Sitzung: 29.04.2019 GSN/005/2019
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wasch- und
Tankplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 in der
Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr hat den Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 Bayer. Bauordnung
gestellt.
Es handelt sich hier um ein gewerbliches Vorhaben der Firma Schultheis
GmbH & Co. KG.
Die Grundstücke Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 liegen im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“. Das Gebiet ist als „Mischgebiet“
ausgewiesen. Die Errichtung eines Wasch- bzw. Tankplatzes ist nach § 6 der
BauNVO in Mischgebieten zulässig.
Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen ist. Im Rahmen dieses Verfahrens
werden die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt, die
Immissionsschutzbehörde und der Kreisbrandrat beteiligt und um Prüfung und
Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben gebeten.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Die Abteilung
Tiefbau der VG (SG III/2) hat zur Abwasserbeseitigung wie folgt Stellung
genommen:
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im Mischsystem.
Allerdings sieht der Bebauungsplan die Versickerung von Niederschlagswasser
vor. Da das Abwasser aus den versiegelten Flächen für Waschplatz und Tanklager
der Kanalisation zugeleitet werden muss und nicht versickert werden darf, ist
die Prüfung durch den Abwasserverband Saale-Lauer erforderlich. Zudem weicht
die vorliegende Planunterlage in Teilen gegenüber dem Bestand vor Ort ab. Weiterhin
entspricht die Anordnung des Kontrollschachts nicht den Grundlagen der
Erschließungsplanung. Die Entwässerungsplanung muss daher überarbeitet werden.
Nach Vorlage des überarbeiteten Entwässerungsplans wird dieser zunächst
dem Abwasserverband Saale-Lauer zur Prüfung vorgelegt und anschließend an das
Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.
Zur Beschleunigung des Verfahrens wird der Bauantrag im vorliegenden
Fall zunächst ohne geprüfte Entwässerungsplanung an das Landratsamt
weitergeleitet, damit die Beteiligung der weiteren Fachbehörden bereits
zwischenzeitlich vorgenommen werden kann.
Die Baugenehmigung darf jedoch erst erteilt werden, wenn der vom
Abwasserverband Saale-Lauer geprüfte Entwässerungsplan vorliegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Wasch- und Tankplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 221/1 und 221/2 in
der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 Nr.
4 BayBO durchzuführen.
Bestandteil der Baugenehmigung ist noch der vom Abwasserverband
Saale-Lauer zu prüfende Entwässerungsplan.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Johannes Schultheis nimmt wegen persönlicher Beteiligung
nach Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht
teil.