Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 221/3 in der Rheinfeldshöfer Straße vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 221/3 liegt im Geltungsbereich des sich noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“.

 

Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtsverbindlich. Vom 13.02.2019 bis einschließlich 27.02.2019 muss aufgrund von Einwendungen der Immissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde nochmals eine öffentliche Auslegung erfolgen. Diese Einwendungen wurden in das laufende Aufstellungsverfahren mit eingearbeitet. Eine Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes kann jedoch frühestens bis Ende März erwartet werden.

 

Das eingereichte Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes und könnte, nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, von der Genehmigung nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung freigestellt werden.

 

Da der Bauherr jedoch zügig mit dem Vorhaben beginnen möchte, stellte er einen Antrag auf Baugenehmigung. Diese Vorgehensweise wurde bei einer Besprechung am 07.02.2019 im Landratsamt mit der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde und der Verwaltung vereinbart.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 221/3 in der Rheinfeldshöfer Straße 5 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.