Sitzung: 22.07.2019 GSN/008/2019
Das Grundstück Fl. Nr. 337/1 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr
1985. Der Bebauungsplan sieht eine
eingeschossige Bauweise, als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 48° vor; außerdem
eine talseitige Traufhöhe bis 3,20 m. Für Garagen sind steile Dächer vorgesehen.
Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
einer Einliegerwohnung im Kellergeschoß. Als Dachform ist ein Walmdach mit
einer Dachneigung von 20 Grad und anthrazitfarbener Ziegeleindeckung
vorgesehen; die Firsthöhe beträgt 7,44 m.
Die Garage ist in der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem
Hauptgebäude angepasst und direkt mit dem Wohnhaus verbunden. Die im Bebauungsplan festgesetzte
Baugrenze wird in westlicher Richtung und zur Straße hin überschritten.
Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung vom
10.12.2018 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid und gab die Zustimmung
zu den notwendigen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze, der
Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung für das Wohnhaus und die Garage
und der Nichteinhaltung der Traufhöhe) von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Karlsberg“.
Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom
08.02.2019 Nr. 4.1-6024-20181226 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung mit den
notwendigen Befreiungen in Aussicht gestellt.
Die vorgelegten Bauantragsunterlagen stimmen mit
der Bauvoranfrage überein.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für
Einfamilienwohnhäuser mit Einliegerwohnung 3 Stellplätze nachzuweisen. Neben
der Doppelgarage ist noch ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Der
Stauraum vor der Garage gilt nicht als Stellplatz
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Das Grundstück ist noch nicht erschlossen. Die in
den Plänen dargestellte Erschließung wurde mit dem Planer und der
Tiefbauabteilung der VG besprochen und abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/1 im
Hirschleitenweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Nichteinhaltung der Baugrenze, der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung
für das Wohnhaus und die Garage und der Nichteinhaltung der Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |