Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/10, Kreuzbergblick 2 im Baugebiet „Zehnt III“ in Strahlungen vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“.

 

Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass es sich bei dem Laternengeschoss um kein Vollgeschoss nach Art. 20 der Baunutzungsverordnung handelt.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.