Im Verfahren zur 3. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 23.04. bis 18.05.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

 

Beschluss:

 

Den Hinweis zu möglichen Beeinträchtigungen des benachbarten Wohngebietes durch Lärmemissionen in Verbindung mit der Hallennutzung, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Hallen sind nur für die Lagernutzung bestimmt (Nr. 1.1 des Bebauungsplans).

Zum Schutz der Wohnbebauung soll eine Nutzung während der Nachtzeit (22 – 6 Uhr) ausgeschlossen werden. Dies wird durch die Aufnahme der folgenden Festsetzung im Bebauungsplan geregelt:

„Schallimmissionsschutz

Die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten innerhalb des Sondergebietes sowie Fahrverkehr zur Nutzung der Hallen ist in der Zeit von 22 – 6 Uhr nicht zulässig.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung

 

 

Beschluss:

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Gemeindeförster, hinsichtlich der Ausgleichsflächenthematik vollinhaltlich überarbeitet. Als gemeinschaftliche Ausgleichsflächen für den bauleitplanerischen Eingriff in Boden, Natur, Landschaft und Wald, wurden anstelle der bisher hierfür unmittelbar nördlich der Sonderbaufläche vorgesehenen Grundstücksfläche Fl.Nr. 507, die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der Gemarkung Strahlungen festgesetzt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden entsprechend angepasst und als Aufforstungsfläche dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Regionaler Planungsverband Main-Rhön

 

 

Beschluss:

 

Die zuständigen Forst- und Wasserwirtschaftsbehörden wurden am Bauleitplanverfahren beteiligt.

Bezüglich der Waldrodung wurde im Zuge der Ausgleichsflächenthematik Einigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie dem zuständigen Gemeindeförster erzielt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wird hierzu ergänzend verwiesen.

 

Vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Hinblick auf die Lage im Vorbehaltsgebiet für die Wasserversorgung mitgeteilt, dass durch die Planung keine konkurrierende Nutzung in Bezug auf den Trinkwasserschutz gesehen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Stellungnahme sowie die Mitteilung, dass insgesamt aus landesplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenso wird zur Kenntnis genommen und für die Zukunft beachtet, dass das geplante Sondergebiet keine Siedlungsfläche im Sinne des Anbindungsziel nach 3.3 LEP darstellt und damit auch ungeeignet ist, zur Anbindung weiterer Siedlungsflächen an dieses Gebiet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat schickt bezüglich der nachfolgenden Abwägung der Stellungnahme voraus, dass im Hinblick auf die besonderen waldrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse in der Weiterentwicklung der Planung auf die bislang vorgesehene Ausweisung der Ausgleichsfläche (vgl. bisherige Änderungsmaßnahme 3) direkt hinter dem Maschinenhallengelände verzichtet wird.

Aus Gründen des fachlichen Naturschutzes sowie der waldrechtlichen Aufforstungspflicht wurden im Zuge des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet Maschinenhallen“, die bauleitplanerischen Erfordernisse zur Eingriffsregelung in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit dem AELF, der Unteren Naturschutzbehörde, sowie dem Gemeindeförster vorbesprochen.

Der naturschutzfachlich und waldrechtlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird über Aufforstungsmaßnahmen auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der Gemarkung Strahlungen kompensiert. Die verbindlichen Festsetzungen hierzu werden im Bebauungsplan „Sondergebiet Maschinenhallen“ getroffen.

 

Zu I. Zusammenfassung:

 

Die in Aussicht gestellte Rodungserlaubnis nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Aufgrund der Weiterentwicklung der Planung sind jedoch nur noch ca. 0,27 ha Wald betroffen (vgl. Änderungsmaßnahme Nr. 1).

Der Waldverlust wird – im Einvernehmen mit den beteiligten Fachstellen – auf den v.g. Grundstücken des Gemeindegebietes kompensiert.

Die beiden Ersatzaufforstungsflächen werden im Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Zu II. Begründung:

 

Die Mitteilung, dass vom Bereich Landwirtschaft keine Einwände erhoben werden, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Zu den einleitenden Bemerkungen des Bereiches Forsten:

 

Ziffer. 1.1 / S.3 oben / 4. und 5. Spiegelstrich und Ziffer 1.2 / S.3:

Ein Widerspruch der Flächennutzungsplanung zu den zitierten regional- und landesplanerischen Grundsätzen sowie zu den Bestimmungen des Bayer. Waldgesetzes (BayWaldG), ist für das Erreichen des Planungszieles für das SO-Gebiet unvermeidbar. Im Vorfeld wurden verschiedene, grundsätzlich mögliche Standortalternativen außerhalb von Waldflächen untersucht (vgl. Ziffer 4.2.4, Umweltbericht). Aus städtebaulichen Gründen wurde dem Standort am Tannenweg jedoch der Vorzug gegeben (Flächenbedarf, Immissionsschutz, standörtliche Zuordnung zu forst- und landwirtschaftlichen Flächen).

Durch die Umplanung wird der Eingriff in den Wald von 0,62 ha auf 0,27 ha Gesamtfläche reduziert. Der bauleitplanerisch vorbereitete Eingriff wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen, also die Neuschaffung von Waldflächen an anderer Stelle des Gemeindegebietes, kompensiert. Bei Gesamtbetrachtung und aufgrund der „Kleinflächigkeit“ der Rodungsmaßnahmen, geht der Gemeinderat davon aus, dass durch die Planung keine nachhaltig negative Erheblichkeit auf die Grundsätze und Ziele des Regionalplanes bzw. des Landesentwicklungsprogrammes Bayern vorliegt.

 

Ziffer 1.2 / S.4 oben, Ziffer 1.6 / S.5 / 3. Absatz und Ziffer 2.1 / S.7 / letzter Absatz:

Hierzu verweist der Gemeinderat auf das konkrete Abstimmungsgespräch bezüglich der Ausgleichsthematik im Rahmen des korrespondierenden Bebauungsplanverfahrens.

Durch die überarbeiteten Bebauungsplanfestsetzungen, wird ein gemeinschaftlicher Ausgleich erzielt (naturschutzrechtlich und forstrechtlich). Die Angaben in der Begründung hierzu werden entsprechend konkretisiert.

 

Ziffer 4.2.1 / Seite 9 / 1. Absatz und Ziffer 4.2.1 / Seite 10 / 3. Absatz von unten:

Die Ausführungen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die zitierten Angaben in der Begründung werden im Sinne des BayWaldG entsprechend umformuliert bzw. ergänzt.

 

Zu 2. Forstfachliche und forstrechtliche Würdigung:

 

Die fachlichen Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten, Besitzverhältnisse, Waldfunktionen, Naturschutz etc., nimmt der Gemeinderat dankend zur Kenntnis. Die Angaben werden in die Ausführungen der Begründungen zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bedarfsweise eingearbeitet.

 

Die weitergehende Würdigung nimmt der Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang wird nochmals festgestellt, dass durch die Weiterentwicklung der Planung anstelle von bisher 0,62 ha Wald nur noch ca. 0,27 ha Wald dauerhaft in Anspruch genommen werden.

Die per vorliegender Stellungnahme in Aussicht gestellte Rodungserlaubnis durch das AELF wird ebenfalls vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Rahmen einer konkreten Abstimmung zum Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Maschinenhallen“ erreicht bzw. liegt vor. Auf die im Bebauungsplan festgesetzten Ersatzaufforstungsflächen und die Darstellung dieser Flächen im vorliegenden Flächennutzungsplan wird diesbezüglich verwiesen.

 

Zu Hinweise:

 

Anstelle des in der Stellungnahme zitierten Vorhabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1241, wurden beim vorliegend ausgewiesenen bzw. dargestellten Umfang der Aufforstungsflächen, folgende Bauvorhaben der Gemeinde Strahlungen einbezogen, da hierfür ebenfalls eine Waldrodung erforderlich ist:

- Errichtung eines Grünabfallplatzes auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 507, Gemarkung Strahlungen, Aufforstungsbedarf ca. 0,05 ha.

- Errichtung eines Lagerplatzes für den gemeindlichen Bauhof auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2305, Gemarkung Strahlungen, Aufforstungsbedarf ca. 0,18 ha.

Insgesamt beträgt der zusammengefasste naturschutz- und waldrechtliche Ausgleichs- bzw. Aufforstungsbedarf für die Bauleitplanung „Sondergebiet Maschinenhallen“ und die v.g. Bauvorhaben eine Gesamtfläche von ca. 0,53 ha. Die Gesamtaufforstungsfläche im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung beträgt 0,54 ha. Somit ist über die konkreten Bebauungsplanfestsetzungen eine gemeinschaftliche Kompensation möglich. Im Rahmen des Abstimmungsgespräches wurde diesem Vorgehen von den Fachbehörden einvernehmlich zugestimmt.

 

Zum Haftungsausschluss im Falle von Baumwurf im SO-Gebiet:

Da der Baumbestand aufgrund der Planüberarbeitung unmittelbar entlang der SO-Fläche stockt, soll gemäß Vorschlag des AELF, die Nutzung der Hallen mit einer „Haftungsausschlusserklärung“ zu Gunsten der Gemeinde Strahlungen als Waldeigentümer verknüpft werden. Somit obliegt der Gemeinde im verbleibenden Waldbestand nur eine Verkehrssicherungspflicht im normalen Umfang, nicht jedoch eine Gefährdungshaftung und keine Verpflichtung zu erhöhten Sicherungsmaßnahmen. Diese ist beim Erwerb der Einzelparzellen abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken

 

Beschluss:

 

Der Hinweis auf mögliche Pflanzenschutzspritzungen im Bereich des SO-Gebietes wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen, sodass infolge von den i.d.R. nur periodisch durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen, keine negative Auswirkung oder Konfliktpotenzial im Hinblick auf die angestrebte Hallennutzung erkannt werden kann. Gemäß Hinweis in der Begründung können die angrenzenden Ackerflächen weiterhin uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

 

 

Beschluss:

 

Das laufende Flurneuordnungsverfahren ist der Gemeinde bekannt.

Die von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Grundstücke, sind nicht im Geltungsbereich des Neuordnungsverfahrens.

 

Weitere Hinweise oder Festsetzungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind hierzu folglich aus Sicht des Gemeinderates nicht veranlasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

 

 

Beschluss:

 

Das bisher vorgesehene Konzept zur Abwasserbeseitigung wird überarbeitet. Auf eine Einleitung der Dachflächenwässer ins Mischwasserkanalnetz am Tannenweg wird verzichtet.

Diese sollen über eine eigene Regenwassersammelleitung zentral der Versickerung zugeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Überlandwerk Rhön GmbH werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die bereits erfolgten Absprachen mit der Verwaltungsgemeinschaft wurden soweit erforderlich und möglich, bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt.

Die notwendigen Arbeiten zur Stromversorgung werden im Zuge der Realisierung des Gebietes, rechtzeitig mit der Überlandwerk Rhön GmbH abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld

 

 

Beschluss:

 

Zu Grundsätzliches, Begründung und Rechtfertigung:

 

Die Gemeinde Strahlungen hat sich im Vorfeld der Bauleitplanung intensiv mit der Standortfrage beschäftigt. Leider sind adäquate Alternativen zum Planvorhaben nicht vorhanden. Auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht hierzu wird verwiesen. Ein Zugriff auf leerstehende Hallen oder Scheunen im Bereich von Strahlungen besteht nicht.

 

Wie den Bebauungsplanfestsetzungen entnommen werden kann, ist die Lagerung und Aufbewahrung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Maschinen und Gerätschaften und die Lagerung von gewerblich nutzbaren Materialien zulässig. Daraus ergibt sich durchaus ein ableitbarer Flächenbedarf von 120 m² je Hallengebäude.

Auf die gemäß Festsetzung B.2.1 zulässige Hallenteilung (zwei Eigentümer) wird diesbezüglich ergänzend verwiesen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung entsprechen den üblichen Regelungen für Lager- und Maschinenhallen.

 

Der Standort und der Umfang des SO-Gebietes wurden im Zuge des Verfahrens zwischenzeitlich u.a. mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abgestimmt und entsprechend weiterentwickelt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Naturschutzverwaltung wird an dieser Stelle zusätzlich verwiesen. Eine natur- bzw. umweltverträgliche Realisierung des SO-Gebietes kann aufgrund der überarbeiteten Festsetzungen zum Eingriff und zum Ausgleich vorausgesetzt werden.

 

Zu Eingriffsermittlung und -bewertung:

 

Bezüglich der befürchteten Zersiedelung der Landschaft ist festzuhalten, dass die Gemeinde Strahlungen aufgrund konkreter Nachfragen den Ortsbürgern mit der Bauleitplanung ein begrenztes Areal für die Errichtung von Maschinenhallen zur Verfügung stellen möchte. Die Hallengebäude sollen u.a. der Lagerung und Aufbewahrung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Maschinen dienen, sodass eine räumliche Zuordnung zu derartig bewirtschafteten Flächen, wie vorliegend möglich, als städtebaulich zielführend betrachtet wird. Einer vergleichbaren Nutzung innerorts oder im direkten Anschluss an den Ortsrand stehen u.a. immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Lärm) entgegen.

Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat für den vorliegend geplanten Standort entschieden. Im Bereich des Eselsweges und der Gartenstraße sind bereits ähnliche Hallennutzungen im Außenbereich von Strahlungen vorhanden.

 

Das besondere Anbindungsziel nach 3.3 LEP ist an dieser Stelle nicht realisierbar. Aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten ist jedoch eine „Zersiedelung der Landschaft“ nicht wahrnehmbar. Der Ortsrand am Tannenweg ist lediglich 80 m entfernt. Durch die umgebenden Waldflächen sowie die örtliche Topographie ist das SO-Gebiet weiträumig faktisch nicht einsehbar, sodass eine landschaftsoptisch negative Fernwirkung nicht eintreten kann.

Eine Anbindung von Erweiterungsflächen an das SO-Gebiet ist nicht vorgesehen.

 

Randliche Eingrünungsmaßnahmen des Sondergebietes auf der Südseite, werden auch weiterhin ausgeschlossen, da dies - angesichts der jeweils geringen Gesamtgröße der Einzelparzellen - nachteilige Auswirkungen auf die nutzbare Fläche bzw. die Zufahrt zum jeweiligen Hallengebäude hätte. Durch die veränderte Ausgleichsflächenplanung rückt der künftige Waldrand direkt an den Geltungsbereich heran, sodass hierdurch die bereits in der Begründung dargelegte landschaftliche Einbindung durch den Waldbestand zusätzlich optimiert wird.

 

Bezüglich der Bewertung des Eingriffes ist der anzuwendende Leitfaden und die beteiligte Untere Naturschutzbehörde maßgebend. Im Zuge der Neuregelung zum Ausgleich, wurde diesbezüglich die Planung verändert und der Kompensationsbedarf gemäß fachlicher Stellungnahme angepasst.

Angesichts der Waldrodung erfolgt eine eigene Bewertung im Rahmen der Eingriffsregelung. Mit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der beim Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgelegten Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, wurden die diesbezüglich notwendigen Planungserfordernisse dargelegt und entsprechend im Zuge der Ausgleichsflächenthematik für den vorliegenden Bebauungsplan abgehandelt.

 

Die Feststellung, dass die Eingriffsermittlung und -bewertung nicht umfassend genug erfolgt ist, wird vom Gemeinderat zurückgewiesen. Die Gemeinde Strahlungen ist auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes verpflichtet, dies im Rahmen ihrer hoheitlichen Bauleitplanung sicherzustellen. Infolge der nunmehr erforderlichen Überplanung, wird der bauleitplanerische Eingriff maßgeblich reduziert, sodass anstelle von ursprünglich ca. 6.495 m² Waldfläche, noch ca. 2.685 m² für eine Rodung vorgesehen sind. Mit den neu getroffenen Festsetzungen zum Ausgleich, wird gesamtheitlich das naturschutzrechtliche und waldrechtliche Kompensationserfordernis erbracht.

 

Zu Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichswirkung, Resümee:

 

Die Planung zur Ausgleichsfläche wird auf Basis der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde überarbeitet. Als Ausgleichsflächen (waldrechtlich und naturschutzrechtlich) werden die Grundstücke Fl.Nr. 1618/1 und 1621 der Gemarkung Strahlungen festgesetzt. Dort werden Erstaufforstungsmaßnahmen für standortgerechten Laubwald durchgeführt. Die Ausführungen der Stellungnahme zur bislang am Nordrand des SO-Gebietes vorgesehenen Ausgleichsfläche sind somit diesbezüglich nicht mehr zutreffend. Die konkrete Maßnahmenplanung auf den nunmehr vorgesehenen Ausgleichsgrundstücken wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem AELF und dem zuständigen Gemeindeförster besprochen, sodass eine fachlich fundierte und wirksame Kompensation gewährleistet ist.

Die Abhandlung der Eingriffsregelung sowie die Ausführungen im Umweltbericht, werden an die veränderte Planung angepasst.

 

Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass ein vollständiger und wirksamer Ausgleich für den bauleitplanerischen Eingriff, auch im Sinne der Gemeinde Strahlungen liegt. Im bisherigen Planungsstadium (Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung) wurden die bis dahin möglichen bzw. notwendigen Festsetzungen auf der Basis von bereits bekannten planungsrelevanten Faktoren getroffen. Nach Kenntnis und Auswertung aller umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, wird die Planung nun weiterentwickelt und in Übereinstimmung mit den bauleitplanerischen Mindesterfordernissen gebracht.

Der Gemeinderat hofft deshalb auf eine positive Würdigung der überarbeiteten Planung im Zuge des weiteren Verfahrens.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     7                    Mitgliederzahl:  9

Nein-Stimmen:  0                    Anwesend:       7

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

  • des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
  • des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,
  • Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen,
  • der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt,
  • der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern,
  • der Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth,
  • der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt,
  • der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d.Saale,
  • Gemeinde Burglauer,
  • Gemeinde Rödelmaier,
  • Gemeinde Salz,
  • der Stadt Bad Neustadt a.d.Saale,
  • der Stadt Münnerstadt und
  • des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2018, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7