Sitzung: 19.03.2019 GSN/014/2019
Herr Johannes Schultheis ist mit seiner Firma derzeit mit Arbeiten im
Neubaugebiet Zehnt III beschäftigt. Er hat die mündliche Anfrage gestellt, ob
er den angrenzenden, noch im Eigentum der Gemeinde Strahlungen befindlichen, freien
Bauplatz als Zwischenlager nutzen darf.
Der Gemeinderat hat keine Einwände. Für diesen Zweck soll eine
schriftliche Vereinbarung mit dem Bauherrn abgeschlossen werden, in der
geregelt wird, dass der Bauplatz im Falle eines Verkaufs innerhalb von 2 Wochen
zu räumen ist; alternativ eine Vereinbarung mit dem Erwerber des Bauplatzes
abgeschlossen wird.