Sitzung: 03.06.2019 GSN/015/2019
Der Gemeinderat Strahlungen
hat in seiner Sitzung vom 11.03.2019 das städtebauliche Entwicklungskonzept des
Büro Schirmer Stadtplanung, Würzburg gebilligt und beschlossen, die
vorgesehenen Beteiligungsverfahren der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen
gemäß §§ 137 und 139 Baugesetzbuch (BauGB) für die Festlegung des
Sanierungsgebiet durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung erfolgte im
Zeitraum vom 25.03. bis einschließlich 24.04.2019 gemäß §§ 4 und 3 BauGB. Auf
Antrag des Bund Naturschutz wurde die Frist bis zum 08.05.2019 verlängert
Die Stellungnahmen
und Anregungen sind nun gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gegeneinander und
gerecht mit den Sanierungszielen abzuwägen.
Beteiligt wurden:
-
Regierung
von Unterfranken, Würzburg
-
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisplanung, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Wasserrecht, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Nahverkehrsbeauftragter
-
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter
-
Landkreis
Rhön-Grabfeld, Radweg, Fahrradbeauftragter
-
Kreisjugendring
Rhön-Grabfeld
-
Polizeiinspektion,
Bad Neustadt a. d. Saale
-
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen, Bad Kissingen
-
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
-
Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Würzburg
-
Amt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen,
Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale,
Bad Neustadt a. d. Saale
-
Industrie-
und Handelskammer, Würzburg
-
Handwerkskammer
Unterfranken, Betriebsberatungsstelle, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Landesverband
des Bayer. Einzelhandels e. V., Würzburg
-
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
-
Kreisheimatpfleger
Herr Stefan Kritzer, Heustreu
-
Amt
für Ländliche Entwicklung, Würzburg
-
Bund
Naturschutz, Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg
-
Tourismus
GmbH Bayerische Rhön
-
Rhön
GmbH – Gesellschaft für Tourismus und Markenmanagement
-
Gemeinde
Rödelmaier Bad Neustadt a. d. Saale
-
Gemeinde
Salz, Bad Neustadt a. d. Saale
-
Gemeinde
Burglauer
-
Stadt
Münnerstadt
Folgende Hinweise
und Anregungen wurden von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen:
Nr. |
Datum |
Adressat |
Hinweise und
Anregungen für die weitere Planung |
1 |
20.032019 |
Hr. Heinke, Radwegebeauftragter |
Es wird darauf
hingewiesen, dass neben touristischen Gesichtspunkten der Alltagsverkehr
(Schule, Arbeit, Einkaufen) in das Konzept einfließen sollte. Ein Fahrradweg entlang
der NES 18 wird als sinnvoll erachtet. |
2 |
20.03.2019 |
Polizeiinspektion Bad Neustadt |
Es wird darauf
hingewiesen, dass beabsichtigte Änderungen der Verkehrsregelung im Altort (z.B. Bereich
Engstelle in der Ortsdurchfahrt) in Abstimmung mit den weiteren
Verkehrsbehörden erfolgen müssen. Die vorgeschlagenen Varianten scheinen zum
derzeitigen Planungsstand aus verkehrstechnischer Sicht umsetzbar |
3 |
20.03.2019 |
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Außenstelle Bad Neustadt
a. d. Saale |
Es wird darauf
hingewiesen, dass im Bereich von Baumaßnahmen im Vorfeld Grenzermittlungen
bzw. eine Katasterneuvermessung durchgeführt werden sollten. • Die Ortsdurchfahrt NES
18 ist noch nicht als eigenes Straßenflurstück im Eigentum des
Straßenbaulastträgers abgeteilt. Nach Fertigstellung eventueller Baumaßnahmen
am Gehweg bzw. nach erfolgtem Straßenausbau sollten die Verkehrsflächen
entsprechend der Straßenbaulast abgeteilt werden. • Hinsichtlich der
Breitbanderschließung sollte das Gebiet mit Glasfaser erschlossen werden. |
4 |
21.03.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Gesundheitsamt
- |
|
5 |
25.03.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Verkehrswesen - |
Der Träger
schließt sich den Ausführungen der Polizeiinspektion Bad Neustadt a. d. Saale an (s.
Stellungnahme Nr. 2) |
6 |
25.03.2019 |
Regierung von Unterfranken |
Raumordnerische
Belange müssen im weiteren Planungsverlauf beachtet und berücksichtigt
werden, dies betrifft im Einzelnen: -
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege kommt besonderes
Gewicht zu). -
Heilquellenschutzgebiet Zone D (Es ist anzustreben, den Schutz der
Heilquellen so weit wie möglich
zu verbessern). -
Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung T19 „Strahlungen“ (besonderes Gewicht dem vorbeugenden
Trinkwasserschutz beimessen bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen
Nutzungen). • Bei
zukünftigen Bauleitplanungen soll die zuständige Stelle bezüglich der
Abwasserleitung des
Abwasserzweckverbands Saale-Lauer beteiligt werden. • Soweit zu den
Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, wird in den Aufstellungsverfahren gesondert
Stellung genommen. |
7 |
26.03.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat - |
• Der
Löschwasserbedarf ist zu berücksichtigen und ggf. durch unterirdische
Löschwasserbehälter (Zisternen) zu
schaffen. • Anlagen zur
Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des Gemeindegebiets
auszubauen. • Die Ausrüstung
und Ausbildung der Feuerwehr ist zu berücksichtigen und mit dem
Kreisbrandrat abzustimmen. • Bauanträge,
die einschlägige Brandschutzanforderungen der BayBO nicht erfüllen, sind im Rahmen
der Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. |
8 |
27.03.2019 |
Regionaler Planungsverband Main-Rhön |
•
Raumordnerische Belange müssen im weiteren Planungsverlauf beachtet und berücksichtigt
werden, dies betrifft im Einzelnen: -
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege kommt besonderes
Gewicht zu). -
Heilquellenschutzgebiet Zone D (Es ist anzustreben, den Schutz der
Heilquellen so weit wie
möglich zu verbessern). -
Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung T19 „Strahlungen“ (besonderes Gewicht dem vorbeugender
Trinkwasserschutz beimessen bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen
Nutzungen). • Bei
zukünftigen Bauleitplanungen soll die zuständige Stelle bezüglich der
Abwasserleitung des
Abwasserzweckverbands Saale-Lauer beteiligt werden. • Soweit zu den
Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, wird in den Aufstellungsverfahren gesondert
Stellung genommen. |
9 |
28.03.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Wasserrechts-verwaltung |
• Keine
grundsätzlichen Bedenken •
Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete werden nicht tangiert,
lediglich das quantitative Heilquellenschutzgebiet von Bad Neustadt wird
teilweise berührt (Schutzzone J mit erlaubnisfreien Grabungstiefen bis 100m). • Sollten mit
geplanten Maßnahmen („Mönchsbach erlebbar machen“) wasserrechtliche Gestattungen
erforderlich werden, so sind diese unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen
nach der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im
wasserrechtlichen Verfahren) beim Landratsamt Rhön-Grabfeld – Sachgebiet Wasserrecht
- zu beantragen. |
10 |
27.03.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere
Naturschutzbehörde |
• Es gibt keine
beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstige Maßnahmen, die
für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein
können. |
11 |
29.03.2019 |
Rhön GmbH |
• Der Verkauf
regionaler Produkte wird begrüßt, bei der Entwicklung kann auf das Netzwerk der
Rhön GmbH zurückgegriffen werden • Die
Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens zur Sensibilisierung der Eigentümer für örtliche
Bautradition wird befürwortet. • Bei
Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts sollte die Ausrichtung in Richtung des Sternenparks
favorisiert werden. • Hinsichtlich
des Ausbaus der Rad- und Wanderwege sollten Vertreter des Naturparks in die
Arbeitsgruppe aufgenommen werden, z.B. bezüglich der Abstimmung der Beschilderung |
12 |
29.03.2019 |
Abwasserverband Saale-Lauer |
• Im Oktober
2017 wurde der Gemeinde Strahlungen ein Gesamtsanierungskonzept für das gesamte
Kanalnetz übergeben. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen befinden sich im
Sanierungsgebiet. Die Durchführung der Maßnahmen ist im Zuge der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. |
13 |
29.03.2019 |
Amt für
ländliche Entwicklung |
• Es bestehen
keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken. • Es bestehen
keine Bedenken bzw. Einwände für die Festsetzung eines Sanierungsgebiets. Die Ziele und
Maßnahmen entsprechen den Zielen und Maßnahmen des „Integrierten ländlichen
Entwicklungskonzepts“ der „NES-Allianz“, deren Mitglied
Strahlungen ist. |
14 |
01.04.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Technisches
Bauamt, Tiefbau |
• Maßnahmen des
Landkreises sind derzeit im vorgesehenen Sanierungsgebiet nicht geplant • Es wird darauf
hingewiesen, dass Maßnahmen, die die Kreisstraße NES 18 betreffen, deren
Straßenbaulastträger der Landkreis Rhön-Grabfeld ist, der Zustimmung des Landkreises
bedürfen. Der Landkreis sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. • Die Anlage von
Gehwegen und die Verbesserung der innerörtlichen Gestaltung sind
wünschenswerte Ziele, konkrete Stellungnahmen sind aufgrund des frühen Planungsstands
noch nicht möglich. |
15 |
02.04.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Technischer
Immissionsschutz |
• Keine
grundsätzlichen Einwände • Es wird darauf
hingewiesen, dass Nutzungsumfang und -möglichkeit von Einzelbaumaßnahmen (Parkscheune,
Feuerwehrhaus) wesentlich von deren Lage zur nächstgelegenen
schutzbedürftigen Bebauung (wie z.B. Wohnhäuser) abhängig sein wird. |
16 |
03.04.2019 |
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen |
• Es bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Projekte und Maßnahmen bei Beachtung
der Hinweise und Anmerkungen zum Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten, den
Oberflächengewässern & Überschwemmungsgebieten, der Wasserversorgung
sowie der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes (s. Stellungnahme). • Es wird um
frühzeitige Beteiligung bei der Umsetzung des Projekts „Wasser im Ort“
gebeten. |
17 |
08.04.2019 |
Handelsverband Bayern, Bezirk Unterfranken |
• Die Erhaltung
der Versorgungsfunktionen in den Ortskernen spielt eine wichtige Rolle in der
Daseinsvorsorge. Daher wird ein Dorfladen positiv gesehen, da neben der
Ergänzung des Versorgungsangebots auch eine gesellschaftliche Funktion in
Dorfläden gesehen wird. Zur Schaffung guter Bedingungen wird empfohlen, das
Stellplatzangebot zu bewerten und die regionale Angebotsstruktur im
Lebensmittelbereich zu überprüfen und Ansiedlungsvorhaben der Nachbarkommunen
abzufragen. |
18 |
09.04.2019 |
Stadt
Münnerstadt |
• Keine Einwände |
19 |
10.04.2019 |
Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken |
• Es gibt 11
landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe im Ortskern, von denen 3 Betriebe
Tierhaltung haben. Landwirtschaftliche Nutzflächen dieser Betriebe liegen
nicht im Plangebiet. • In der
Umgebung zum Planungsbereich befinden sich landwirtschaftliche Hofstellen,
von denen Lärm-, Staub- oder Geruchsemissionen in den Planungsbereich
getragen werden könnten. • Hinsichtlich
der geplanten Stellplätze im Umfeld der Günter-Burger-Halle ist darauf zu
achten, dass keine Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche
Bewirtschaftung und / oder hinsichtlich von landwirtschaftlichen Maschinen
genutzter Straßen entstehen • In geringem
Maße wird auf leeren Bauplätzen im Planungsgebiet noch eine Heuwerbung
betrieben. • Innerorts
vorhandene Tierhaltung mit dadurch verbundener Geruchs- und Lärmentwicklung
muss weiterhin möglich sein und berücksichtigt werden. Dabei ist der
eigentumsrechtliche Bestandsschutz der innerörtlichen Tierhaltung der
landwirtschaftlichen Betriebe zu beachten. Emissionsschutzrechtliche
Abstandsflächen sind bei der städtebaulichen Sanierung zu berücksichtigen und
für einen entsprechenden Geruchsschwellenabstand Sorge zu tragen. • Der Planung
kann nur zugestimmt werden, wenn mit der Planung keine Einschränkungen für
die tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort gegeben sind. |
20 |
16.04.2019 |
Stadt Bad
Neustadt a. d. Saale - Bauverwaltung
- |
• Keine Einwände • Aufgrund einer
voraussichtlichen Betroffenheit bezüglich der Maßnahme „Ortsverbindung Rheinfeldshöfer
Str.“ wird um eine frühzeitige Beteiligung bei der weiteren Planung gebeten. • Planungen der Stadt
Bad Neustadt, die Einfluss auf das künftige Sanierungsgebiet „Altort
Strahlungen“ haben könnten, sind derzeit nicht bekannt. |
21 |
22.04.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Behinderten-beauftragter |
• Es wird
angeregt, bei der Planung der einzelnen Maßnahmen entweder den jeweiligen
Behindertenbeauftragten / die jeweilige Behindertenbeauftragte des Landkreises
oder einen Beratungsarchitekten der Bayerischen Architektenkammer einzuschalten. • Als
Planungsinstrument zur barrierefreien Gestaltung der kommunalen Maßnahmen sollte stets die
DIN 18040 (Teil 1 - für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 3 - für den
öffentlichen Verkehrs- und Freiraum) dienen. • Sinnvoll wird
auch die Information privater Bauherren zur barrierefreien Gestaltung |
22 |
23.04.2019 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere
Abfallrechts- und
Bodenschutzbehörde |
• Grundsätzlich
keine Bedenken • Folgende
Hinweise sind zu berücksichtigen: - Einhaltung der
fünfstufigen Abfallhierarchie gem. § 6 KrWG - Bauabfälle
sind getrennt zu halten und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung
zuzuführen - Asbest und
künstliche Mineralfasern müssen gem. den technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) zurückgebaut werden - Verwertung von
überschüssigem Bodenaushub bevorzugt am Entstehungsort, ansonsten ordnungsgemäße
Verwertung bzw. Beseitigung - Bei Verdacht
auf Altlasten hinsichtlich Erschließungs- und Baumaßnahmen ist umgehend die
Untere Bodenschutzbehörde am Landkreis Rhön-Grabfeld zu informieren |
23 |
23. April 2019 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
• Bodendenkmäler
sind in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten, weitere Planungsschritte
sollten diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar
notwendige Mindestmaß beschränken. • Im Umfeld von
Bodendenkmälern sind regelmäßig weitere Bodendenkmäler zu vermuten.
Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den
Denkmalbehörden. • Im Bereich von
Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind,
bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. • Der Planung
wird unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen zugestimmt. |
24 |
08.05.2019 |
Bund Naturschutz |
Grundsätzliches: • Das Ziel der
Stärkung des Altortes als attraktiver Wohnstandort wird positiv bewertet, die Wohn-,
Lebens- und Aufenthaltsqualität wird dabei von Wohnraumangebot, Versorgungsstruktur
und, ganz wesentlich, grüner Infrastruktur bestimmt. • Berücksichtigt
werden sollte das Dorf als Lebensraum für Pflanzen und Tiere • Ergänzung des
städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch grünplanerisches Gesamtkonzept
und Fachbeitrag aus dem Bereich der alternativen Energienutzung •
Leerstandskataster und Potenzialanalyse zur Einsparung neu auszuweisender Bauplätze Einzelaspekte: • Leitlinien
Gesamtort: Die Leitlinien sind zum Großteil zu begrüßen, das
Konfliktpotenzial beim Ausbau des
Wegenetzes muss berücksichtigt werden, die Wälder müssen für den Klimawandel
gerüstet werden. • Verkehr:
Schaffung einer bewussten Engstelle und Sperrung der Rheinfeldshöfer Str. für
Schwerlastverkehr, nur Kurzzeitparkplätze entlang der Hauptstraße. • Obstwiesen des
ehem. Streuobstwiesengürtels (Sonnenstr., Zehntstr.) haben eine hohe
Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität im Altort, kulturelle Identität und
sind Lebensraum für seltene Arten - auf die Bebauung sollte deshalb verzichtet
werden und ungenutzte Scheunen und andere Nebengebäude der Wohnnutzung
zugeführt werden. •
Streuobstwiesen sollten durch qualifiziertes Fachpersonal fachgerecht gepflegt werden. • Schotter- und
Kiesbeete sollten vermieden werden • Mitfahrbänke
werden begrüßt, eine Ergänzung um eine internetbasierte Mitfahrbörse wird
vorgeschlagen. • Dorfladen:
Hinsichtlich der regionalen Anbieter sollten neben Landwirten auch Jagdpächter
zählen (gemeinschaftlicher Zerwirkraum) • Die
Aufenthaltsqualität am Friedhof sollte durch Baumpflanzung und Eingrünung erhöht
werden, dies würde auch die Ortseingangssituation aufwerten. • Ortseingänge
durch beidseitige Pflanzung von Bäumen aufwerten (optische Verengung,
Abbremsen des Verkehrs) • notwendigen
Bachquerschnitt bei Erlebbarmachung des Mönchsbachs berücksichtigen • Dörfliche
Gestaltungselemente nutzen statt städtischer Gesten (Verglasung DGH) • Gestaltungs-
und Nutzungskonzept für die Freiflächen der Günter-Burger-Halle (Rasengitter,
Baumbestand, Wasserspeicher für Blühflächen, Unterstellmöglichkeit Rollatoren,
E-Ladestationen) • Historische
Dorfrunde mit Integration des historischen Obstwiesengürtels, Thema Schöpfbrunnen,
Böschung Obertorstr., Nutzgärten (frühere Allmendeflächen), qualifizierte
Führungen • Negative
Auswirkungen von Beleuchtung im Beleuchtungskonzept thematisieren • Gestaltung der
Böschung Obertorstr. in Anlehnung an Weinbergtradition (Themen wie
Kalkbruchsteine, Blühmischung, Mauerfugenvegetation) • Neue Mitte:
Entsiegelte Blühflächen statt Pflanztröge, straßenbegleitende Baumpflanzung
prüfen, Alternative Dorflinde • Nutzung und
Erhalt der Gartenanlage Gartenstr. mit Gründung einer Arbeitsgruppe Obst- und
Gartenbau • Beschilderungskonzept
unter Berücksichtigung dorftypischer Materialien (Eichenholz, Muschelkalk,
best-practice Gemeinde Tännesberg) • Verbesserung
der Radwegeanbindung Richtung Bad Neustadt (Radtouristen, Tagesausflügler) |
Anregungen
aus der Öffentlichkeit
Die Beteiligung
der Betroffenen fand vom 25.03.2019 bis einschließlich 24.04.2019 in Form einer
öffentlichen Auslegung statt. Es wurden keine Anregungen, Bedenken und Hinweise
vorgebracht:
Beschluss:
Die von den
öffentlichen Aufgabenträgern vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind alle
zum jetzigen Zeitpunkt für die Festlegung des Sanierungsgebietes nicht abwägungsrelevant.
Die Anregungen und Stellungnahmen werden im Übrigen durch den Gemeinderat zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der einzelnen vorgesehenen
städtebaulichen Maßnahmen erneut behandelt und abgewogen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Beschluss:
Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Sanierungsgebiets „Altort Strahlungen“ (§ 141 BauGB) und der Beteiligung der
öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen gemäß §§ 137 und 139 BauGB,
erlässt die Gemeinde Strahlungen eine Sanierungssatzung wie folgt:
- Satzung:
Satzung
über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets
„Altort Strahlungen“
Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI- I S. 3634) erlässt die Gemeinde Strahlungen
folgende Satzung:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebiets
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen aufgezeigt
wurden. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich
verbessert oder umgestaltet werden.
Das insgesamt ca. 20,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als
Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Altort
Strahlungen".
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile
innerhalb der im Lageplan
M 1:1000 des Büros Schirmer Architekten vom 03.06.2019 abgegrenzten Fläche.
Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen
Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch
Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser
Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die
Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a
BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben,
insbesondere der Abriss von Gebäuden und die Errichtung von Dachaufbauten,
Stellplätzen, Garagen und Carports, sowie Grundstücksteilungen und
Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Sanierungszeitraum
Die Durchführung der Sanierung im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet, „Altort Strahlungen“ wird gemäß § 142 Abs. 3
BauGB zunächst auf 15 Jahre zeitlich befristet. Die Frist kann durch Beschluss
verlängert werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am
............ rechtsverbindlich.
Strahlungen, den ..............
Gemeinde Strahlungen
- Sanierungsziele:
-
Erhalt des Ortsbildes, Sicherung und ggf.
Reaktivierung denkmalgeschützter Bausubstanz
-
Erhalt und ggf. Reaktivierung ortsbildprägender
Bausubstanz
-
Beseitigung städtebaulicher Missstande
-
Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz und von
Flächenpotenzialen, Nachverdichtung, Innenentwicklung
-
Stärkung der Wohnfunktion durch Steigerung der
Wohnqualität und Aufwertung des Wohnumfeldes
-
Erhalt und Weiterentwicklung des Ortskerns in
seiner Nutzungsvielfalt
-
Erhalt und Stärkung der Daseinsvorsorge
-
Sicherung und bedarfsgerechte Anpassung der
sozialen Infrastruktur für alle Altersgruppen
-
Aufwertung des öffentlichen Raumes,
Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten der Freiraume und Platzflachen,
Beachtung der Barrierefreiheit
-
Beachtung einer sparsamen Erschließung, einer
nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und der verstärkten Nutzung
regenerativer Energien
-
Entlastung von Durchgangsverkehr
-
Erhöhung der
Fußgängersicherheit
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |