Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur energetischen Sanierung des bestehenden Wohnhauses, einer Balkonüberdachung und dem Einbau einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 75 in der Münnerstädter Straße in Strahlungen vorgelegt.

 

Neben der energetischen Sanierung des Gebäudes mit Wärmedämmungsverputzsystem soll auf der Südwestseite eine Schleppgaube und auf  der Südseite ein überdachter Balkon errichtet  werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 75 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn von Fl. Nr. 77 liegt den Planunterlagen bei.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur energetischen Sanierung mit  Wärmedämmungsverputzsystem, der Balkonüberdachung und dem Einbau einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 75 in der Münnerstädter Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8