Sitzung: 29.04.2019 GSN/005/2019
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausum- und Anbau mit Carport
auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/6 in der Zehntstraße 7 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherrn beabsichtigen das bestehende Wohnhaus auf der Westseite mit
einem Anbau von 4,75 m Breite sowohl im
Kellergeschoss als auch im Ober- und Dachgeschoss zu erweitern. Der Anbau soll
auf der Süd- und Westseite Zwerchgiebel mit einer Dachneigung von 38° erhalten.
Vom Dachgeschoss wird auf der Südseite eine Wendeltreppe zum Gartenbereich
errichtet. Außerdem soll neben der bestehenden Garage ein Carport mit Flachdach
auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 281/7 gebaut werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 281/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt I“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine
eineinhalbgeschossige (I + ½ UG)
Bebauung zu. Die bergseitige Traufhöhe ist mit 3,8 m festgelegt. Die
Garagen bzw. Carports sind in Gestaltung, Dachform und Dachneigung dem
Hauptgebäude anzugleichen.
Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wird durch den Anbau das
Dachgeschoss ein Vollgeschoss; die Baugrenze wird mit dem Anbau auf der
Westseite zwischen 1,035 m und 1,225 m überschritten und die bergseitige Traufhöhe wird, bedingt
durch den topografischen Verlauf, mit 1,19 m überschritten.
Zur Verwirklichung des Bauvorhabens werden somit Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt I“ erforderlich für die Geschossigkeit,
die Nichteinhaltung der Baugrenze und der bergseitigen Traufhöhe und der
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports. Die beantragten
Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Für die zwei Wohneinheiten sind die vier erforderlichen Stellplätze
nachgewiesen; zwei Garagenstellplätze, ein Stellplatz im Carport und einer im
Vorgartenbereich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung gegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausum-
und anbau mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/6 in der Zehntstraße 7 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt I“ bezüglich
der Geschossigkeit, die Nichteinhaltung der Baugrenze und der bergseitigen
Traufhöhe und der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Matthias Leicht, Architekt des Bauvorhabens, nimmt wegen
persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung
und Abstimmung nicht teil.