Sitzung: 11.03.2019 GSN/004/2019
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer Straße“
der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 15.11. bis 14.12.2018 die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Wegen Einwendungen des Technischen Immissionsschutzes und der Unteren
Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld mussten danach die
Planunterlagen geändert werden.
Diese wurden dann erneut in verkürzter Form vom 13.02. bis 27.02.2019
öffentlich ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange hierzu um
Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Gemeinderat Johannes Schultheis ist gem. Art. 49 Abs. 1 der
Gemeindeordnung (GO) persönlich beteiligt, da er ein Grundstück im
Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt.
Er nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abwasserverband
Saale-Lauer
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme
zur Kenntnis. Die Hinweise werden bei der Erschließung des Baugebiets beachtet.
Der Bebauungsplan sieht die Versickerung des Niederschlagswassers vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des
Überlandwerks zur Kenntnis. Diese werden bei der Erschließung des Baugebiets
beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
Beschluss:
Die Festsetzungen zur Nutzungsbeschränkung sollen sicherstellen, dass
die geforderten Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Dies lässt sich der
Begründung entnehmen und ist außerdem in der Anlage Schallimmissionsschutz
dargestellt.
Bei der Festsetzung für den Bau von nicht überdachten Stellplätzen, die
außerhalb der Baugrenzen nicht zugelassen werden, handelt es sich mehr oder
weniger um eine Klarstellung. Überdachte Stellplätze sind als bauliche Anlagen
außerhalb der Baugrenzen ohnehin nicht zulässig. Diese Festsetzung hat die Gemeinde
bewusst gewählt.
Bei den Nrn B.2. und B.10. handelt es sich um unterschiedliche
Festsetzungen, die nebeneinander bestehen.
In B.2. wird der komplette gewerbliche Betrieb auf die Zeit vor 19:00
Uhr beschränkt.
Die Festsetzung in B.10. resultiert aus der schalltechnischen
Untersuchung und soll die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Hier
werden flächenbezogene Schalleistungspegel nach immissionsschutzrechtlichen
Vorgaben festgesetzt. Von Seiten des Technischen Immissionsschutzes am Landratsamt
Rhön-Grabfeld wurden diese beiden Festsetzungen auch nicht bemängelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis
wurde vor der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung bereits in den Bebauungsplan
unter A. aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Aufgrund der Stellungnahme wurde die Schallimmissionsschutzuntersuchung nochmals
ergänzt und angepasst. Sie ist Bestandteil des Bebauungsplans. Die
entsprechenden Festsetzungen finden sich unter B.10.
Nach der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung wurden keine
Einwendungen seitens des Technischen Immissionsschutzes mehr erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Beschluss:
Die naturschutzrechtliche Bilanzierung wurde überarbeitet und
zusätzliche Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 geschaffen
(1.530m² insgesamt).
Nach der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung wurden keine
Einwendungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde mehr erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
-
der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt
a.d.Saale,
-
der Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde,
-
der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern,
-
des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön, Bad
Kissingen,
-
der PLEdoc GmbH, Essen,
-
des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken,
Würzburg,
-
der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,
-
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
-
der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und
-
der Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der beiden öffentlichen Auslegungen der Unterlagen wurden von
der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung
am 16.07.2018 wird ausdrücklich Bezug genommen und dieser zur Grundlage des
folgenden Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf
„Rheinfeldshöfer Straße“ in der Fassung vom 01.02.2019 aufgrund § 10
Baugesetzbuch (BauGB), Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 23 ff. Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als
Satzung
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer
Straße“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 01.02.2019.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer Straße“ besteht aus dem Lageplan, den
textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 01.02.2019.
§ 3
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer Straße“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |