Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 456 in der Mönchsbergstraße 28 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im unteren Grundstücksbereich ein Gartenhaus mit Blockbohlen aus naturbelassenem massiven Fichtenholz und mit einem Pultdach aus Massivholz und einer Größe von 28,5 cbm zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 456 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der geplante Standort des Gartenhauses ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.

 

Von der Größe her fällt das geplante Gartenhaus unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Da der Standort des Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 456 in der Mönchsbergstraße 28.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort des Gartenhauses außerhalb der festgesetzten Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7