Zur Vorbereitung des Jahresantrages Städtebauförderung 2020 fanden erste Gespräche zwischen der 1. Bürgermeisterin, der Verwaltung und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt. Im Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wurden aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

Städtebauliche Entwicklung des Ortskerns Strahlungen - Erstellung eines ISEK
voraussichtliche Gesamtkosten 77.000 €, beantragte förderfähige Kosten 72.900 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 13.04.2018

Beschluss ISEK Gemeinderat am 11.03.2019


Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes

beantragte förderfähige Kosten 11.305 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 02.05.2019

 

Erstellen einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm

voraussichtliche Gesamtkosten 14.000 €, förderfähige Kosten 12.400 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

 

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)

voraussichtliche Gesamtkosten 30.000 €, förderfähige Kosten 30.000 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

 

Aufstellung eines Rahmenplanes für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

voraussichtliche Gesamtkosten 20.000 €, förderfähige Kosten 18.700 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz dienen.

 

Neugestaltung des Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses.

Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter Parkraum entstehen.
Bedarfsmitteilung für 2019 - geschätzte Kosten 200.000 € im Jahr 2019
Aktualisierung im Rahmen der Bedarfsmitteilung für 2020:
Geschätzte Kosten 350.000 €

 

Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2020:

Begegnungscafé mit Backwarenverkaufsstelle (neues Projekt)

Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Ladengebäudes, Hauptstraße 9 wird nicht weiter verfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum im Innerort.
Um die Versorgung der Strahlunger Bürgerinnen und Bürger mit Backwaren weiterhin sicherstellen zu können, plant die Gemeinde den bedarfsgerechten Umbau des Dorfgemeinschaftshauses unterhalb des Rathauses. Im Untergeschoss soll die vorhandene offene Halle geschlossen und ergänzend auf dem Dorfplatz mit einer Außenmöblierung im Sommer ein Begegnungscafe eingerichtet werden.
Geschätzte Kosten 240.000 € - Umsetzung geplant im Jahr 2020

 

Sanierung Bürgerzentrum (Investitionspakt soziale Integration im Quartier) mit Außenanlage

Bedarfsmitteilung 2018 / Förderinitiative „Innen statt Außen“ (13.07.2018) bereits angemeldet
Die Planung wird aktuell mit den Fachplanern weiter konkretisiert.

Bedarfsmitteilung 2020:
Sanierung Bürgerzentrum geschätzte Kosten 1.730.000 € (davon Planungkosten 2019: 90 T€)
Außenanlage Bürgerzentrum geschätzte Kosten 200.000 €

 

Kommunikationshof (Grunderwerb Hauptstraße 4)

Geschätzte Kosten 220.000 €

Der Grunderwerb wurde bereits realisiert und der Regierung von Unterfranken am 14.12.2018 angezeigt. Per mail vom 07.01.2019 hat diese den Grunderwerb als förderunschädliche Vorbereitung der weiteren geplanten Maßnahmen bestätigt.
Die geschätzten Restkosten werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2020 für das Jahr 2023 angemeldet.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung (Jahresantrag) Städtebauförderung für 2020 in folgendem Umfang zu:

 

Begegnungscafé mit Backwarenverkaufsstelle

Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Ladengebäudes, Hauptstraße 9 wird nicht weiter verfolgt. Hier ergibt sich durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum im Innerort.
Um die Versorgung der Strahlunger Bürgerinnen und Bürger mit Backwaren weiterhin sicherstellen zu können, plant die Gemeinde den bedarfsgerechten Umbau des Dorfgemeinschaftshauses unterhalb des Rathauses. Im Untergeschoss soll die vorhandene offene Halle geschlossen und ergänzend auf dem Dorfplatz mit einer Außenmöblierung im Sommer ein Begegnungscafe eingerichtet werden.

 

240.000 €

Sanierung Bürgerzentrum (Investitionspakt soziale Integration im Quartier) mit Außenanlage

Bedarfsmitteilung 2018 / Förderinitiative „Innen statt Außen“ (13.07.2018) bereits angemeldet
Die Planung wird aktuell mit den Fachplanern weiter konkretisiert.

Bedarfsmitteilung 2020:
Sanierung Bürgerzentrum geschätzte Kosten 1.730.000 € (davon Planungskosten 2019: 90 T€)
Außenanlage Bürgerzentrum geschätzte Kosten 200.000 €

 

1.930.000 €

Kommunikationshof (Grunderwerb Hauptstraße 4)

Der Grunderwerb wurde bereits realisiert und der Regierung von Unterfranken am 14.12.2018 angezeigt. Per mail vom 07.01.2019 hat diese den Grunderwerb als förderunschädliche Vorbereitung der weiteren geplanten Maßnahmen bestätigt.
Die geschätzten Restkosten werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2020 für das Jahr 2023 angemeldet.

220.000 €

 

 

Neugestaltung des Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses

Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter Parkraum entstehen.

350.000 €


Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor hat die Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung intensive Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus, Dorfplatz am Rathaus, Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof u.a.).
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben (Software: OK.FIS FLM).
Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. In Ausführung befindet sich aktuell die Erstellung einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen. Darüber hinaus wird künftig ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung stehen.
Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im Innenbereich weiter verbessert werden.
Außerhalb des Sanierungsgebietes ist geplant ebenfalls ein Beratungsangebot für Privateigentümer anzubieten. Dazu haben die Gemeinden der NES-Allianz die Beschlüsse gefasst und die Kriterien festgelegt (Alter des Gebäudes, Leerstand usw.). Als nächster Schritt wird das Förderverfahren i. R. der Städtebauförderung über die NES-Allianz auf den Weg gebracht.

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des Dorfplatzes / Rathauses von Privatpersonen erwerben können. Damit ergeben sich weitere Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich Möglichkeiten ergeben. Durch regelmäßige persönliche Ansprache durch die 1. Bürgermeisterin und schriftliche Kontaktaufnahme mit Eigentümern von Leerständen bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen. Mit der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2020 wird der Regierung von Unterfranken ergänzend zum o. g. Grundsatzbeschluss zu „Innen statt Außen“ der Sachstand wie dargelegt mitgeteilt.


2.    Ergänzend nimmt der Gemeinderat folgende Maßnahmen, welche bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt wurden zur Kenntnis:

 

Städtebauliche Entwicklung des Ortskerns Strahlungen - Erstellung eines ISEK
beantragte förderfähige Kosten 72.900 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 13.04.2018

Beschluss ISEK Gemeinderat am 11.03.2019

 

77.000 €

Erstellung eines Leit- und Beschilderungskonzeptes

beantragte förderfähige Kosten 11.305 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 02.05.2019

 

Erstellen einer Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm

förderfähige Kosten 12.400 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

 

14.000 €

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)

förderfähige Kosten 30.000 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

 

30.000 €

Aufstellung eines Rahmenplanes für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße

förderfähige Kosten 18.700 €

Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom 03.09.2019

Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz dienen.

 

20.000 €

Neugestaltung des Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses.

Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter Parkraum entstehen.

220.000 €

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7