Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 251 in der Fridritter Str. 11 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 251 liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach Art. 35 des Baugesetzbuches.

 

Bei dem Wohnhausneubau mit Garage handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Baugesetzbuch, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach Art. 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Diese Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Baugenehmigungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz usw.) durch die Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld teilte zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl. Nr. 251 im Oktober 2016 mit, dass der südliche Bereich des Grundstückes etwa eine Baumlänge (ca. 30 bis 35 m) ab Waldrand von Fl.Nr. 825 nach Möglichkeit von Wohnbebauung freizuhalten ist und Gebäude, welche dauerhaft von Menschen genutzt werden (=Wohnhaus) möglichst dezentral im Norden der Fl. Nr. 251 anzusiedeln sind.

 

Eine Haftungsausschlusserklärung der Bauherren für Baumfallschäden auf dem Grundstück Fl. Nr. 251 liegt dem Bauantrag bei.

 

Da das Grundstück im Außenbereich liegt ist die Gemeinde nicht zum Anschluss an oder zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage berechtigt oder verpflichtet. Zur Regelung und Sicherung der Erschließung wurde zwischen der Gemeinde und den Bauherren eine Erschließungsvereinbarung geschlossen, die in Kopie den Unterlagen beiliegt. Die Erschließung ist somit gesichert.

 

Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben durch Unterschriftenleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 251 in der Fridritter Straße 11 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7