Dem Gemeinderat wird eine Anzeige der Beseitigung des Schlauchturmes am Feuerwehrhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 91 in der Münnerstädter Straße 19 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 91 liegt im Sanierungsgebiet der Gemeinde Strahlungen. 

 

Im Geltungsbereich der Sanierungssatzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.

 

Die Genehmigung wird grundsätzlich durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

 

Der Abbruch widerspricht nicht den Sanierungszielen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Beseitigung des Schlauchturmes wie geplant zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Herr Gemeinderat Matthias Leicht nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung (Architekt der Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“) gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.