Im Nachgang zum Ortstermin findet eine Beratung im Sitzungssaal statt. Die Tiefbauverwaltung hat hierzu einen Sachvortrag vorbereitet.

 

Die beiden Gemeindeverbindungsstraßen (GVS)

-       Rödelmaier – Rheinfeldshof und

-       Rheinfeldshof – Bildhausen

weisen in Teilabschnitten erhebliche Schäden auf. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wären mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Gleichzeitig existieren mit der Kreisstraße NES 15 und der GVS Kreisstraße NES 15 – Rheinfeldshof leistungsfähige Verkehrswege, die den Bedarf für die GVS Rheinfeldshof – Bildhausen grundsätzlich fraglich erscheinen lassen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten im Umgang mit diesen Straßen bestehen.

 

Die Gemeindeverbindungsstraße Rödelmaier – Rheinfeldshof ist die wichtigste Verkehrsanbindung des Ortsteils Rheinfeldshof und als solche unverzichtbar. Sie erstreckt sich von der Gemeindegrenze Rödelmaier/Strahlungen bis an den südlichen Ortsrand von Rheinfeldshof. Kurz- und mittelfristig sind Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowohl außerorts als auch innerorts unvermeidlich.

 

Die Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof – Bildhausen beginnt am südlichen Ortsrand und knüpft im benachbarten Landkreis an die Kreisstraße NES 15 an.

Im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen wurde bereits im Jahr 2015 ein Verkehrsaufkommen von über 530 Fahrzeugen pro Tag festgestellt. Die Straße wird in großen Teilen durch den überörtlichen Verkehr als Nord-Süd-Verbindung genutzt, obwohl gleichzeitig eine leistungsfähige Verkehrsverbindung über die Kreisstraße NES 15 besteht. Die derzeitige Gewichtsbeschränkung auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht gilt nicht für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Hierzu zählen nach Auskunft durch die zuständige Polizeidienststelle z. B. auch die überörtlichen Transporte zur Biogasanlage nach Unsleben.

Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Ort und damit auch zur Reduzierung der Straßenbeanspruchung und des Unterhaltungsaufwands käme Abstufung der GVS Rheinfeldshof – Bildhausen zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg mit Sperrung für den Durchgangsverkehr in Betracht.

Eine Verkehrsbeschränkung durch entsprechende Beschilderung erzielt erfahrungsgemäß nicht die beabsichtigte Wirkung, wenn keine begleitenden baulichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nutzung als Durchgangsstraße für den Kraftfahrzeugverkehr müsste deshalb baulich verhindert werden. D. h. auch für die Einwohner von Rheinfeldshof und den landwirtschaftlichen Verkehr wäre die Verkehrsverbindung dann gesperrt.

 

Hierzu wird im Gremium ausführlich diskutiert. Einerseits besteht die Absicht den Durchgangsverkehr spürbar zu reduzieren, andererseits stellt die GVS Rheinfeldshof – Bildhausen für die Anwohner und insbesondere für die Landwirtschaft eine wichtige Verkehrsbeziehung dar.

Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen und weiteren Optionen zu prüfen:

-       Ist die derzeitige Nutzung der Strecke durch den Schulbusverkehr trotz der bestehenden Gewichtsbeschränkung zulässig?

-       Wäre es möglich die Straße abzustufen und das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ anzuordnen? Würde dies der Polizei tatsächliche Handlungsmöglichkeit bieten, oder ist der Zusatz „Anlieger frei“ rechtlich so weit gefasst, dass dies keine echte Beschränkung darstellte?

-       Wäre es möglich die Straße abzustufen, ein Durchfahrtsverbot (für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ anzuordnen? Würde dies der Polizei tatsächliche Handlungsmöglichkeit bieten, oder ist der Zusatz „Anlieger frei“ rechtlich so weit gefasst, dass dies keine echte Beschränkung darstellte?

-       Wäre es möglich die Straße abzustufen, ein Durchfahrtsverbot (für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ anzuordnen?

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an der Einmündung GVS Kreisstraße NES 15 – Rheinfeldshof und GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof eine abknickende Vorfahrt beschildert werden könnte. Dies müsste nach vorherrschender Meinung im Gremium bereits Gegenstand einer Prüfung gewesen sein, die Verwaltung wird jedoch gebeten den Gemeinderat nochmals hierzu zu informieren.

 

 

Finanzierung der Straßenerhaltung:

Im Haushaltsjahr 2019 und im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 sind keine investiven Mittel für Straßensanierungen und –erneuerungen vorgesehen (Vermögenshaushalt).

Lediglich unaufschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen in kleinerem Umfang werden über den Jahresauftrag im Tiefbau abgedeckt (Verwaltungshaushalt).

 

 

Während des Ortstermins und anschließend im Sitzungssaal wird zu Umfang und Finanzierung von Straßenerhaltungs- und –instandsetzungsmaßnahmen in Rheinfeldshof beraten. Im Schwerpunkt sind vier Schadabschnitte vordringlich:

GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Innerortsbereich ca. vom Friedhof bis zur Einmündung in die Straße am nördlichen Ortsrand (starke Schäden, ausgeprägte Rissbildung und Ausbrüche), ca. 350 m²

GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Außerortsbereich ungefähr auf Höhe der Einmündung der GVS Kreisstraße NES 15 – Rheinfeldshof, ca. 80-100 m²

Einfahrtsbereich in den Weg am südlichen Ortsrand (Aus- und Durchbrüche, ausgeprägte Netzrisse), ca. 20-30 m²

GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Außerortsbereich, nach Kurve vor Gemeindegrenze Strahlungen/Rödelmaier, mehrere größere Ausbrüche

 

Nach vorherrschender Meinung im Gremium liegt die höchste Priorität bei dem besonders schlechten Teilstück im Innerortsbereich von Rheinfeldshof. Herr Barthelmes erläutert, dass technisch und gesamtwirtschaftlich eine grundhafte Erneuerung sinnvoll wäre. Diese Maßnahme würde jedoch den Einsatz aller Straßenerhaltungsmittel mehrerer Haushaltsjahre erfordern und sei bei der derzeitigen Finanzplanung nicht umsetzbar. Denkbar wäre eine notdürftige Instandsetzung der Oberfläche (Erhöhung Gebrauchstauglichkeit) ohne grundhafte Erneuerung (Erhöhung Substanzwert) und mit schwer abschätzbarer, ganz sicher aber deutlich kürzerer Lebensdauer.

Herr 2. Bürgermeister Hümpfner spricht sich zunächst für eine grundhafte Erneuerung aus, um durch eine einmalige größere Investition eine lange Lebensdauer zu erzielen und diese Erneuerung dafür später auszuführen. Herr Gemeinderat Schultheis sprach sich dafür aus, die Schadensbeseitigung angesichts der gravierenden Mängel und mit Blick auf die Verkehrssicherheit umgehend anzugehen und die Abstriche bei der hierbei erzielbaren Nutzungsdauer in Kauf zu nehmen.

Nach ausführlicher Diskussion wird im Gremium die letztgenannte Variante favorisiert und die Verwaltung gebeten, entsprechende Sanierungen zu planen.