Sitzung: 12.08.2019 GSN/009/2019
Dem Gemeinderat wird der gemeindliche Bauantrag zur Errichtung eines
Bauhoflagerplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2305, Hirschleiten in Strahlungen,
vorgelegt.
In der südöstlichen Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 2305 soll ein 639 m²
großer Bauhoflagerplatz errichtet werden. Der Bauhoflagerplatz besteht aus vier
Schütten mit einer gesamten Fläche von 29,7 m² und einer Höhe von 1,5 m, ohne
Dach, aus Stahlbeton, einer Zaunanlage als Maschendrahtzaun ohne Sockel mit
einer Höhe von 2 m und einer geglätteten Bodenplatte mit wasserdurchlässigem
Schotter. Auf dem Lagerplatz werden keine wassergefährdende Stoffe gelagert.
Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es ist
damit dem Außenbereich zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich
als Waldfläche eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich
daher nach § 35 des Baugesetzbuches.
Der Bauhoflagerplatz im Außenbereich wird aufgrund seines Umfanges als
bauliche Anlage im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 der BayBO eingestuft und
bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.
Das Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben im Sinne des §
35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Sonstige
Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden,
wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Im Vorfeld wurden von der Verwaltung die Stellungnahmen der
Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, der Abteilung
Wasserwirtschaft und Abfallrecht und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten eingeholt.
Von allen Seiten besteht grundsätzliches Einvernehmen mit dem gewählten
Standort für den Bauhoflagerplatz.
Die Fachbehörden werden im Baugenehmigungsverfahren nochmals beteiligt.
Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Fl. Nr. 2254 –
Hirschleitenweg - gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vor Weiterleitung an das Landratsamt
einzuholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zur Errichtung eines Bauhoflagerplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2305, Abt.
Hirschleiten in Strahlungen, entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Die Baubeschreibung ist wie folgt zu ändern:
- Anstatt einer geglätteten
Bodenplatte für die Schüttboxen ist eine herkömmlich betonierte
Bodenplatte vorzusehen.
- Als Einfassungen für die Schüttboxen
sind Beton-Legosteine zu verwenden.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Honorarberechnung des Architekten
nach Bausumme oder als Pauschale erfolgt. Ggf. muss in erstem Fall die Bausumme
laut Bauantrag berichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |