Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im Hirschleitenweg 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte vor der Erstellung der endgültigen Bauantragsunterlagen klären, ob sein Bauvorhaben in der geplanten Form so verwirklicht werden kann und der Gemeinderat seine Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erteilt.

 

Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung im Kellergeschoß. Als Dachform ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20 Grad und anthrazitfarbener Ziegeleindeckung vorgesehen; die Traufhöhe mit ca. 6,00 m.  Die Garage ist in der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude angepasst und direkt mit dem Wohnhaus verbunden. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird in westlicher Richtung und zur Straße hin überschritten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 337/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1985. Das Grundstück ist noch nicht erschlossen. Nach Aussage des Bauherrn wurde mit der Gemeinde vereinbart, dass das Grundstück durch die Gemeinde erschlossen wird, sobald ein Bauantrag eingereicht wird.

 

Es erfolgte eine Prüfung durch die Verwaltung.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.08.1994 wurde dem Eigentümer bestätigt, dass sein Grundstück einen Wasser- und Kanalschluss umgehend  nach Stellung eines Bauantrages für ein Gebäude erhalten wird, so dass bei er Bezugsfertigkeit des Gebäudes, sowohl die Wasserleitung als auch die Kanalleitung benutzbar sind.

 

Der Bebauungsplan sieht eine eingeschossige Bauweise , als Dachform Satteldächer mit einer  Dachneigung von 45° bis 48° vor; außerdem eine talseitige Traufhöhe bis 3,20 m.

Für Garagen sind steile Dächer vorgesehen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen für die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der Nichteinhaltung der Traufhöhe.


Beschluss:

 

De Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im Hirschleitenweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der Nichteinhaltung der Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7