Sitzung: 22.07.2019 GSN/008/2019
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit
Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1253/4 und 1254/17,
Kreuzbergblick 13 in Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses.
Als Dachform für das Wohnhaus, sowie die Garage ist ein Flachdach geplant.
Die Grundstücke Fl. Nr. 1253/4 und 1254/17 liegen im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“.
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes bis auf eine
geringfügige Überschreitung der südöstlichen Baugrenze von 0,23 m bis 1,235 m mit einer Treppe zur Dachterrasse
und der teilweisen Nichteinhaltung der Baugrenze im Bereich der beiden Stellplätze
an der westlichen Grundstücksgrenze ein. Außerdem wird eine Befreiung von den
Festsetzungen für die Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche und an den
Grundstücksgrenzen zur freien Landschaft erforderlich.
Nach dem Bebauungsplan sind Einfriedungen an den Grundstückgrenzen zu öffentlichen
Verkehrsflächen als Holzlatten- oder Metallzaun mit Pfosten, Riegeln und
senkrechten Stäben mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,40 m über der Oberkante
Gehweg zulässig.
Der Bauherr plant eine einreihige Natursteinquaderabgrenzung aus
Muschelkalkstein mit einer maximalen Höhe von ca. 0,70 m, die begrünt werden
soll.
Die Errichtung von Mauern an den Grundstücksgrenzen zur freien
Landschaft hin ist nach dem Bebauungsplan nicht zulässig. Für die geplante
Grenzbefestigung als Natursteintrockenmauer ist somit ebenfalls eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens in beantragter Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erforderlich für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der
Einfriedung. Die erforderlichen Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Die geforderten zwei KFZ-Stellplätzen je Wohneinheit werden in der
geplanten Doppelgarage und den beiden Stellplätzen nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr.
1253/4 und 1254/17, Kreuzbergblick 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Zehnt III“ für die Nichteinhaltung der Baugrenzen und der
Ausführung der Einfriedung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht, Architekt des Vorhabens, nimmt wegen
persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der
Abstimmung nicht teil.