Sitzung: 11.02.2019 GSN/002/2019
In der Sitzung vom 15.10.2018 hat der Gemeinderat
vorgeschlagen, den Teich zum Biotop umzugestalten und die Aufwertung dem
gemeindlichen Ökokonto zuzuschreiben.
Eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld brachte das Ergebnis, dass diese Maßnahme nur einen sehr geringen
Beitrag für das Ökokonto leisten könnte. Wegen der geringen Größe des Biotops
könnte nur eine Aufwertung von 750 Biotopwertpunkten erreicht werden, was einer
Fläche von ca. 100 m² entspricht.
Der Aufwand steht dazu in keinem Verhältnis.
Als Alternativen kämen in Betracht, den Teich zu verfüllen oder ihn so
zu belassen, wie er gerade ist. Aber auch dafür wird eine wasserrechtliche
Erlaubnis erforderlich und müssen entsprechende Pläne gefertigt werden.
Beschluss:
Nachdem die
Umgestaltung der Teichanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 508/1, 716 und 716/1
zum
Biotop nur einen sehr geringen Beitrag für das gemeindliche Ökokonto leistet
und der Aufwand hierfür in keinem Verhältnis steht, beschließt der Gemeinderat
Strahlungen, dass die bestehende Teichanlage in dem Zustand belassen wird, in
dem sie sich im Moment befindet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |