Sitzung: 14.10.2019 GSN/011/2019
Im Nachgang zum Ortstermin findet eine Beratung im Sitzungssaal statt.
Die Tiefbauverwaltung hat hierzu einen Sachvortrag vorbereitet.
Die beiden Gemeindeverbindungsstraßen (GVS)
-
Rödelmaier – Rheinfeldshof und
-
Rheinfeldshof – Bildhausen
weisen in Teilabschnitten erhebliche Schäden auf. Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen wären mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.
Gleichzeitig existieren mit der Kreisstraße NES 15 und der GVS Kreisstraße NES
15 – Rheinfeldshof leistungsfähige Verkehrswege, die den Bedarf für die GVS
Rheinfeldshof – Bildhausen grundsätzlich fraglich erscheinen lassen.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten im
Umgang mit diesen Straßen bestehen.
Die Gemeindeverbindungsstraße Rödelmaier – Rheinfeldshof ist die
wichtigste Verkehrsanbindung des Ortsteils Rheinfeldshof und als solche
unverzichtbar. Sie erstreckt sich von der Gemeindegrenze Rödelmaier/Strahlungen
bis an den südlichen Ortsrand von Rheinfeldshof. Kurz- und mittelfristig sind
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowohl außerorts als auch
innerorts unvermeidlich.
Die Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof – Bildhausen beginnt am
südlichen Ortsrand und knüpft im benachbarten Landkreis an die Kreisstraße NES
15 an.
Im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen wurde bereits im Jahr 2015 ein
Verkehrsaufkommen von über 530 Fahrzeugen pro Tag festgestellt. Die Straße wird
in großen Teilen durch den überörtlichen Verkehr als Nord-Süd-Verbindung
genutzt, obwohl gleichzeitig eine leistungsfähige Verkehrsverbindung über die
Kreisstraße NES 15 besteht. Die derzeitige Gewichtsbeschränkung auf 7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht gilt nicht für den land- und forstwirtschaftlichen
Verkehr. Hierzu zählen nach Auskunft durch die zuständige Polizeidienststelle
z. B. auch die überörtlichen Transporte zur Biogasanlage nach Unsleben.
Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Ort und damit auch zur
Reduzierung der Straßenbeanspruchung und des Unterhaltungsaufwands käme Abstufung
der GVS Rheinfeldshof – Bildhausen zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg mit
Sperrung für den Durchgangsverkehr in Betracht.
Eine Verkehrsbeschränkung durch entsprechende Beschilderung erzielt
erfahrungsgemäß nicht die beabsichtigte Wirkung, wenn keine begleitenden
baulichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nutzung als Durchgangsstraße für den
Kraftfahrzeugverkehr müsste deshalb baulich verhindert werden. D. h. auch für
die Einwohner von Rheinfeldshof und den landwirtschaftlichen Verkehr wäre die
Verkehrsverbindung dann gesperrt.
Hierzu wird im Gremium ausführlich diskutiert. Einerseits besteht die
Absicht den Durchgangsverkehr spürbar zu reduzieren, andererseits stellt die
GVS Rheinfeldshof – Bildhausen für die Anwohner und insbesondere für die
Landwirtschaft eine wichtige Verkehrsbeziehung dar.
Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen und weiteren Optionen
zu prüfen:
-
Ist die derzeitige Nutzung der Strecke durch den
Schulbusverkehr trotz der bestehenden Gewichtsbeschränkung zulässig?
-
Wäre es möglich die Straße abzustufen und das
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ anzuordnen? Würde dies der Polizei tatsächliche
Handlungsmöglichkeit bieten, oder ist der Zusatz „Anlieger frei“ rechtlich so
weit gefasst, dass dies keine echte Beschränkung darstellte?
-
Wäre es möglich die Straße abzustufen, ein
Durchfahrtsverbot (für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen „Anlieger frei“
anzuordnen? Würde dies der Polizei tatsächliche Handlungsmöglichkeit bieten,
oder ist der Zusatz „Anlieger frei“ rechtlich so weit gefasst, dass dies keine
echte Beschränkung darstellte?
-
Wäre es möglich die Straße abzustufen, ein
Durchfahrtsverbot (für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen „land- und
forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ anzuordnen?
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an der Einmündung
GVS Kreisstraße NES 15 – Rheinfeldshof und GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof eine
abknickende Vorfahrt beschildert werden könnte. Dies müsste nach
vorherrschender Meinung im Gremium bereits Gegenstand einer Prüfung gewesen
sein, die Verwaltung wird jedoch gebeten den Gemeinderat nochmals hierzu zu
informieren.
Finanzierung der Straßenerhaltung:
Im Haushaltsjahr 2019 und im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 sind
keine investiven Mittel für Straßensanierungen und –erneuerungen vorgesehen
(Vermögenshaushalt).
Lediglich unaufschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen in kleinerem Umfang
werden über den Jahresauftrag im Tiefbau abgedeckt (Verwaltungshaushalt).
Während des Ortstermins und anschließend im Sitzungssaal wird zu Umfang
und Finanzierung von Straßenerhaltungs- und –instandsetzungsmaßnahmen in
Rheinfeldshof beraten. Im Schwerpunkt sind vier Schadabschnitte vordringlich:
GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Innerortsbereich ca. vom Friedhof bis
zur Einmündung in die Straße am nördlichen Ortsrand (starke Schäden,
ausgeprägte Rissbildung und Ausbrüche), ca. 350 m²
GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Außerortsbereich ungefähr auf Höhe der
Einmündung der GVS Kreisstraße NES 15 – Rheinfeldshof, ca. 80-100 m²
Einfahrtsbereich in den Weg am südlichen Ortsrand (Aus- und Durchbrüche,
ausgeprägte Netzrisse), ca. 20-30 m²
GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof im Außerortsbereich, nach Kurve vor
Gemeindegrenze Strahlungen/Rödelmaier, mehrere größere Ausbrüche
Nach vorherrschender Meinung im Gremium liegt die höchste Priorität bei
dem besonders schlechten Teilstück im Innerortsbereich von Rheinfeldshof. Herr
Barthelmes erläutert, dass technisch und gesamtwirtschaftlich eine grundhafte
Erneuerung sinnvoll wäre. Diese Maßnahme würde jedoch den Einsatz aller
Straßenerhaltungsmittel mehrerer Haushaltsjahre erfordern und sei bei der
derzeitigen Finanzplanung nicht umsetzbar. Denkbar wäre eine notdürftige
Instandsetzung der Oberfläche (Erhöhung Gebrauchstauglichkeit) ohne grundhafte
Erneuerung (Erhöhung Substanzwert) und mit schwer abschätzbarer, ganz sicher
aber deutlich kürzerer Lebensdauer.
Herr 2. Bürgermeister Hümpfner spricht sich zunächst für eine grundhafte
Erneuerung aus, um durch eine einmalige größere Investition eine lange
Lebensdauer zu erzielen und diese Erneuerung dafür später auszuführen. Herr
Gemeinderat Schultheis sprach sich dafür aus, die Schadensbeseitigung angesichts
der gravierenden Mängel und mit Blick auf die Verkehrssicherheit umgehend
anzugehen und die Abstriche bei der hierbei erzielbaren Nutzungsdauer in Kauf
zu nehmen.
Nach ausführlicher Diskussion wird im Gremium die letztgenannte Variante
favorisiert und die Verwaltung gebeten, entsprechende Sanierungen zu planen.