In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Flächennutzungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beschlossen.

 

Der Flächennutzungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 10.12.2018, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hierzu, lagen in der Zeit vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 öffentlich zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale und im Rathaus der Gemeinde Strahlungen aus. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 21.12.2018 ortsüblich durch Aushang.

Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Strahlungen zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Mit Schreiben vom 18.12.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Flächennutzungsplanentwurf bis zum 01.02.2019 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

 

 

Beschluss:

 

Die Anmerkung, dass aus baurechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände geltend gemacht werden, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Die bei der vorliegenden Beteiligung vorgelegten Stellungnahmen der Fachbehörden werden soweit das bauleitplanerische Erfordernis hierfür besteht, unter separater Beschlussfassung vom Gemeinderat abgewogen.

Einwendungen bezüglich des Eingriffes in die Natur wurden im Rahmen der frühzeitigen und der erneuten Beteiligung nicht vorgetragen. Bei der frühzeitigen Beteiligung, wurde die von der UNB vorgetragene Stellungnahme ordnungsgemäß abgewogen. Im Zuge der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme mehr abgegeben.

 

Die gesamten Verfahrensunterlagen der 3. Flächennutzungsplanänderung, werden dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zeitnah zur Genehmigung vorgelegt. Das Bauleitplanverfahren wird mit heutigem Gemeinderatsbeschluss zum Abschluss gebracht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes gilt gleichlautend auch für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung und im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.

 

Die Angaben in Begründung/Umweltbericht des Flächennutzungsplanes werden auf die nochmals angepassten Lärmschutzfestsetzungen des Bebauungsplanes abgestellt.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Würzburg

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz gilt gleichlautend auch für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.

 

Die Begründung bzw. der Umweltbericht werden mit zusätzlichen Angaben zum Brandschutz ergänzt.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des BLfD ist identisch mit der Stellungnahme zur im Parallelverfahren durchgeführten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.

 

Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf dieser Basis nicht veranlasst.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

 

Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf dieser Basis nicht veranlasst.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

 

 

Beschluss:

 

Der Hinweis, dass keine Einwände mit dem Bebauungsplan „Sondergebiet Maschinenhallen“ (Parallelverfahren) bestehen, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Mit der Stellungnahme des ÜW Rhön hierzu, hat sich der Gemeinderat im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren bereits befasst.

 

Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf dieser Basis nicht veranlasst. Die notwendigen Arbeiten zur Stromversorgung des Sondergebietes, werden rechtzeitig mit dem ÜW Rhön abgestimmt.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Kreisgruppe Rhön-Grabfeld gilt gleichlautend auch für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“. Mit der Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits im Zuge der Abwägung zum konkreten Bebauungsplanverfahren befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Feststellungen sowie die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu verwiesen.

 

Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanunterlagen sind auf dieser Basis nicht veranlasst.

Eine weitere Abwägung hierzu ist im Rahmen des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

  • Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
  • Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen
  • Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
  • Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale
  • Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
  • PLEdoc GmbH, Essen
  • Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
  • Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
  • Handwerkskammer für Unterfranken, Außenstelle Bad Neustadt a.d.Saale
  • Stadt Bad Neustadt a.d.Saale
  • Stadt Münnerstadt

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgetragen.

 

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2018 wird ausdrücklich Bezug genommen und dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Strahlungen in der Fassung vom 19.03.2019 wird vom Gemeinderat festgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beim Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7