Sitzung: 19.03.2019 GSN/014/2019
In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 wurden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise
behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete
Flächennutzungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der
Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung,
sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beschlossen.
Der
Flächennutzungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom
10.12.2018, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen hierzu, lagen in der Zeit vom 02.01.2019 bis
01.02.2019 öffentlich zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a.d.Saale und im Rathaus der Gemeinde Strahlungen aus. Die Bekanntgabe
der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 21.12.2018 ortsüblich durch Aushang.
Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen
auf der Homepage der Gemeinde Strahlungen zur öffentlichen Einsichtnahme
bereitgestellt.
Mit Schreiben vom 18.12.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden von der öffentlichen Auslegung
informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten
Flächennutzungsplanentwurf bis zum 01.02.2019 gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
Beschluss:
Die Anmerkung, dass
aus baurechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände geltend gemacht werden,
wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die bei der
vorliegenden Beteiligung vorgelegten Stellungnahmen der Fachbehörden werden
soweit das bauleitplanerische Erfordernis hierfür besteht, unter separater
Beschlussfassung vom Gemeinderat abgewogen.
Einwendungen
bezüglich des Eingriffes in die Natur wurden im Rahmen der frühzeitigen und der
erneuten Beteiligung nicht vorgetragen. Bei der frühzeitigen Beteiligung, wurde
die von der UNB vorgetragene Stellungnahme ordnungsgemäß abgewogen. Im Zuge der
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme mehr abgegeben.
Die gesamten
Verfahrensunterlagen der 3. Flächennutzungsplanänderung, werden dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld zeitnah zur Genehmigung vorgelegt. Das Bauleitplanverfahren wird
mit heutigem Gemeinderatsbeschluss zum Abschluss gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Die Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes gilt gleichlautend
auch für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat
bereits bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung und im Zuge der Abwägung zum
konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird
auf die Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu
verwiesen.
Die Angaben in Begründung/Umweltbericht des Flächennutzungsplanes werden
auf die nochmals angepassten Lärmschutzfestsetzungen des Bebauungsplanes
abgestellt.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Regierung von
Unterfranken, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Würzburg
Beschluss:
Die Stellungnahme des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz gilt
gleichlautend auch für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich
der Gemeinderat bereits im Zuge der Abwägung zum konkreten
Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die
Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.
Die Begründung bzw. der Umweltbericht werden mit zusätzlichen Angaben
zum Brandschutz ergänzt.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
Beschluss:
Die Stellungnahme des BLfD ist identisch mit der Stellungnahme zur im
Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits im
Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die
Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.
Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf
dieser Basis nicht veranlasst.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf
dieser Basis nicht veranlasst.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
Beschluss:
Der Hinweis, dass keine Einwände mit dem Bebauungsplan „Sondergebiet
Maschinenhallen“ (Parallelverfahren) bestehen, wird vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen. Mit der Stellungnahme des ÜW Rhön hierzu, hat sich der
Gemeinderat im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren bereits
befasst.
Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf
dieser Basis nicht veranlasst. Die notwendigen Arbeiten zur Stromversorgung des
Sondergebietes, werden rechtzeitig mit dem ÜW Rhön abgestimmt.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
Beschluss:
Die Stellungnahme der Kreisgruppe Rhön-Grabfeld gilt gleichlautend auch
für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat
bereits im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die
Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.
Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf
dieser Basis nicht veranlasst.
Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden
Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
- Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Gesundheitsamt
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön im
Landratsamt Bad Kissingen
- Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde, Würzburg
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale
- Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
- Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
- PLEdoc GmbH, Essen
- Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern
- Regierung von Oberfranken, Bergamt
Nordbayern
- Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt
- Handwerkskammer für Unterfranken,
Außenstelle Bad Neustadt a.d.Saale
- Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
- Stadt Münnerstadt
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgetragen.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung
am 10.12.2018 wird ausdrücklich Bezug genommen und dieser zur Grundlage des
folgenden Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Strahlungen in
der Fassung vom 19.03.2019 wird vom Gemeinderat festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beim Landratsamt
Rhön-Grabfeld zur Genehmigung einzureichen.
Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |