Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Schafstalles mit Unterstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 2252 Lehmgrube in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Schafstall mit einer Größe von 33,24 m Länge, 12,5 m Breite, 7,56 m Firsthöhe und der anschließende Unterstand mit einer Größe von 9 m Länge und 6,32 m Breite soll in Holzständerbauweise mit Holzverschalung errichtet werden.

 

Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20° und die Dacheindeckung mit Trapezblechen in rotbrauner Farbe vorgesehen. Der Unterstand soll ein Pultdach mit 7° Dachneigung erhalten.

 

Der Standort des Schafstalles liegt im nordwestlichen Grundstücksbereich der bereits bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle, die mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 06.09.2006 genehmigt wurde.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2252 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den asphaltierten Wirtschaftsweg Hirschleitenweg. Die Stromversorgung ist durch das Überlandwerk Rhön gesichert. Der Wasseranschluss erfolgt im Rahmen einer Sondervereinbarung zwischen dem Bauherren und der Gemeinde.

 

Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Schafstalles mit Unterstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 2252 Lehmgrube in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7