Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 11.03.2019 das städtebauliche Entwicklungskonzept des Büro Schirmer Stadtplanung, Würzburg gebilligt und beschlossen, die vorgesehenen Beteiligungsverfahren der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen gemäß §§ 137 und 139 Baugesetzbuch (BauGB) für die Festlegung des Sanierungsgebiet durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 25.03. bis einschließlich 24.04.2019 gemäß §§ 4 und 3 BauGB. Auf Antrag des Bund Naturschutz wurde die Frist bis zum 08.05.2019 verlängert

 

Die Stellungnahmen und Anregungen sind nun gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gegeneinander und gerecht mit den Sanierungszielen abzuwägen.

 

 

Beteiligt wurden:

- Regierung von Unterfranken, Würzburg

- Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Nahverkehrsbeauftragter

- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

- Landkreis Rhön-Grabfeld, Radweg, Fahrradbeauftragter

- Kreisjugendring Rhön-Grabfeld

- Polizeiinspektion, Bad Neustadt a. d. Saale

- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Bad Kissingen

- Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale

- Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Würzburg

- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen,
   Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale, Bad Neustadt a. d. Saale

- Industrie- und Handelskammer, Würzburg

- Handwerkskammer Unterfranken, Betriebsberatungsstelle, Bad Neustadt a. d. Saale

- Landesverband des Bayer. Einzelhandels e. V., Würzburg

- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

- Kreisheimatpfleger Herr Stefan Kritzer, Heustreu

- Amt für Ländliche Entwicklung, Würzburg

- Bund Naturschutz, Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg

- Tourismus GmbH Bayerische Rhön

- Rhön GmbH – Gesellschaft für Tourismus und Markenmanagement

- Gemeinde Rödelmaier Bad Neustadt a. d. Saale

- Gemeinde Salz, Bad Neustadt a. d. Saale

- Gemeinde Burglauer

- Stadt Münnerstadt

 

Folgende Hinweise und Anregungen wurden von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen:

 

Nr.

Datum

Adressat

Hinweise und Anregungen für die weitere Planung

1

20.032019

Hr. Heinke,

Radwegebeauftragter

Es wird darauf hingewiesen, dass neben touristischen Gesichtspunkten der Alltagsverkehr (Schule, Arbeit, Einkaufen) in das Konzept einfließen sollte.

Ein Fahrradweg entlang der NES 18 wird als sinnvoll erachtet.

2

20.03.2019

Polizeiinspektion

Bad Neustadt

Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigte Änderungen der Verkehrsregelung

im Altort (z.B. Bereich Engstelle in der Ortsdurchfahrt) in Abstimmung mit den weiteren Verkehrsbehörden erfolgen müssen. Die vorgeschlagenen Varianten scheinen zum derzeitigen Planungsstand aus verkehrstechnischer Sicht umsetzbar

3

20.03.2019

Amt für Digitalisierung,

Breitband

und Vermessung

Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich von Baumaßnahmen im Vorfeld Grenzermittlungen bzw. eine Katasterneuvermessung durchgeführt werden sollten.

• Die Ortsdurchfahrt NES 18 ist noch nicht als eigenes Straßenflurstück im Eigentum des Straßenbaulastträgers abgeteilt. Nach Fertigstellung eventueller Baumaßnahmen am Gehweg bzw. nach erfolgtem Straßenausbau sollten die Verkehrsflächen entsprechend der Straßenbaulast abgeteilt werden.

• Hinsichtlich der Breitbanderschließung sollte das Gebiet mit Glasfaser erschlossen werden.

4

21.03.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

- Gesundheitsamt -

  • Keine Einwände

5

25.03.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Verkehrswesen -

Der Träger schließt sich den Ausführungen der Polizeiinspektion Bad Neustadt a.

d. Saale an (s. Stellungnahme Nr. 2)

6

25.03.2019

Regierung von

Unterfranken

Raumordnerische Belange müssen im weiteren Planungsverlauf beachtet und

berücksichtigt werden, dies betrifft im Einzelnen:

- Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

kommt besonderes Gewicht zu).

- Heilquellenschutzgebiet Zone D (Es ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen

so weit wie möglich zu verbessern).

- Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung T19 „Strahlungen“ (besonderes Gewicht

dem vorbeugenden Trinkwasserschutz beimessen bei der Abwägung mit anderen

raumbedeutsamen Nutzungen).

• Bei zukünftigen Bauleitplanungen soll die zuständige Stelle bezüglich der Abwasserleitung

des Abwasserzweckverbands Saale-Lauer beteiligt werden.

• Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, wird in den Aufstellungsverfahren

gesondert Stellung genommen.

7

26.03.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Kreisbrandrat -

• Der Löschwasserbedarf ist zu berücksichtigen und ggf. durch unterirdische Löschwasserbehälter

(Zisternen) zu schaffen.

• Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind entsprechend der Erweiterung des

Gemeindegebiets auszubauen.

• Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr ist zu berücksichtigen und mit

dem Kreisbrandrat abzustimmen.

• Bauanträge, die einschlägige Brandschutzanforderungen der BayBO nicht erfüllen,

sind im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

8

27.03.2019

Regionaler

Planungsverband

Main-Rhön

• Raumordnerische Belange müssen im weiteren Planungsverlauf beachtet und

berücksichtigt werden, dies betrifft im Einzelnen:

- Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

kommt besonderes Gewicht zu).

- Heilquellenschutzgebiet Zone D (Es ist anzustreben, den Schutz der Heilquellen

so weit wie möglich zu verbessern).

- Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung T19 „Strahlungen“ (besonderes Gewicht

dem vorbeugender Trinkwasserschutz beimessen bei der Abwägung mit anderen

raumbedeutsamen Nutzungen).

• Bei zukünftigen Bauleitplanungen soll die zuständige Stelle bezüglich der Abwasserleitung

des Abwasserzweckverbands Saale-Lauer beteiligt werden.

• Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, wird in den Aufstellungsverfahren

gesondert Stellung genommen.

9

28.03.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Wasserrechts-verwaltung

• Keine grundsätzlichen Bedenken

• Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete werden nicht tangiert, lediglich das quantitative Heilquellenschutzgebiet von Bad Neustadt wird teilweise berührt (Schutzzone J mit erlaubnisfreien Grabungstiefen bis 100m).

• Sollten mit geplanten Maßnahmen („Mönchsbach erlebbar machen“) wasserrechtliche

Gestattungen erforderlich werden, so sind diese unter Vorlage entsprechender

Antragsunterlagen nach der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen

im wasserrechtlichen Verfahren) beim Landratsamt Rhön-Grabfeld – Sachgebiet Wasserrecht - zu beantragen.

 

10

27.03.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Untere Naturschutzbehörde

• Es gibt keine beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstige

Maßnahmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes

bedeutsam sein können.

11

29.03.2019

Rhön GmbH

• Der Verkauf regionaler Produkte wird begrüßt, bei der Entwicklung kann auf das

Netzwerk der Rhön GmbH zurückgegriffen werden

• Die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens zur Sensibilisierung der Eigentümer

für örtliche Bautradition wird befürwortet.

• Bei Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts sollte die Ausrichtung in Richtung

des Sternenparks favorisiert werden.

• Hinsichtlich des Ausbaus der Rad- und Wanderwege sollten Vertreter des Naturparks

in die Arbeitsgruppe aufgenommen werden, z.B. bezüglich der Abstimmung der Beschilderung

12

29.03.2019

Abwasserverband

Saale-Lauer

• Im Oktober 2017 wurde der Gemeinde Strahlungen ein Gesamtsanierungskonzept

für das gesamte Kanalnetz übergeben. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen

befinden sich im Sanierungsgebiet. Die Durchführung der Maßnahmen ist im

Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

13

29.03.2019

Amt für ländliche

Entwicklung

• Es bestehen keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken.

• Es bestehen keine Bedenken bzw. Einwände für die Festsetzung eines Sanierungsgebiets.

Die Ziele und Maßnahmen entsprechen den Zielen und Maßnahmen des „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts“ der „NES-Allianz“, deren

Mitglied Strahlungen ist.

14

01.04.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Technisches Bauamt, Tiefbau

• Maßnahmen des Landkreises sind derzeit im vorgesehenen Sanierungsgebiet

nicht geplant

• Es wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die die Kreisstraße NES 18 betreffen,

deren Straßenbaulastträger der Landkreis Rhön-Grabfeld ist, der Zustimmung des Landkreises bedürfen. Der Landkreis sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden.

• Die Anlage von Gehwegen und die Verbesserung der innerörtlichen Gestaltung sind wünschenswerte Ziele, konkrete Stellungnahmen sind aufgrund des frühen Planungsstands noch nicht möglich.

15

02.04.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Technischer Immissionsschutz

 

• Keine grundsätzlichen Einwände

• Es wird darauf hingewiesen, dass Nutzungsumfang und -möglichkeit von Einzelbaumaßnahmen

(Parkscheune, Feuerwehrhaus) wesentlich von deren Lage zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung (wie z.B. Wohnhäuser) abhängig

sein wird.

16

03.04.2019

Wasserwirtschaftsamt

Bad Kissingen

• Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Projekte und Maßnahmen

bei Beachtung der Hinweise und Anmerkungen zum Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten, den Oberflächengewässern & Überschwemmungsgebieten, der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes (s. Stellungnahme).

• Es wird um frühzeitige Beteiligung bei der Umsetzung des Projekts „Wasser im Ort“ gebeten.

17

08.04.2019

Handelsverband

Bayern, Bezirk

Unterfranken

• Die Erhaltung der Versorgungsfunktionen in den Ortskernen spielt eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge. Daher wird ein Dorfladen positiv gesehen, da neben der Ergänzung des Versorgungsangebots auch eine gesellschaftliche Funktion in Dorfläden gesehen wird. Zur Schaffung guter Bedingungen wird empfohlen, das Stellplatzangebot zu bewerten und die regionale Angebotsstruktur im Lebensmittelbereich zu überprüfen und Ansiedlungsvorhaben der Nachbarkommunen abzufragen.

18

09.04.2019

Stadt Münnerstadt

• Keine Einwände

 

19

10.04.2019

Bayerischer Bauernverband,

Hauptgeschäftsstelle

Unterfranken

• Es gibt 11 landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe im Ortskern, von denen 3 Betriebe Tierhaltung haben. Landwirtschaftliche Nutzflächen dieser Betriebe liegen nicht im Plangebiet.

• In der Umgebung zum Planungsbereich befinden sich landwirtschaftliche Hofstellen, von denen Lärm-, Staub- oder Geruchsemissionen in den Planungsbereich getragen werden könnten.

• Hinsichtlich der geplanten Stellplätze im Umfeld der Günter-Burger-Halle ist darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und / oder hinsichtlich von landwirtschaftlichen Maschinen genutzter Straßen entstehen

• In geringem Maße wird auf leeren Bauplätzen im Planungsgebiet noch eine Heuwerbung betrieben.

• Innerorts vorhandene Tierhaltung mit dadurch verbundener Geruchs- und Lärmentwicklung muss weiterhin möglich sein und berücksichtigt werden. Dabei ist der eigentumsrechtliche Bestandsschutz der innerörtlichen Tierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe zu beachten. Emissionsschutzrechtliche Abstandsflächen sind bei der städtebaulichen Sanierung zu berücksichtigen und für einen entsprechenden Geruchsschwellenabstand Sorge zu tragen.

• Der Planung kann nur zugestimmt werden, wenn mit der Planung keine Einschränkungen für die tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort gegeben sind.

20

16.04.2019

Stadt Bad Neustadt

a. d. Saale

- Bauverwaltung -

• Keine Einwände

• Aufgrund einer voraussichtlichen Betroffenheit bezüglich der Maßnahme „Ortsverbindung

Rheinfeldshöfer Str.“ wird um eine frühzeitige Beteiligung bei der weiteren Planung gebeten.

• Planungen der Stadt Bad Neustadt, die Einfluss auf das künftige Sanierungsgebiet „Altort Strahlungen“ haben könnten, sind derzeit nicht bekannt.

21

22.04.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld Behinderten-beauftragter

• Es wird angeregt, bei der Planung der einzelnen Maßnahmen entweder den

jeweiligen Behindertenbeauftragten / die jeweilige Behindertenbeauftragte des Landkreises oder einen Beratungsarchitekten der Bayerischen Architektenkammer einzuschalten.

• Als Planungsinstrument zur barrierefreien Gestaltung der kommunalen Maßnahmen

sollte stets die DIN 18040 (Teil 1 - für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil

3 - für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum) dienen.

• Sinnvoll wird auch die Information privater Bauherren zur barrierefreien Gestaltung

22

23.04.2019

Landratsamt

Rhön-Grabfeld

Untere Abfallrechts-

und Bodenschutzbehörde

 

• Grundsätzlich keine Bedenken

• Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen:

- Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie gem. § 6 KrWG

- Bauabfälle sind getrennt zu halten und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung zuzuführen

- Asbest und künstliche Mineralfasern müssen gem. den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zurückgebaut werden

- Verwertung von überschüssigem Bodenaushub bevorzugt am Entstehungsort, ansonsten ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung

- Bei Verdacht auf Altlasten hinsichtlich Erschließungs- und Baumaßnahmen ist umgehend die Untere Bodenschutzbehörde am Landkreis Rhön-Grabfeld zu informieren

23

23. April 2019

Bayerisches

Landesamt für

Denkmalpflege

• Bodendenkmäler sind in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten, weitere

Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf

das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

• Im Umfeld von Bodendenkmälern sind regelmäßig weitere Bodendenkmäler zu

vermuten. Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit

den Denkmalbehörden.

• Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

• Der Planung wird unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen zugestimmt.

24

08.05.2019

Bund Naturschutz

Grundsätzliches:

• Das Ziel der Stärkung des Altortes als attraktiver Wohnstandort wird positiv bewertet,

die Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität wird dabei von Wohnraumangebot,

Versorgungsstruktur und, ganz wesentlich, grüner Infrastruktur bestimmt.

• Berücksichtigt werden sollte das Dorf als Lebensraum für Pflanzen und Tiere

• Ergänzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch grünplanerisches

Gesamtkonzept und Fachbeitrag aus dem Bereich der alternativen Energienutzung

• Leerstandskataster und Potenzialanalyse zur Einsparung neu auszuweisender Bauplätze

 

Einzelaspekte:

• Leitlinien Gesamtort: Die Leitlinien sind zum Großteil zu begrüßen, das Konfliktpotenzial

beim Ausbau des Wegenetzes muss berücksichtigt werden, die Wälder müssen für den Klimawandel gerüstet werden.

• Verkehr: Schaffung einer bewussten Engstelle und Sperrung der Rheinfeldshöfer

Str. für Schwerlastverkehr, nur Kurzzeitparkplätze entlang der Hauptstraße.

• Obstwiesen des ehem. Streuobstwiesengürtels (Sonnenstr., Zehntstr.) haben

eine hohe Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität im Altort, kulturelle

Identität und sind Lebensraum für seltene Arten - auf die Bebauung sollte deshalb

verzichtet werden und ungenutzte Scheunen und andere Nebengebäude der Wohnnutzung zugeführt werden.

• Streuobstwiesen sollten durch qualifiziertes Fachpersonal fachgerecht gepflegt

werden.

• Schotter- und Kiesbeete sollten vermieden werden

• Mitfahrbänke werden begrüßt, eine Ergänzung um eine internetbasierte Mitfahrbörse

wird vorgeschlagen.

• Dorfladen: Hinsichtlich der regionalen Anbieter sollten neben Landwirten auch Jagdpächter zählen (gemeinschaftlicher Zerwirkraum)

• Die Aufenthaltsqualität am Friedhof sollte durch Baumpflanzung und Eingrünung erhöht werden, dies würde auch die Ortseingangssituation aufwerten.

• Ortseingänge durch beidseitige Pflanzung von Bäumen aufwerten (optische Verengung, Abbremsen des Verkehrs)

• notwendigen Bachquerschnitt bei Erlebbarmachung des Mönchsbachs berücksichtigen

• Dörfliche Gestaltungselemente nutzen statt städtischer Gesten (Verglasung DGH)

• Gestaltungs- und Nutzungskonzept für die Freiflächen der Günter-Burger-Halle

(Rasengitter, Baumbestand, Wasserspeicher für Blühflächen, Unterstellmöglichkeit

Rollatoren, E-Ladestationen)

• Historische Dorfrunde mit Integration des historischen Obstwiesengürtels, Thema

Schöpfbrunnen, Böschung Obertorstr., Nutzgärten (frühere Allmendeflächen),

qualifizierte Führungen

• Negative Auswirkungen von Beleuchtung im Beleuchtungskonzept thematisieren

• Gestaltung der Böschung Obertorstr. in Anlehnung an Weinbergtradition (Themen

wie Kalkbruchsteine, Blühmischung, Mauerfugenvegetation)

• Neue Mitte: Entsiegelte Blühflächen statt Pflanztröge, straßenbegleitende

Baumpflanzung prüfen, Alternative Dorflinde

• Nutzung und Erhalt der Gartenanlage Gartenstr. mit Gründung einer Arbeitsgruppe

Obst- und Gartenbau

• Beschilderungskonzept unter Berücksichtigung dorftypischer Materialien (Eichenholz,

Muschelkalk, best-practice Gemeinde Tännesberg)

• Verbesserung der Radwegeanbindung Richtung Bad Neustadt (Radtouristen,

Tagesausflügler)

 

 

Anregungen aus der Öffentlichkeit

 

Die Beteiligung der Betroffenen fand vom 25.03.2019 bis einschließlich 24.04.2019 in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Es wurden keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht:

 

Beschluss:

 

Die von den öffentlichen Aufgabenträgern vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind alle zum jetzigen Zeitpunkt für die Festlegung des Sanierungsgebietes nicht abwägungsrelevant. Die Anregungen und Stellungnahmen werden im Übrigen durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der einzelnen vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen erneut behandelt und abgewogen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 


Beschluss:

 

Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebiets „Altort Strahlungen“ (§ 141 BauGB) und der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen gemäß §§ 137 und 139 BauGB, erlässt die Gemeinde Strahlungen eine Sanierungssatzung wie folgt:

 

 

  1. Satzung:

 

 

Satzung

über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets

„Altort Strahlungen“

 

Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI- I S. 3634) erlässt die Gemeinde Strahlungen folgende Satzung:

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebiets

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen aufgezeigt wurden. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.

Das insgesamt ca. 20,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung "Altort Strahlungen".

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan
M 1:1000 des Büros Schirmer Architekten vom 03.06.2019 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, insbesondere der Abriss von Gebäuden und die Errichtung von Dachaufbauten, Stellplätzen, Garagen und Carports, sowie Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

 

§ 4 Sanierungszeitraum

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, „Altort Strahlungen“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB zunächst auf 15 Jahre zeitlich befristet. Die Frist kann durch Beschluss verlängert werden.

 

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am ............  rechtsverbindlich.

 

 

Strahlungen, den ..............

Gemeinde Strahlungen

 

 

 

  1. Sanierungsziele:

 

-        Erhalt des Ortsbildes, Sicherung und ggf. Reaktivierung denkmalgeschützter Bausubstanz

-        Erhalt und ggf. Reaktivierung ortsbildprägender Bausubstanz

-        Beseitigung städtebaulicher Missstande

-        Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz und von Flächenpotenzialen, Nachverdichtung, Innenentwicklung

-        Stärkung der Wohnfunktion durch Steigerung der Wohnqualität und Aufwertung des Wohnumfeldes

-        Erhalt und Weiterentwicklung des Ortskerns in seiner Nutzungsvielfalt

-        Erhalt und Stärkung der Daseinsvorsorge

-        Sicherung und bedarfsgerechte Anpassung der sozialen Infrastruktur für alle Altersgruppen

-        Aufwertung des öffentlichen Raumes, Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten der Freiraume und Platzflachen, Beachtung der Barrierefreiheit

-        Beachtung einer sparsamen Erschließung, einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und der verstärkten Nutzung regenerativer Energien

-        Entlastung von Durchgangsverkehr

-        Erhöhung der Fußgängersicherheit

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7