Von Seiten des Landratsamt Rhön-Grabfeld wird für den ehemaligen Steinbruch und jetzigen Veranstaltungsgelände ein Nutzungskonzept gefordert. Herr 2. Bürgermeister Hümpfner erläuterte dem Gemeinderat die Eckpunkte des mit dem Landratsamt abgestimmten Nutzungskonzepts wie folgt:

 

Das Gelände soll in Abstimmung mit dem Eigentümer der Fläche der Firmengruppe Steinbach, der Gemeinde und der Dorfgemeinschaft Strahlungen und Rheinfeldshof GbR für maximal vier Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Der Name des wiederhergerichteten Steinbruches lautet „Muschelgrund“.

Diese vier Veranstaltungen dürfen nur im Zeitraum Juni – Januar stattfinden damit keine wildlebende Tier- und Vogelarten gestört werden.

Von diesen vier Veranstaltungen dürfen nur zwei Veranstaltungen lärmintensiv sein.

Beispiele für mögliche nicht lärmintensive Veranstaltungen:

  • Sonnwendfeuer
  • Garten- und Blumenausstellung
  • Weihnachtsmarkt
  • Flohmarkt
  • Grillevent

 

Beispiele für mögliche lärmintensive Veranstaltungen:

  • Rockkonzert
  • Open Air
  • DJ Abendveranstaltung

 

Bei der Nutzung des Geländes sind die Grundlagen der Versammlungsstättenrichtlinie hinsichtlich möglicher Gäste in Bezug auf Fläche, Anzahl der Fluchtwege, Breite der Fluchtwege und Rettungsanfahrtszone Grundbedingung.

 

Jede Veranstaltung muss durch die Firmengruppe Steinbach, die Gemeinde Strahlungen und die Dorfgemeinschaft Strahlungen und Rheinfeldshof GbR genehmigt werden.

Jeder Veranstalter muss zudem einen Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer der Fläche der Firmengruppe Steinbach unterschreiben.

Unabhängig davon sind die Ausschank und Veranstaltungsgenehmigungen bei der VG rechtzeitig zu beantragen.

Jede weitere Veranstaltung die die vier möglichen Veranstaltungen übersteigt, ist zwingend sowohl durch den Gemeinderat Strahlungen als auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld zu genehmigen.

 

Nach kurzer Beratung zeigte sich der Gemeinderat mit den Regelungen des Nutzungskonzeptes einverstanden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen erteilt sein Einvernehmen zum Vorgetragenen Nutzungskonzept für das Veranstaltungsgelände „Muschelgrund“ wie vorgetragen. Das Nutzungskonzept ist dem Landratsamt im Rahmen des Bauantrages vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7