Sitzung: 19.09.2019 GSN/010/2019
Dem Gemeinderat wird eine Anzeige der Beseitigung des Schlauchturmes am
Feuerwehrhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 91 in der Münnerstädter Straße 19 in
Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 91 liegt im Sanierungsgebiet der Gemeinde
Strahlungen.
Im Geltungsbereich
der Sanierungssatzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder
die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.
Die Genehmigung
wird grundsätzlich durch die Gemeinde erteilt. Ist eine bauaufsichtliche
Genehmigung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde
im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
Der Abbruch
widerspricht nicht den Sanierungszielen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beseitigung des Schlauchturmes wie geplant
zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Herr Gemeinderat Matthias Leicht nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung
(Architekt der Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“) gemäß Art. 49 der
Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.