Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im Hirschleitenweg 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 337/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1985.  Der Bebauungsplan sieht eine eingeschossige Bauweise, als Dachform Satteldächer mit einer  Dachneigung von 45° bis 48° vor; außerdem eine talseitige Traufhöhe bis 3,20 m. Für Garagen sind steile Dächer vorgesehen.

 

Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung im Kellergeschoß. Als Dachform ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 20 Grad und anthrazitfarbener Ziegeleindeckung vorgesehen; die Firsthöhe beträgt 7,44 m.  Die Garage ist in der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude angepasst und direkt mit dem Wohnhaus verbunden. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird in westlicher Richtung und zur Straße hin überschritten.

 

Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung vom 10.12.2018 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid und gab die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der Nichteinhaltung der Traufhöhe) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“.

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 08.02.2019 Nr. 4.1-6024-20181226 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung mit den notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

Die vorgelegten Bauantragsunterlagen stimmen mit der Bauvoranfrage überein.

 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Einfamilienwohnhäuser mit Einliegerwohnung 3 Stellplätze nachzuweisen. Neben der Doppelgarage ist noch ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Der Stauraum vor der Garage gilt nicht als Stellplatz

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.  

 

Das Grundstück ist noch nicht erschlossen. Die in den Plänen dargestellte Erschließung wurde mit dem Planer und der Tiefbauabteilung der VG besprochen und abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im Hirschleitenweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage und der Nichteinhaltung der Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7