Sitzung: 19.09.2019 GSN/010/2019
Zur Vorbereitung des Jahresantrages Städtebauförderung 2020 fanden erste
Gespräche zwischen der 1. Bürgermeisterin, der Verwaltung und der Regierung von
Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt. Im Bund-Länder-Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ wurden aufgrund der Beschlussfassung des
Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit
verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung der
Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen
Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Städtebauliche Entwicklung des Ortskerns
Strahlungen - Erstellung eines ISEK
voraussichtliche Gesamtkosten 77.000 €, beantragte förderfähige Kosten 72.900
€
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken vom
13.04.2018
Beschluss ISEK Gemeinderat am 11.03.2019
Erstellung eines Leit- und
Beschilderungskonzeptes
beantragte förderfähige Kosten 11.305 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 02.05.2019
Erstellen einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm
voraussichtliche Gesamtkosten 14.000 €, förderfähige Kosten 12.400 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen (2019 - 2021)
voraussichtliche Gesamtkosten 30.000 €, förderfähige Kosten 30.000 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019
Aufstellung eines Rahmenplanes
für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße
voraussichtliche Gesamtkosten 20.000 €, förderfähige Kosten 18.700 €
Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019
Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der Gemeinde
Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem
Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem gibt es
viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär Perspektiven für
neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch Umnutzung von
Scheunen. Die Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz dienen.
Neugestaltung des
Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses.
Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln
und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll
durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter
Parkraum entstehen.
Bedarfsmitteilung für 2019 - geschätzte
Kosten 200.000 € im Jahr 2019
Aktualisierung im Rahmen der Bedarfsmitteilung für 2020:
Geschätzte Kosten 350.000 €
Bedarfsmitteilung
Städtebauförderung 2020:
Begegnungscafé mit
Backwarenverkaufsstelle (neues Projekt)
Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des
Ladengebäudes, Hauptstraße 9 wird nicht weiter verfolgt. Hier ergibt sich durch
eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum im
Innerort.
Um die Versorgung der Strahlunger Bürgerinnen und Bürger mit Backwaren
weiterhin sicherstellen zu können, plant die Gemeinde den bedarfsgerechten
Umbau des Dorfgemeinschaftshauses unterhalb des Rathauses. Im Untergeschoss
soll die vorhandene offene Halle geschlossen und ergänzend auf dem Dorfplatz
mit einer Außenmöblierung im Sommer ein Begegnungscafe eingerichtet werden.
Geschätzte Kosten 240.000 € - Umsetzung geplant im Jahr 2020
Sanierung
Bürgerzentrum (Investitionspakt soziale Integration im Quartier) mit
Außenanlage
Bedarfsmitteilung 2018 / Förderinitiative „Innen statt Außen“
(13.07.2018) bereits angemeldet
Die Planung wird aktuell mit den Fachplanern weiter konkretisiert.
Bedarfsmitteilung
2020:
Sanierung
Bürgerzentrum geschätzte Kosten 1.730.000 € (davon Planungkosten 2019: 90 T€)
Außenanlage Bürgerzentrum geschätzte Kosten 200.000 €
Kommunikationshof
(Grunderwerb Hauptstraße 4)
Geschätzte Kosten 220.000 €
Der Grunderwerb wurde bereits realisiert und der Regierung von
Unterfranken am 14.12.2018 angezeigt. Per mail vom 07.01.2019 hat diese den
Grunderwerb als förderunschädliche Vorbereitung der weiteren geplanten
Maßnahmen bestätigt.
Die geschätzten Restkosten werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2020 für das
Jahr 2023 angemeldet.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung
(Jahresantrag) Städtebauförderung für 2020 in folgendem Umfang zu:
Begegnungscafé mit
Backwarenverkaufsstelle Die ursprünglich geplante Machbarkeitsstudie für die Sanierung des
Ladengebäudes, Hauptstraße 9 wird nicht weiter verfolgt. Hier ergibt sich
durch eine Investorenlösung ein neuer Ansatz für die Schaffung von Wohnraum
im Innerort. |
240.000 € |
Sanierung
Bürgerzentrum (Investitionspakt soziale Integration im Quartier) mit
Außenanlage Bedarfsmitteilung 2018 / Förderinitiative „Innen statt Außen“
(13.07.2018) bereits angemeldet Bedarfsmitteilung
2020: |
1.930.000 € |
Kommunikationshof
(Grunderwerb Hauptstraße 4) Der Grunderwerb wurde bereits realisiert und der Regierung von
Unterfranken am 14.12.2018 angezeigt. Per mail vom 07.01.2019 hat diese den
Grunderwerb als förderunschädliche Vorbereitung der weiteren geplanten
Maßnahmen bestätigt. |
220.000 € |
|
|
Neugestaltung
des Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln
und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll
durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter
Parkraum entstehen. |
350.000
€ |
Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018 den Grundsatzbeschluss
gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der
Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK - aufgestellt und beschlossen. Die
oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess. Bereits davor hat die
Gemeinde seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der Dorferneuerung intensive
Anstrengungen in diesem Bereich unternommen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus,
Dorfplatz am Rathaus, Umfeld Kirche und Friedhof, Dorfplatz Rheinfeldshof
u.a.).
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein
Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben (Software: OK.FIS
FLM).
Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. In Ausführung befindet sich aktuell die Erstellung einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private
Baumaßnahmen. Darüber hinaus wird künftig ein Sanierungsberater für die
Privateigentümer zur Verfügung stehen.
Durch die Rahmenplanung Hauptstraße / Sonnenstraße soll das Flächenpotenzial im
Innenbereich weiter verbessert werden.
Außerhalb des Sanierungsgebietes ist geplant ebenfalls ein Beratungsangebot für
Privateigentümer anzubieten. Dazu haben die Gemeinden der NES-Allianz die
Beschlüsse gefasst und die Kriterien festgelegt (Alter des Gebäudes, Leerstand
usw.). Als nächster Schritt wird das Förderverfahren i. R. der
Städtebauförderung über die NES-Allianz auf den Weg gebracht.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Anwesen im Bereich des
Dorfplatzes / Rathauses von Privatpersonen erwerben können. Damit ergeben sich
weitere Möglichkeiten für eine neue Nutzung im zentralen Ortsbereich von
Strahlungen. Diese Strategie verfolgt die Gemeinde auch in Zukunft sofern sich
Möglichkeiten ergeben. Durch regelmäßige persönliche Ansprache durch die 1.
Bürgermeisterin und schriftliche Kontaktaufnahme mit Eigentümern von
Leerständen bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien versucht die Gemeinde
weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen. Mit der Bedarfsmitteilung
Städtebauförderung 2020 wird der Regierung von Unterfranken ergänzend zum o. g.
Grundsatzbeschluss zu „Innen statt Außen“ der Sachstand wie dargelegt
mitgeteilt.
2.
Ergänzend nimmt der Gemeinderat folgende Maßnahmen,
welche bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt wurden
zur Kenntnis:
Städtebauliche
Entwicklung des Ortskerns Strahlungen - Erstellung eines ISEK Beschluss ISEK Gemeinderat am 11.03.2019 |
77.000 € |
Erstellung eines
Leit- und Beschilderungskonzeptes beantragte förderfähige Kosten 11.305 € Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von Unterfranken
vom 02.05.2019 |
|
Erstellen einer
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm förderfähige Kosten 12.400 € Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019 |
14.000 € |
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen (2019 - 2021) förderfähige Kosten 30.000 € Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019 |
30.000 € |
Aufstellung
eines Rahmenplanes für das Areal Hauptstraße / Sonnenstraße förderfähige Kosten 18.700 € Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung Regierung von
Unterfranken vom 03.09.2019 Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der
Gemeinde Strahlungen einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In
diesem Bereich sind private innerörtliche Freiflächen vorhanden. Außerdem
gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll primär
Perspektiven für neues Wohnen im Altort schaffen, gegebenenfalls auch durch
Umnutzung von Scheunen. Die Rahmenplanung soll einem optimalen Lösungsansatz
dienen. |
20.000 € |
Neugestaltung
des Randbereiches an der Hauptstraße oberhalb des Rathauses. Geplant ist die großflächig asphaltierten Bereiche dauerhaft zu entsiegeln
und gestalterisch aufzuwerten. Eine Begrünung entlang der Häuserzeile soll
durchgeführt werden. Weiterhin soll in diesem Bereich dringend benötigter
Parkraum entstehen. |
220.000 € |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |