Sitzung: 12.08.2019 GSN/009/2019
In der Zwischenzeit haben sich relevante
Finanzdaten verändert, die noch in den Haushaltsplan 2019 und die Finanzplanung
eingearbeitet werden können, nachdem das Haushaltsgenehmigungsverfahren durch
das Landratsamt Rhön-Grabfeld noch nicht abgeschlossen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Positionen:
1. Verwaltungshaushalt:
-
Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen von 180 TEUR auf
220 TEUR (2019 – 2022)
-
Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von 30 TEUR auf 37
TEUR (2019 – 2022)
-
Erhöhung des Einkommensteueranteils um jeweils 10 TEUR
(2019 – 2022) – entspricht einer linearen Erhöhung um jhrl. 4 v. H. (aktuelle
Steuerschätzung)
2. Vermögenshaushalt:
-
Investitionsausgaben Neubau Feuerwehrhaus:
Verschiebung von 30 TEUR (Baukosten) von 2019 in das Jahr 2020
-
Anpassung Verkaufserlöse Baugebiet Zehnt III, 14
Plätze (Änderung Plan für die Vermarktung von 9/2/2/1 auf 11/3/-/- in den
Jahren 2019/2020/2021/2022)
-
geringfügige Anpassung der Kredittilgungen
(Reduzierung)
3. Ergebnis:
-
kein Kreditbedarf in 2019 (ursprünglich geplant:
200.000 €)
-
Kreditbedarf 2020: 650 TEUR, 2022: 50 TEUR
(ursprünglich geplant: 730.000 € und 30.000 €)
-
außerordentliche Tilgung 2021: 150 TEUR (ursprünglich
geplant: 230.000 €)
Die oben beschriebenen Veränderungen wurden
in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet.
Die Beschlussfassung des Gemeinderates Strahlungen vom 20.05.2019 bezüglich der
Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan, dem Investitionsprogramm
und der Finanzplanung ist insofern aufzuheben, um neu Beschluss fassen zu
können.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen hebt die Beschlüsse vom 20.05.2019 (TOP 2)
bezüglich der Haushaltssatzung 2019, dem Haushaltsplan 2019, dem Stellenplan
2019, dem Investitionsprogramm und der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis
2022 auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |