Rodungserlaubnis durch das
AELF wird ebenfalls vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen mit
der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Rahmen einer konkreten Abstimmung zum
Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Maschinenhallen“ erreicht bzw. liegt vor.
Auf die im Bebauungsplan festgesetzten Ersatzaufforstungsflächen und die
Darstellung dieser Flächen im vorliegenden Flächennutzungsplan wird
diesbezüglich verwiesen.
Zu Hinweise:
Anstelle des in der
Stellungnahme zitierten Vorhabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1241, wurden beim
vorliegend ausgewiesenen bzw. dargestellten Umfang der Aufforstungsflächen,
folgende Bauvorhaben der Gemeinde Strahlungen einbezogen, da hierfür ebenfalls
eine Waldrodung erforderlich ist:
- Errichtung eines Grünabfallplatzes auf einer Teilfläche des
Grundstückes Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen, Aufforstungsbedarf ca. 0,05 ha.
- Errichtung eines Lagerplatzes für den gemeindlichen Bauhof auf einer
Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2305, Gemarkung Strahlungen,
Aufforstungsbedarf ca. 0,18 ha.
Insgesamt beträgt
der zusammengefasste naturschutz- und waldrechtliche Ausgleichs- bzw.
Aufforstungsbedarf für die Bauleitplanung „Sondergebiet Maschinenhallen“ und
die v.g. Bauvorhaben eine Gesamtfläche von ca. 0,53 ha. Die
Gesamtaufforstungsfläche im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung beträgt 0,54
ha. Somit ist über die konkreten Bebauungsplanfestsetzungen eine
gemeinschaftliche Kompensation möglich. Im Rahmen des Abstimmungsgespräches
wurde diesem Vorgehen von den Fachbehörden einvernehmlich zugestimmt.
Zum
Haftungsausschluss im Falle von Baumwurf im SO-Gebiet:
Da der Baumbestand
aufgrund der Planüberarbeitung unmittelbar entlang der SO-Fläche stockt, soll
gemäß Vorschlag des AELF, die Nutzung der Hallen mit einer
„Haftungsausschlusserklärung“ zu Gunsten der Gemeinde Strahlungen als
Waldeigentümer verknüpft werden. Somit obliegt der Gemeinde im verbleibenden
Waldbestand nur eine Verkehrssicherungspflicht im normalen Umfang, nicht jedoch
eine Gefährdungshaftung und keine Verpflichtung zu erhöhten
Sicherungsmaßnahmen. Diese ist beim Erwerb der Einzelparzellen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken
Beschluss:
Der Hinweis auf mögliche Pflanzenschutzspritzungen im Bereich des
SO-Gebietes wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet ist
nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen, sodass infolge von
den i.d.R. nur periodisch durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen, keine
negative Auswirkung oder Konfliktpotenzial im Hinblick auf die angestrebte
Hallennutzung erkannt werden kann. Gemäß Hinweis in der Begründung können die
angrenzenden Ackerflächen weiterhin uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt
werden.
Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
sind hierzu aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Beschluss:
Das laufende Flurneuordnungsverfahren ist der Gemeinde bekannt.
Die von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Grundstücke, sind
nicht im Geltungsbereich des Neuordnungsverfahrens.
Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
sind hierzu folglich aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
Beschluss:
Das bisher
vorgesehene Konzept zur Abwasserbeseitigung wird überarbeitet. Auf eine
Einleitung der Dachflächenwässer ins Mischwasserkanalnetz am Tannenweg wird
verzichtet.
Diese sollen über
eine eigene Regenwassersammelleitung zentral der Versickerung zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Beschluss:
Die Ausführungen der Überlandwerk Rhön GmbH werden vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen. Die bereits erfolgten Absprachen mit der
Verwaltungsgemeinschaft wurden soweit erforderlich und möglich, bereits im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt.
Die notwendigen Arbeiten zur Stromversorgung werden im Zuge der
Realisierung des Gebietes, rechtzeitig mit der Überlandwerk Rhön GmbH
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
Beschluss:
Zu Grundsätzliches, Begründung und Rechtfertigung:
Die Gemeinde Strahlungen hat sich im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv
mit der Standortfrage beschäftigt. Leider sind adäquate Alternativen zum Planvorhaben
nicht vorhanden. Auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht hierzu wird
verwiesen. Ein Zugriff auf leerstehende Hallen oder Scheunen im Bereich von
Strahlungen besteht nicht.
Wie den Bebauungsplanfestsetzungen entnommen werden kann, ist die
Lagerung und Aufbewahrung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und
gartenbaulichen Maschinen und Gerätschaften und die Lagerung von gewerblich
nutzbaren Materialien zulässig. Daraus ergibt sich durchaus ein ableitbarer
Flächenbedarf von 120 m² je Hallengebäude.
Auf die gemäß Festsetzung B.2.1 zulässige Hallenteilung (zwei
Eigentümer) wird diesbezüglich ergänzend verwiesen. Die Festsetzungen zum Maß
der baulichen Nutzung entsprechen den üblichen Regelungen für Lager- und
Maschinenhallen.
Der Standort und der Umfang des SO-Gebietes wurden im Zuge des
Verfahrens zwischenzeitlich u.a. mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld abgestimmt und entsprechend weiterentwickelt. Auf die
Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung wird an dieser
Stelle zusätzlich verwiesen. Eine natur- bzw. umweltverträgliche Realisierung
des SO-Gebietes kann aufgrund der überarbeiteten Festsetzungen zum Eingriff und
zum Ausgleich vorausgesetzt werden.
Zu Eingriffsermittlung und -bewertung:
Bezüglich der befürchteten Zersiedelung der Landschaft ist festzuhalten,
dass die Gemeinde Strahlungen aufgrund konkreter Nachfragen den Ortsbürgern mit
der Bauleitplanung ein begrenztes Areal für die Errichtung von Maschinenhallen
zur Verfügung stellen möchte. Die Hallengebäude sollen u.a. der Lagerung und
Aufbewahrung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen dienen,
sodass eine räumliche Zuordnung zu derartig bewirtschafteten Flächen, wie
vorliegend möglich, als städtebaulich zielführend betrachtet wird. Einer
vergleichbaren Nutzung innerorts oder im direkten Anschluss an den Ortsrand
stehen u.a. immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Lärm) entgegen.
Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat für den vorliegend geplanten
Standort entschieden. Im Bereich des Eselsweges und der Gartenstraße sind
bereits ähnliche Hallennutzungen im Außenbereich von Strahlungen vorhanden.
Das besondere Anbindungsziel nach 3.3 LEP ist an dieser Stelle nicht
realisierbar. Aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten ist jedoch eine
„Zersiedelung der Landschaft“ nicht wahrnehmbar. Der Ortsrand am Tannenweg ist
lediglich 80 m entfernt. Durch die umgebenden Waldflächen sowie die örtliche
Topographie ist das SO-Gebiet weiträumig faktisch nicht einsehbar, sodass eine
landschaftsoptisch negative Fernwirkung nicht eintreten kann.
Eine Anbindung von Erweiterungsflächen an das SO-Gebiet ist nicht
vorgesehen.
Randliche Eingrünungsmaßnahmen des Sondergebietes auf der Südseite,
werden auch weiterhin ausgeschlossen, da dies - angesichts der jeweils geringen
Gesamtgröße der Einzelparzellen - nachteilige Auswirkungen auf die nutzbare
Fläche bzw. die Zufahrt zum jeweiligen Hallengebäude hätte. Durch die veränderte
Ausgleichsflächenplanung rückt der künftige Waldrand direkt an den
Geltungsbereich heran, sodass hierdurch die bereits in der Begründung
dargelegte landschaftliche Einbindung durch den Waldbestand zusätzlich
optimiert wird.
Bezüglich der Bewertung des Eingriffes ist der anzuwendende Leitfaden
und die beteiligte Untere Naturschutzbehörde maßgebend. Im Zuge der Neuregelung
zum Ausgleich, wurde diesbezüglich die Planung verändert und der
Kompensationsbedarf gemäß fachlicher Stellungnahme angepasst.
Angesichts der Waldrodung erfolgt eine eigene Bewertung im Rahmen der
Eingriffsregelung. Mit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der
beim Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgelegten Stellungnahme des Amtes
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wurden die diesbezüglich notwendigen
Planungserfordernisse dargelegt und entsprechend im Zuge der
Ausgleichsflächenthematik für den vorliegenden Bebauungsplan abgehandelt.
Die Feststellung, dass die Eingriffsermittlung und -bewertung nicht
umfassend genug erfolgt ist, wird vom Gemeinderat zurückgewiesen. Die Gemeinde
Strahlungen ist auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes verpflichtet, dies im
Rahmen ihrer hoheitlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Infolge der nunmehr
erforderlichen Überplanung, wird der bauleitplanerische Eingriff maßgeblich
reduziert, sodass anstelle von ursprünglich ca. 6.495 m² Waldfläche, noch ca.
2.685 m² für eine Rodung vorgesehen sind. Mit den neu getroffenen Festsetzungen
zum Ausgleich, wird gesamtheitlich das naturschutzrechtliche und waldrechtliche
Kompensationserfordernis erbracht.
Zu Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichswirkung, Resümee:
Die Planung zur Ausgleichsfläche wird auf Basis der Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet. Als Ausgleichsflächen (waldrechtlich
und naturschutzrechtlich) werden die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der
Gemarkung Strahlungen festgesetzt. Dort werden Erstaufforstungsmaßnahmen für
standortgerechten Laubwald durchgeführt. Die Ausführungen der Stellungnahme zur
bislang am Nordrand des SO-Gebietes vorgesehenen Ausgleichsfläche sind somit
diesbezüglich nicht mehr zutreffend. Die konkrete Maßnahmenplanung auf den
nunmehr vorgesehenen Ausgleichsgrundstücken wurde mit der Unteren
Naturschutzbehörde, dem AELF und dem zuständigen Gemeindeförster besprochen,
sodass eine fachlich fundierte und wirksame Kompensation gewährleistet ist.
Die Abhandlung der Eingriffsregelung sowie die Ausführungen im
Umweltbericht, werden an die veränderte Planung angepasst.
Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass ein vollständiger und
wirksamer Ausgleich für den bauleitplanerischen Eingriff, auch im Sinne der
Gemeinde Strahlungen liegt. Im bisherigen Planungsstadium (Vorentwurf,
frühzeitige Beteiligung) wurden die bis dahin möglichen bzw. notwendigen
Festsetzungen auf der Basis von bereits bekannten planungsrelevanten Faktoren
getroffen. Nach Kenntnis und Auswertung aller umweltrelevanten Stellungnahmen
aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, wird die Planung nun
weiterentwickelt und in Übereinstimmung mit den bauleitplanerischen
Mindesterfordernissen gebracht.
Der Gemeinderat hofft deshalb auf eine positive Würdigung der
überarbeiteten Planung im Zuge des weiteren Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Gesundheitsamt,
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,
- Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen,
- der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,
- der Regierung von Mittelfranken,
Luftamt Nordbayern,
- der Regierung von Oberfranken, Bergamt
Bayreuth,
- der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt,
- der Handwerkskammer für Unterfranken,
Bad Neustadt a.d.Saale,
- Gemeinde Burglauer,
- Gemeinde Rödelmaier,
- Gemeinde Salz,
- der Stadt Bad Neustadt a.d.Saale,
- der Stadt Münnerstadt und
- des Amtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der
Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Beschluss:
Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach
aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der
Gemeinde Strahlungen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung
vom 10.12.2018, wird vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |