Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer Straße“ der Gemeinde Strahlungen fand in der Zeit vom 15.11. bis 14.12.2018 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.

 

Wegen Einwendungen des Technischen Immissionsschutzes und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld mussten danach die Planunterlagen geändert werden.

Diese wurden dann erneut in verkürzter Form vom 13.02. bis 27.02.2019 öffentlich ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange hierzu um Stellungnahme gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Gemeinderat Johannes Schultheis ist gem. Art. 49 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) persönlich beteiligt, da er ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt.

Er nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Abwasserverband Saale-Lauer

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden bei der Erschließung des Baugebiets beachtet. Der Bebauungsplan sieht die Versickerung des Niederschlagswassers vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Überlandwerks zur Kenntnis. Diese werden bei der Erschließung des Baugebiets beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

 

 

Beschluss:

 

Die Festsetzungen zur Nutzungsbeschränkung sollen sicherstellen, dass die geforderten Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Dies lässt sich der Begründung entnehmen und ist außerdem in der Anlage Schallimmissionsschutz dargestellt.

Bei der Festsetzung für den Bau von nicht überdachten Stellplätzen, die außerhalb der Baugrenzen nicht zugelassen werden, handelt es sich mehr oder weniger um eine Klarstellung. Überdachte Stellplätze sind als bauliche Anlagen außerhalb der Baugrenzen ohnehin nicht zulässig. Diese Festsetzung hat die Gemeinde bewusst gewählt.

 

Bei den Nrn B.2. und B.10. handelt es sich um unterschiedliche Festsetzungen, die nebeneinander bestehen.

In B.2. wird der komplette gewerbliche Betrieb auf die Zeit vor 19:00 Uhr beschränkt.

Die Festsetzung in B.10. resultiert aus der schalltechnischen Untersuchung und soll die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Hier werden flächenbezogene Schalleistungspegel nach immissionsschutzrechtlichen Vorgaben festgesetzt. Von Seiten des Technischen Immissionsschutzes am Landratsamt Rhön-Grabfeld wurden diese beiden Festsetzungen auch nicht bemängelt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

 

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde vor der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung bereits in den Bebauungsplan unter A. aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

Beschluss:

 

Aufgrund der Stellungnahme wurde die Schallimmissionsschutzuntersuchung nochmals ergänzt und angepasst. Sie ist Bestandteil des Bebauungsplans. Die entsprechenden Festsetzungen finden sich unter B.10.

Nach der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen seitens des Technischen Immissionsschutzes mehr erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

 

 

 

Beschluss:

 

Die naturschutzrechtliche Bilanzierung wurde überarbeitet und zusätzliche Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2522 geschaffen (1.530m² insgesamt).

Nach der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde mehr erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,

-       der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern,

-       des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön, Bad Kissingen,

-       der PLEdoc GmbH, Essen,

-       des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg,

-       der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

-       der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der beiden öffentlichen Auslegungen der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 16.07.2018 wird ausdrücklich Bezug genommen und dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Rheinfeldshöfer Straße“ in der Fassung vom 01.02.2019 aufgrund § 10 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 23 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

 

Satzung

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rheinfeldshöfer Straße“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 01.02.2019.

 

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer Straße“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 01.02.2019.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan „Rheinfeldshöfer Straße“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7