Sitzung: 19.09.2019 GSN/010/2019
Der Bauherr
beabsichtigt im unteren Grundstücksbereich ein Gartenhaus mit Blockbohlen aus
naturbelassenem massiven Fichtenholz und mit einem Pultdach aus Massivholz und
einer Größe von 28,5 cbm zu errichten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 456 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Der geplante Standort des Gartenhauses ist außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.
Von der Größe her
fällt das geplante Gartenhaus unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1
Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.
Da der Standort des
Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, ist
ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Karlsberg“ erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn
haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung
erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ zur Errichtung
eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 456 in der Mönchsbergstraße 28.
Es bestehen keine Einwände gegen den Standort des Gartenhauses außerhalb
der festgesetzten Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |