Sitzung: 11.02.2019 GSN/002/2019
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 221/3 in der Rheinfeldshöfer Straße
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 221/3 liegt im Geltungsbereich des sich noch in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“.
Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtsverbindlich. Vom 13.02.2019 bis
einschließlich 27.02.2019 muss aufgrund von Einwendungen der
Immissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde nochmals eine
öffentliche Auslegung erfolgen. Diese Einwendungen wurden in das laufende
Aufstellungsverfahren mit eingearbeitet. Eine Rechtsverbindlichkeit des
Bebauungsplanes kann jedoch frühestens bis Ende März erwartet werden.
Das eingereichte Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes
und könnte, nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, von der Genehmigung
nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung freigestellt werden.
Da der Bauherr jedoch zügig mit dem Vorhaben beginnen möchte, stellte er
einen Antrag auf Baugenehmigung. Diese Vorgehensweise wurde bei einer
Besprechung am 07.02.2019 im Landratsamt mit der Bauaufsichtsbehörde, der
Gemeinde und der Verwaltung vereinbart.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 221/3 in der
Rheinfeldshöfer Straße 5 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung
gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht
teil.