Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1253/4 und 1254/17, Kreuzbergblick 13 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses. Als Dachform für das Wohnhaus, sowie die Garage ist ein Flachdach geplant.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 1253/4 und 1254/17 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“.

 

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes bis auf eine geringfügige Überschreitung der südöstlichen Baugrenze von 0,23 m  bis 1,235 m mit einer Treppe zur Dachterrasse und der teilweisen Nichteinhaltung der Baugrenze im Bereich der beiden Stellplätze an der westlichen Grundstücksgrenze ein. Außerdem wird eine Befreiung von den Festsetzungen für die Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche und an den Grundstücksgrenzen zur freien Landschaft erforderlich.

 

Nach dem Bebauungsplan sind Einfriedungen an den Grundstückgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen als Holzlatten- oder Metallzaun mit Pfosten, Riegeln und senkrechten Stäben mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,40 m über der Oberkante Gehweg zulässig.

 

Der Bauherr plant eine einreihige Natursteinquaderabgrenzung aus Muschelkalkstein mit einer maximalen Höhe von ca. 0,70 m, die begrünt werden soll.

 

Die Errichtung von Mauern an den Grundstücksgrenzen zur freien Landschaft hin ist nach dem Bebauungsplan nicht zulässig. Für die geplante Grenzbefestigung als Natursteintrockenmauer ist somit ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens in beantragter Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Einfriedung. Die erforderlichen Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die geforderten zwei KFZ-Stellplätzen je Wohneinheit werden in der geplanten Doppelgarage und den beiden Stellplätzen nachgewiesen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1253/4 und 1254/17, Kreuzbergblick 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt III“ für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Ausführung der Einfriedung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht, Architekt des Vorhabens, nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Abstimmung nicht teil.