Sitzung: 03.06.2019 GSN/015/2019
Von Seiten des
Landratsamt Rhön-Grabfeld wird für den ehemaligen Steinbruch und jetzigen
Veranstaltungsgelände ein Nutzungskonzept gefordert. Herr 2. Bürgermeister
Hümpfner erläuterte dem Gemeinderat die Eckpunkte des mit dem Landratsamt
abgestimmten Nutzungskonzepts wie folgt:
Das Gelände soll in Abstimmung mit dem
Eigentümer der Fläche der Firmengruppe Steinbach, der Gemeinde und der
Dorfgemeinschaft Strahlungen und Rheinfeldshof GbR für maximal vier
Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Der Name des wiederhergerichteten
Steinbruches lautet „Muschelgrund“.
Diese vier Veranstaltungen dürfen nur im
Zeitraum Juni – Januar stattfinden damit keine wildlebende Tier- und
Vogelarten gestört werden.
Von diesen vier Veranstaltungen dürfen nur
zwei Veranstaltungen lärmintensiv sein.
Beispiele für mögliche nicht lärmintensive
Veranstaltungen:
- Sonnwendfeuer
- Garten-
und Blumenausstellung
- Weihnachtsmarkt
- Flohmarkt
- Grillevent
Beispiele für mögliche lärmintensive Veranstaltungen:
- Rockkonzert
- Open Air
- DJ
Abendveranstaltung
Bei der Nutzung des Geländes sind die
Grundlagen der Versammlungsstättenrichtlinie hinsichtlich möglicher Gäste in
Bezug auf Fläche, Anzahl der Fluchtwege, Breite der Fluchtwege und
Rettungsanfahrtszone Grundbedingung.
Jede Veranstaltung muss durch die
Firmengruppe Steinbach, die Gemeinde Strahlungen und die Dorfgemeinschaft
Strahlungen und Rheinfeldshof GbR genehmigt werden.
Jeder Veranstalter muss zudem einen
Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer der Fläche der Firmengruppe Steinbach
unterschreiben.
Unabhängig davon sind die Ausschank und
Veranstaltungsgenehmigungen bei der VG rechtzeitig zu beantragen.
Jede weitere Veranstaltung die die vier
möglichen Veranstaltungen übersteigt, ist zwingend sowohl durch den Gemeinderat
Strahlungen als auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld zu genehmigen.
Nach kurzer
Beratung zeigte sich der Gemeinderat mit den Regelungen des Nutzungskonzeptes
einverstanden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Strahlungen erteilt sein Einvernehmen zum Vorgetragenen Nutzungskonzept für das
Veranstaltungsgelände „Muschelgrund“ wie vorgetragen. Das Nutzungskonzept ist
dem Landratsamt im Rahmen des Bauantrages vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |