Sitzung: 03.06.2019 GSN/015/2019
Die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH haben für den
Neubau der Gleichstromverbindung (Erdkabel) zwischen Brunsbüttel und
Großgartach am 17.03.2017 einen Antrag auf Durchführung des
Bundesfachplanungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur gestellt.
Im Vorfeld wurden von den Vorhabenträgern im Rahmen eines informellen
Beteiligungsverfahrens die möglichen Trassenkorridore geprüft. Die Gemeinde
Strahlungen hat in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 14.11.2016, zusammen mit
dem Landkreis Rhön-Grabfeld, ihre Hinweise und Bedenken vorgebracht. Mit
Schreiben vom 25.04.2017 wurden der Gemeinde die Ergebnisse der ersten
fachlichen Prüfung mitgeteilt (vgl. Anlage).
In den Jahren 2017 bis Frühjahr 2019 wurden in Antragskonferenzen die
möglichen Trassenkorridore erörtert und der Vorschlagstrassenkorridor
(Korridorbreite 1000m) festgelegt. Die Gemeinde Strahlungen ist hierbei entlang
der BAB 71 (Abschnitt D. Trassenkorridorsegment 165) betroffen (vgl. Lageplan).
In diesem Korridor soll die zukünftige Leitungstrasse auf einer Breite von ca.
25m – 30m Breite (Schutzstreifen) verlaufen.
Mit Schreiben vom 12.04.2019 wurden der Gemeinde Strahlungen von der
Bundesnetzagentur die vollständigen Unterlagen der Bundesfachplanung gemäß § 8
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) elektronisch übersandt (USB-Stick), mit
der Bitte zur Stellungnahme bis zum 24.06.2019 (§ 9 Abs. 2 NABEG). Die
Unterlagen beinhalten alle notwendigen fachlichen Stellungnahmen und Studien
für die Durchführung der Bundesfachplanung (vgl. Inhaltsverzeichnis).
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur wurde mitgeteilt, dass alle
im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens mitgeteilten Einwände,
Hinweise und Bedenken erneut mitzuteilen sind. Eine gemeinsame Stellungnahme,
z.B. über den Landkreis, ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der sehr umfassenden Unterlagen und
der dadurch schwierigen Überprüfung, die im informellen Beteiligungsverfahren
vorgebrachten Hinweise und Einwendungen, evtl. ergänzt durch neue Sachverhalte,
erneut vorzubringen.
Folgende Hinweise und Einwendungen wurden vorgebracht:
- Hinweis auf Vorbelastung (Immissionen)
durch Flächeneingriffe (ID Nr. 8754)
- Hinweis auf eine geplante
Anschlussstelle an die A 71 (ID Nr. 6778)
- Hinweis auf eine Baufläche für
landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude am nordwestlichen Ortsrand von
Rheinfeldshof (ID Nr. 6775)
- Hinweis auf eine Wasserfläche nördlich
von Rheinfeldshof (ID Nr. 4413)
- Hinweis auf Wasserschutzgebiet südwestlich
von Strahlungen (ID Nr. 4413)
- Hinweis auf Aufforstungsflächen der
Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6776)
- Hinweis auf schutzwürdige Wiesen und
Auen entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Strahlungen (ID
Nr. 6777)
Soweit dem Gemeinderat neue Erkenntnisse vorliegen, welche als
Einwendung oder Hinweise vorgebracht werden sollen, bittet die Verwaltung diese
zu ergänzen.
Alternativtrasse 4
zum Abschnitt D
In den Voruntersuchungen zum beantragten Abschnitt D gab es eine
Trassenalternative 4, welche von den Vorhabenträgern untersucht wurde. Diese
Trasse verläuft ab Wollbach (bei Bad Neustadt) grob auf der Trasse einer
bestehenden Hochspannungsfreileitung bis nach Niederwerrn. Die Alternative 4
wurde nach deren Bewertung nicht weiter verfolgt (vgl. Anlage).
Von Seiten der Gemeinde Strahlungen wird jedoch weiterhin die
Alternative 4 aus folgenden Gründen favorisiert:
- Für die vorgeschlagenen Alternativen
müssen die gleichen Planungskriterien gelten, wie für die Stammstrecke
=> Gleichbehandlungsgrundsatz (das bedeutet rechts und links der
Trasse ca. 500 mtr. Planungsraum)!
- Daraus würden sich im Umkehrschluss
keine Engstellen im Bereich der Gemeinde Niederlauer ergeben. Die
Erdkabeltrassen könnte außerhalb der Bebauung in landwirtschaftlichen
Flächen/Äckern zwischen Turmstrasse und Hollweg erfolgen.
- Die ablehnende Stellungnahme zur
Alternative 4 kann im Bereich Bad Neustadt/Hohenroth und Leutershausen
nicht nachvollzogen werden (Engstelle zwischen einer Kernzone des
Biosphärenreservats Rhön und einem Siedlungsbereich. Der Passageraum ist
hier auf etwa 45m eingeengt, sodass eine Querung nur unter
Berücksichtigung von technischen Sonderlösungen überhaupt möglich wäre und
der Trassenkorridor daher nicht ernsthaft in Betracht kommt.) , da die
Abstände der bestehenden Trasse zur Wohnbebauung mind. 400 mtr. betragen
und bereits durch landwirtschaftlich genutzte Flächen verläuft.
- Im Bereich von Brendlorenzen könnte die
Trasse unter Anwendung der Regel unter Punkt 1 von der Bündstraße weg
ebenfalls in Richtung B279 auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegt
werden.
- Selbst wenn bauliche Sonderbaumaßnahmen
in gewissen Teilbereichen notwendig sein sollten, sind diese einer
großflächigen Rodung von Wäldern vorzuziehen.
- Die bestehende Trasse der
Hochspannungsleitung von Wollbach nach Grafenrheinfeld verläuft heute
schon zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bereits
durchschnittenen Waldflächen müssen heute schon baumfrei gehalten werden
und haben eine heute schon eine minimale Breite von 40 Metern. Somit würde
diese Trassenführung einen minimaleren Eingriff in die Natur bedeuten.
Die vorgetragenen Argumente sollen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Strahlungen trägt folgende Hinweise und Einwendungen zum
Vorschlagskorridor Abschnitt D, Trassensegment 165 gegenüber der
Bundesnetzagentur vor:
- Vorbelastung (Immissionen) durch
Flächeneingriffe (ID Nr. 8754)
- geplante Anschlussstelle an die A 71
(ID Nr. 6778)
- Baufläche für landwirtschaftliche
Wirtschaftsgebäude am nordwestlichen Ortsrand von Rheinfeldshof (ID Nr.
6775)
- Wasserfläche nördlich von Rheinfeldshof
(ID Nr. 4413)
- Wasserschutzgebiet südwestlich von
Strahlungen (ID Nr. 4413)
- Aufforstungsflächen der Gemeinde
Strahlungen (ID Nr. 6776)
- schutzwürdige Wiesen und Auen entlang
der östlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6777)
Weiterhin wird mitgeteilt:
- laufendes Waldflurbereinigungsverfahren
in der Gemarkung Strahlungen
- noch nicht abgeschlossenes
Flurbereinigungsverfahren Strahlungen 3
- Durchschneidung von 5 Waldgebieten in
der Gemarkung Strahlungen
- 5 vorhandene Regenrückhaltebecken
- vorhandene Autobahnbrücke
- vor kurzen neu ausgebaute
Wirtschaftswege unter Inanspruchnahme von Fördergeldern.
- vorhandene Bodendenkmale, Gemarkung
Strahlungen: Nr. 202247, 203050 und Nr. 977615
- vorhandenes Einzeldenkmal Wartturm
„Schlegelwarte“, Nr. 704900
- Kartierung von Rotmilan vorkommen
Zusätzlich wird der verworfene alternative Trassenverlauf Nr. 4, als
favorisierte Trasse der Gemeinde Strahlungen mit folgenden Argumenten
vorgeschlagen:
- Für die vorgeschlagenen Alternativen
müssen die gleichen Planungskriterien gelten, wie für die Stammstrecke
=> Gleichbehandlungsgrundsatz (das bedeutet rechts und links der
Trasse ca. 500 mtr. Planungsraum)!
- Daraus würden sich im Umkehrschluss
keine Engstellen im Bereich der Gemeinde Niederlauer ergeben. Die
Erdkabeltrassen könnte außerhalb der Bebauung in landwirtschaftlichen
Flächen/Äckern zwischen Turmstrasse und Hollweg erfolgen.
- Die ablehnende Stellungnahme zur
Alternative 4 kann im Bereich Bad Neustadt/Hohenroth und Leutershausen
nicht nachvollzogen werden (Engstelle zwischen einer Kernzone des
Biosphärenreservats Rhön und einem Siedlungsbereich. Der Passageraum ist
hier auf etwa 45m eingeengt, sodass eine Querung nur unter
Berücksichtigung von technischen Sonderlösungen überhaupt möglich wäre und
der Trassenkorridor daher nicht ernsthaft in Betracht kommt.) , da die
Abstände der bestehenden Trasse zur Wohnbebauung mind. 400 mtr. betragen
und bereits durch landwirtschaftlich genutzte Flächen verläuft.
- Im Bereich von Brendlorenzen könnte die
Trasse unter Anwendung der Regel unter Punkt 1 von der Bündstraße weg
ebenfalls in Richtung B279 auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegt
werden.
- Selbst wenn bauliche Sonderbaumaßnahmen
in gewissen Teilbereichen notwendig sein sollten, sind diese einer
großflächigen Rodung von Wäldern vorzuziehen.
- Die bestehende Trasse der
Hochspannungsleitung von Wollbach nach Grafenrheinfeld verläuft heute
schon zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bereits
durchschnittenen Waldflächen müssen heute schon baumfrei gehalten werden
und haben eine heute schon eine minimale Breite von 40 Metern. Somit würde
diese Trassenführung einen minimaleren Eingriff in die Natur bedeuten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |