Sitzung: 10.12.2018 GSN/012/2018
Dem Gemeinderat
wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im Hirschleitenweg 7 in Strahlungen
vorgelegt.
Der Bauherr möchte
vor der Erstellung der endgültigen Bauantragsunterlagen klären, ob sein
Bauvorhaben in der geplanten Form so verwirklicht werden kann und der
Gemeinderat seine Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erteilt.
Der Bauherr plant
ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung im Kellergeschoß. Als
Dachform ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20 Grad und anthrazitfarbener
Ziegeleindeckung vorgesehen; die Traufhöhe mit ca. 6,00 m. Die Garage ist in der Dachform, Dachneigung
und Dacheindeckung dem Hauptgebäude angepasst und direkt mit dem Wohnhaus
verbunden. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird in westlicher
Richtung und zur Straße hin überschritten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 337/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“ aus dem Jahr 1985. Das Grundstück ist noch nicht erschlossen. Nach
Aussage des Bauherrn wurde mit der Gemeinde vereinbart, dass das Grundstück
durch die Gemeinde erschlossen wird, sobald ein Bauantrag eingereicht wird.
Es erfolgte eine
Prüfung durch die Verwaltung.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.08.1994 wurde dem Eigentümer bestätigt,
dass sein Grundstück einen Wasser- und Kanalschluss umgehend nach Stellung eines Bauantrages für ein
Gebäude erhalten wird, so dass bei er Bezugsfertigkeit des Gebäudes, sowohl die
Wasserleitung als auch die Kanalleitung benutzbar sind.
Der Bebauungsplan
sieht eine eingeschossige Bauweise , als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 48° vor; außerdem
eine talseitige Traufhöhe bis 3,20 m.
Für Garagen sind
steile Dächer vorgesehen.
Die Zustimmung zu
Befreiungen für die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der
Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der
Nichteinhaltung der Traufhöhe.
Beschluss:
De Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im
Hirschleitenweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der
Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der
Nichteinhaltung der Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |