Herr Johannes Schultheis ist mit seiner Firma derzeit mit Arbeiten im Neubaugebiet Zehnt III beschäftigt. Er hat die mündliche Anfrage gestellt, ob er den angrenzenden, noch im Eigentum der Gemeinde Strahlungen befindlichen, freien Bauplatz als Zwischenlager nutzen darf.

 

Der Gemeinderat hat keine Einwände. Für diesen Zweck soll eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bauherrn abgeschlossen werden, in der geregelt wird, dass der Bauplatz im Falle eines Verkaufs innerhalb von 2 Wochen zu räumen ist; alternativ eine Vereinbarung mit dem Erwerber des Bauplatzes abgeschlossen wird.