Der Gemeinderat Strahlungen hat am 19.03.2019 die Bedenken, Hinweise und Anregungen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durch Einzelabwägung der vorgetragenen Stellungnahmen behandelt.

In gleicher Sitzung wurde der Flächennutzungsplanentwurf durch Beschluss festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

 

Nachdem im Anschluss an den Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, im Zuge des hiermit korrespondierenden Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“, vom Landratsamt Rhön-Grabfeld nochmals eine nachträgliche Anpassung des Bebauungsplanes bezüglich der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde empfohlen wurde, muss der ebenfalls am 19.03.2019 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan aufgehoben und neu gefasst werden.

 

Dies hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die in der gebilligten Begründung und im Umweltbericht enthaltenen immissionsschutzrechtlichen Hinweise und Feststellungen zur vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Um Verfahrensfehler zu vermeiden, wurde empfohlen den Feststellungsbeschluss vom 19.03.2019 aufzuheben und unter Berücksichtigung der Festsetzungen des angepassten Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“ neu zu fassen.

 

 

AUFHEBUNG DES FESTSTELLUNGSBESCHLUSSES VOM 19.03.2019

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen beschließt, unter Berücksichtigung der vom Landratsamt Rhön-Grabfeld empfohlenen Anpassung des korrespondierenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhallen“, die Begründung und den Umweltbericht zur vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ebenfalls anzupassen.

 

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen in seiner Sitzung am 19.03.2019, im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen gefasste Feststellungsbeschluss, wird hiermit aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

NEUFASSUNG DES FESTSTELLUNGSBESCHLUSSES

 

Um die Beschlusslage auf die nachträglich angepassten Bauleitplanunterlagen abzustellen, wird der Feststellungsbeschluss neu gefasst.

 

Bei der nachträglichen Anpassung von Begründung und Umweltbericht, handelt es um keine „materielle“ Änderung des Bauleitplanes. Somit besteht kein Erfordernis für eine erneute Auslegung und erneute Einholung von Stellungnahmen auf der Basis der Bestimmungen des § 4a Abs. 3 BauGB.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen kann durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt werden.


Beschluss:

 

Der Planentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 24.06.2019, wird vom Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen durch Beschluss festgestellt.

 

Die Begründung mit Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 24.06.2019, wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7