Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausum- und Anbau mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/6 in der Zehntstraße 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherrn beabsichtigen das bestehende Wohnhaus auf der Westseite mit einem Anbau von  4,75 m Breite sowohl im Kellergeschoss als auch im Ober- und Dachgeschoss zu erweitern. Der Anbau soll auf der Süd- und Westseite Zwerchgiebel mit einer Dachneigung von 38° erhalten. Vom Dachgeschoss wird auf der Südseite eine Wendeltreppe zum Gartenbereich errichtet. Außerdem soll neben der bestehenden Garage ein Carport mit Flachdach auf der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 281/7 gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 281/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt I“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eineinhalbgeschossige (I + ½ UG)  Bebauung zu. Die bergseitige Traufhöhe ist mit 3,8 m festgelegt. Die Garagen bzw. Carports sind in Gestaltung, Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wird durch den Anbau das Dachgeschoss ein Vollgeschoss; die Baugrenze wird mit dem Anbau auf der Westseite zwischen 1,035 m und 1,225 m überschritten  und die bergseitige Traufhöhe wird, bedingt durch den topografischen Verlauf, mit 1,19 m überschritten.

 

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens werden somit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt I“ erforderlich für die Geschossigkeit, die Nichteinhaltung der Baugrenze und der bergseitigen Traufhöhe und der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports. Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Für die zwei Wohneinheiten sind die vier erforderlichen Stellplätze nachgewiesen; zwei Garagenstellplätze, ein Stellplatz im Carport und einer im Vorgartenbereich. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung gegeben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausum- und anbau mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 281/6 in der Zehntstraße 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt I“ bezüglich der Geschossigkeit, die Nichteinhaltung der Baugrenze und der bergseitigen Traufhöhe und der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Carports.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Matthias Leicht, Architekt des Bauvorhabens, nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.