Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wasch- und Tankplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen vorgelegt.

Der Bauherr hat den Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 Bayer. Bauordnung gestellt.

Es handelt sich hier um ein gewerbliches Vorhaben der Firma Schultheis GmbH & Co. KG.

 

Die Grundstücke Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“. Das Gebiet ist als „Mischgebiet“ ausgewiesen. Die Errichtung eines Wasch- bzw. Tankplatzes ist nach § 6 der BauNVO in Mischgebieten zulässig.

 

Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen ist. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt, die Immissionsschutzbehörde und der Kreisbrandrat beteiligt und um Prüfung und Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben gebeten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Abteilung Tiefbau der VG (SG III/2) hat zur Abwasserbeseitigung wie folgt Stellung genommen:

 

Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im Mischsystem. Allerdings sieht der Bebauungsplan die Versickerung von Niederschlagswasser vor. Da das Abwasser aus den versiegelten Flächen für Waschplatz und Tanklager der Kanalisation zugeleitet werden muss und nicht versickert werden darf, ist die Prüfung durch den Abwasserverband Saale-Lauer erforderlich. Zudem weicht die vorliegende Planunterlage in Teilen gegenüber dem Bestand vor Ort ab. Weiterhin entspricht die Anordnung des Kontrollschachts nicht den Grundlagen der Erschließungsplanung. Die Entwässerungsplanung muss daher überarbeitet werden.

Nach Vorlage des überarbeiteten Entwässerungsplans wird dieser zunächst dem Abwasserverband Saale-Lauer zur Prüfung vorgelegt und anschließend an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.

Zur Beschleunigung des Verfahrens wird der Bauantrag im vorliegenden Fall zunächst ohne geprüfte Entwässerungsplanung an das Landratsamt weitergeleitet, damit die Beteiligung der weiteren Fachbehörden bereits zwischenzeitlich vorgenommen werden kann.

 

Die Baugenehmigung darf jedoch erst erteilt werden, wenn der vom Abwasserverband Saale-Lauer geprüfte Entwässerungsplan vorliegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wasch- und Tankplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen.

Bestandteil der Baugenehmigung ist noch der vom Abwasserverband Saale-Lauer zu prüfende Entwässerungsplan.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.