Die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH haben für den Neubau der Gleichstromverbindung (Erdkabel) zwischen Brunsbüttel und Großgartach am 17.03.2017 einen Antrag auf Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur gestellt.

 

Im Vorfeld wurden von den Vorhabenträgern im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens die möglichen Trassenkorridore geprüft. Die Gemeinde Strahlungen hat in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 14.11.2016, zusammen mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld, ihre Hinweise und Bedenken vorgebracht. Mit Schreiben vom 25.04.2017 wurden der Gemeinde die Ergebnisse der ersten fachlichen Prüfung mitgeteilt (vgl. Anlage).

 

In den Jahren 2017 bis Frühjahr 2019 wurden in Antragskonferenzen die möglichen Trassenkorridore erörtert und der Vorschlagstrassenkorridor (Korridorbreite 1000m) festgelegt. Die Gemeinde Strahlungen ist hierbei entlang der BAB 71 (Abschnitt D. Trassenkorridorsegment 165) betroffen (vgl. Lageplan). In diesem Korridor soll die zukünftige Leitungstrasse auf einer Breite von ca. 25m – 30m Breite (Schutzstreifen) verlaufen.

 

Mit Schreiben vom 12.04.2019 wurden der Gemeinde Strahlungen von der Bundesnetzagentur die vollständigen Unterlagen der Bundesfachplanung gemäß § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) elektronisch übersandt (USB-Stick), mit der Bitte zur Stellungnahme bis zum 24.06.2019 (§ 9 Abs. 2 NABEG). Die Unterlagen beinhalten alle notwendigen fachlichen Stellungnahmen und Studien für die Durchführung der Bundesfachplanung (vgl. Inhaltsverzeichnis).

 

Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur wurde mitgeteilt, dass alle im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens mitgeteilten Einwände, Hinweise und Bedenken erneut mitzuteilen sind. Eine gemeinsame Stellungnahme, z.B. über den Landkreis, ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der sehr umfassenden Unterlagen und der dadurch schwierigen Überprüfung, die im informellen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Hinweise und Einwendungen, evtl. ergänzt durch neue Sachverhalte, erneut vorzubringen.

 

Folgende Hinweise und Einwendungen wurden vorgebracht:

 

  • Hinweis auf Vorbelastung (Immissionen) durch Flächeneingriffe (ID Nr. 8754)
  • Hinweis auf eine geplante Anschlussstelle an die A 71 (ID Nr. 6778)
  • Hinweis auf eine Baufläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude am nordwestlichen Ortsrand von Rheinfeldshof (ID Nr. 6775)
  • Hinweis auf eine Wasserfläche nördlich von Rheinfeldshof (ID Nr. 4413)
  • Hinweis auf Wasserschutzgebiet südwestlich von Strahlungen (ID Nr. 4413)
  • Hinweis auf Aufforstungsflächen der Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6776)
  • Hinweis auf schutzwürdige Wiesen und Auen entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6777)

 

Soweit dem Gemeinderat neue Erkenntnisse vorliegen, welche als Einwendung oder Hinweise vorgebracht werden sollen, bittet die Verwaltung diese zu ergänzen.

 

 

Alternativtrasse 4 zum Abschnitt D

 

In den Voruntersuchungen zum beantragten Abschnitt D gab es eine Trassenalternative 4, welche von den Vorhabenträgern untersucht wurde. Diese Trasse verläuft ab Wollbach (bei Bad Neustadt) grob auf der Trasse einer bestehenden Hochspannungsfreileitung bis nach Niederwerrn. Die Alternative 4 wurde nach deren Bewertung nicht weiter verfolgt (vgl. Anlage).

 

Von Seiten der Gemeinde Strahlungen wird jedoch weiterhin die Alternative 4 aus folgenden Gründen favorisiert:

 

  1. Für die vorgeschlagenen Alternativen müssen die gleichen Planungskriterien gelten, wie für die Stammstrecke =>  Gleichbehandlungsgrundsatz (das bedeutet rechts und links der Trasse ca. 500 mtr. Planungsraum)!

 

  1. Daraus würden sich im Umkehrschluss keine Engstellen im Bereich der Gemeinde Niederlauer ergeben. Die Erdkabeltrassen könnte außerhalb der Bebauung in landwirtschaftlichen Flächen/Äckern zwischen Turmstrasse und Hollweg erfolgen.

 

  1. Die ablehnende Stellungnahme zur Alternative 4 kann im Bereich Bad Neustadt/Hohenroth und Leutershausen nicht nachvollzogen werden (Engstelle zwischen einer Kernzone des Biosphärenreservats Rhön und einem Siedlungsbereich. Der Passageraum ist hier auf etwa 45m eingeengt, sodass eine Querung nur unter Berücksichtigung von technischen Sonderlösungen überhaupt möglich wäre und der Trassenkorridor daher nicht ernsthaft in Betracht kommt.) , da die Abstände der bestehenden Trasse zur Wohnbebauung mind. 400 mtr. betragen und bereits durch landwirtschaftlich genutzte Flächen verläuft.

 

  1. Im Bereich von Brendlorenzen könnte die Trasse unter Anwendung der Regel unter Punkt 1 von der Bündstraße weg ebenfalls in Richtung B279 auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegt werden.

 

  1. Selbst wenn bauliche Sonderbaumaßnahmen in gewissen Teilbereichen notwendig sein sollten, sind diese einer großflächigen Rodung von Wäldern vorzuziehen.

 

  1. Die bestehende Trasse der Hochspannungsleitung von Wollbach nach Grafenrheinfeld verläuft heute schon zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bereits durchschnittenen Waldflächen müssen heute schon baumfrei gehalten werden und haben eine heute schon eine minimale Breite von 40 Metern. Somit würde diese Trassenführung einen minimaleren Eingriff in die Natur bedeuten.

 

Die vorgetragenen Argumente sollen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Strahlungen trägt folgende Hinweise und Einwendungen zum Vorschlagskorridor Abschnitt D, Trassensegment 165 gegenüber der Bundesnetzagentur vor:

 

  • Vorbelastung (Immissionen) durch Flächeneingriffe (ID Nr. 8754)
  • geplante Anschlussstelle an die A 71 (ID Nr. 6778)
  • Baufläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude am nordwestlichen Ortsrand von Rheinfeldshof (ID Nr. 6775)
  • Wasserfläche nördlich von Rheinfeldshof (ID Nr. 4413)
  • Wasserschutzgebiet südwestlich von Strahlungen (ID Nr. 4413)
  • Aufforstungsflächen der Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6776)
  • schutzwürdige Wiesen und Auen entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Strahlungen (ID Nr. 6777)

 

Weiterhin wird mitgeteilt:

  • laufendes Waldflurbereinigungsverfahren in der Gemarkung Strahlungen
  • noch nicht abgeschlossenes Flurbereinigungsverfahren Strahlungen 3
  • Durchschneidung von 5 Waldgebieten in der Gemarkung Strahlungen
  • 5 vorhandene Regenrückhaltebecken
  • vorhandene Autobahnbrücke
  • vor kurzen neu ausgebaute Wirtschaftswege unter Inanspruchnahme von Fördergeldern.
  • vorhandene Bodendenkmale, Gemarkung Strahlungen: Nr. 202247, 203050 und Nr. 977615
  • vorhandenes Einzeldenkmal Wartturm „Schlegelwarte“, Nr. 704900
  • Kartierung von Rotmilan vorkommen

 

 

Zusätzlich wird der verworfene alternative Trassenverlauf Nr. 4, als favorisierte Trasse der Gemeinde Strahlungen mit folgenden Argumenten vorgeschlagen:

 

  1. Für die vorgeschlagenen Alternativen müssen die gleichen Planungskriterien gelten, wie für die Stammstrecke =>  Gleichbehandlungsgrundsatz (das bedeutet rechts und links der Trasse ca. 500 mtr. Planungsraum)!

 

  1. Daraus würden sich im Umkehrschluss keine Engstellen im Bereich der Gemeinde Niederlauer ergeben. Die Erdkabeltrassen könnte außerhalb der Bebauung in landwirtschaftlichen Flächen/Äckern zwischen Turmstrasse und Hollweg erfolgen.

 

  1. Die ablehnende Stellungnahme zur Alternative 4 kann im Bereich Bad Neustadt/Hohenroth und Leutershausen nicht nachvollzogen werden (Engstelle zwischen einer Kernzone des Biosphärenreservats Rhön und einem Siedlungsbereich. Der Passageraum ist hier auf etwa 45m eingeengt, sodass eine Querung nur unter Berücksichtigung von technischen Sonderlösungen überhaupt möglich wäre und der Trassenkorridor daher nicht ernsthaft in Betracht kommt.) , da die Abstände der bestehenden Trasse zur Wohnbebauung mind. 400 mtr. betragen und bereits durch landwirtschaftlich genutzte Flächen verläuft.

 

  1. Im Bereich von Brendlorenzen könnte die Trasse unter Anwendung der Regel unter Punkt 1 von der Bündstraße weg ebenfalls in Richtung B279 auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegt werden.
  2. Selbst wenn bauliche Sonderbaumaßnahmen in gewissen Teilbereichen notwendig sein sollten, sind diese einer großflächigen Rodung von Wäldern vorzuziehen.

 

  1. Die bestehende Trasse der Hochspannungsleitung von Wollbach nach Grafenrheinfeld verläuft heute schon zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die bereits durchschnittenen Waldflächen müssen heute schon baumfrei gehalten werden und haben eine heute schon eine minimale Breite von 40 Metern. Somit würde diese Trassenführung einen minimaleren Eingriff in die Natur bedeuten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7