Sitzung: 19.09.2019 GSN/010/2019
Aufgrund der Einwohnerzahl (44.000) in 46 Orten und der im
ILEK erhobenen 2.252 Innenentwicklungspotentiale soll das Thema der
Innenentwicklung verstärkt in den Fokus rücken. Ein erster Umsetzungsschritt
soll die Einführung von Beratungsgutscheinen sein. Hiermit soll die
Erstberatung durch einen Architekten aus einem Pool ermöglicht werden, in der
Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen gegeben werden. Die
Beratungsleistungen werden bis zu 60% von der Regierung von Unterfranken
gefördert. Die restlichen Kosten trägt die jeweilige Kommune. In der
Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz vom 19.06.2019 fand der Vorschlag
bereits Zustimmung.
Der Förderantrag ist von der Leitkommune Hohenroth für alle
Kommunen der NES-Allianz bei der Regierung von Unterfranken für einen Zeitraum
von drei Jahren zu stellen, wobei eine jährliche Evaluierung durchzuführen ist.
Künftiger Ansprechpartner könnte der Allianzmanager sein, die
Beratungsgutscheine sollen von den jeweiligen Bürgermeistern ausgestellt
werden.
Nachdem der Gemeinderat Hohenroth bei der Sitzung am 12.08.2019 dem Sachverhalt
zustimmte, werden die Beschlüsse der verbleibenden Gremien der NES-Allianz
benötigt.
1. Bedingungen für Inanspruchnahme der
Leistung
Die Beratungsleistungen können nur außerhalb der vorhandenen Sanierungsgebiete in Anspruch genommen werden, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Baulücken müssen entweder im unbeplanten Innenbereich oder in einem Baugebiet, das vor mindestens 25 Jahren erschlossen wurde liegen
- Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen muss das Gebäude leer stehen oder vom Leerstand bedroht sein und mindestens 40 Jahre alt sein
2. Qualifikation der Architekten
Die Beratungsleistungen umfassen folgende Fachthemen:
1. Sanierung bestehender Gebäude
2. Sanierung ortsbildprägender und denkmalgeschützter Gebäude
3. Altersgerechter Umbau
4. Energetische Sanierung
5. Neubau im Kontext bestehender Siedlungsstrukturen
Die Qualifikation der Mitarbeiter in den genannten Bereichen ist nachzuweisen. Interdisziplinär arbeitende Büros und Arbeitsgemeinschaften sind ausdrücklich erwünscht.
3. Leistungsbeschreibung
- Beratung
1. Vorbereitung, Koordinierung der Gespräche mit dem Eigentümer / Interessent
2. Klärung der Zielstellung der Baumaßnahme mit dem Eigentümer / Interessent
3. Bestandsaufnahme und Analyse der baulichen Situation und Bausubstanz
4. Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der Baumaßnahme
5. Abstimmung der Vorschläge mit dem Eigentümer / Interessent
6. Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten und Zeitrahmen
7. Hinweise auf Fördermöglichkeiten und deren Anforderungen
8. Dokumentation von Bestandsaufnahme, Analyse und Ergebnis der Beratung
- Ergebnisdokumentation
Schriftliches Protokoll mit textlichen Darstellungen, Skizzen, Fotos zu folgenden Inhalten:
1. Zielstellung der Baumaßnahme
2. Bestandsaufnahme und Analyse
3. Vorschläge zur Umsetzung
4. Maßnahmenplan
5. Fördermöglichkeiten
4. Vergütung der Leistung
Die Beratungen sind vom Berater hinsichtlich Objekt, Beratungsaufwand (in
Stunden) und Ergebnis zu dokumentieren. Die Beratungsunterlagen sind generell,
auch nach einer Beratung, die nicht zur Umsetzung geführt hat, der Gemeinde zur
Verfügung zu stellen.
Die Leistung ist durch Personen mit einem Hochschulabschluss eines einschlägigen Fachstudiums (Master, Bachelor, Dipl. Ing. (FH/Univ.) zu erbringen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt durch die Abrechnung von Honorarstunden, in die die Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien, Drucke etc.) sowie Kosten für Zeichen- und Schreibkräfte einzukalkulieren sind.
Der maximal zuwendungsfähige Beratungsaufwand entspricht nachfolgender Staffelung.
- Gebäude außerhalb der Altortslagen: 8 Beratungsstunden
- Gebäude im Altort: 16 Beratungsstunden
- Gebäude ist ein Einzeldenkmal: 20 Beratungsstunden
- Baulücken außerhalb der Altortslagen: 4 Beratungsstunden
- Baulücken im Altort: 8 Beratungsstunden
jeweils einschließlich Fahrtzeit.
Beschluss:
In der Gemeinde Strahlungen
werden künftig kostenlose Beratungsgutscheine für Architektenstunden angeboten,
wobei die Beratungsleistung nur außerhalb der vorhandenen Sanierungsgebiete in
Anspruch genommen werden kann. Um diese in Anspruch zu nehmen, müssen die
definierten Bedingungen erfüllt sein. Die Anzahl der maximal förderfähigen
Beratungsstunden ist je nach Lage und Objekt gestaffelt.
Die Architekten
für den Pool sollen ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |