Dem Gemeinderat wird der gemeindliche Bauantrag zur Errichtung eines Bauhoflagerplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2305, Hirschleiten in Strahlungen, vorgelegt.

 

In der südöstlichen Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 2305 soll ein 639 m² großer Bauhoflagerplatz errichtet werden. Der Bauhoflagerplatz besteht aus vier Schütten mit einer gesamten Fläche von 29,7 m² und einer Höhe von 1,5 m, ohne Dach, aus Stahlbeton, einer Zaunanlage als Maschendrahtzaun ohne Sockel mit einer Höhe von 2 m und einer geglätteten Bodenplatte mit wasserdurchlässigem Schotter. Auf dem Lagerplatz werden keine wassergefährdende Stoffe gelagert.

 

Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es ist damit dem Außenbereich zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Waldfläche eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 des Baugesetzbuches.

 

Der Bauhoflagerplatz im Außenbereich wird aufgrund seines Umfanges als bauliche Anlage im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 der BayBO eingestuft und bedarf einer baurechtlichen Genehmigung.

 

Das Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Vorfeld wurden von der Verwaltung die Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, der Abteilung Wasserwirtschaft und Abfallrecht und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeholt.

 

Von allen Seiten besteht grundsätzliches Einvernehmen mit dem gewählten Standort für den Bauhoflagerplatz.

 

Die Fachbehörden werden im Baugenehmigungsverfahren nochmals beteiligt.

 

Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Fl. Nr. 2254 – Hirschleitenweg - gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vor Weiterleitung an das Landratsamt einzuholen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag zur Errichtung eines Bauhoflagerplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2305, Abt. Hirschleiten in Strahlungen, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Die Baubeschreibung ist wie folgt zu ändern:

  • Anstatt einer geglätteten Bodenplatte für die Schüttboxen ist eine herkömmlich betonierte Bodenplatte vorzusehen.

  • Als Einfassungen für die Schüttboxen sind Beton-Legosteine zu verwenden.


Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Honorarberechnung des Architekten nach Bausumme oder als Pauschale erfolgt. Ggf. muss in erstem Fall die Bausumme laut Bauantrag berichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6