Sitzung: 14.10.2019 GSN/011/2019
Für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 sind bis spätestens 16.12.2019, der
Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter vom Gemeinderat zu berufen.
Die wichtigstens Aufgaben des Gemeindewahlleiters sind:
-
Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen
-
Veröffentlichung
diverser Wahlbekanntmachungen
-
Entgegennahme
und Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
-
Bildung
und Einberufung des Gemeindewahllausschusses
-
Vorsitz
im Gemeindewahlausschuss
-
Zulassung
oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge
-
Feststellung
und Verkündung des vorläufigen und abschließenden Wahlergebnisses
Diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit der
Wahlsachbearbeiterin der VG, Frau Hehn, erfolgen.
Folgende Personen können für das Amt berufen werden:
-
Erster
und jeder weitere Bürgermeister
-
jedes
Gemeinderatsmitglied
-
Bedienstete
der Gemeinde
-
NEU: jede wahlberechtigte Person in der Gemeinde
Ausnahme:
Folgende Personen können nicht
zum Gemeindewahlleiter berufen werden:
-
Kandidaten
für das Amt des Bürgermeisters und Gemeinderats
-
Personen,
die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben
-
Personen,
die Beauftragte des Wahlvorschlags sind
-
Mitglieder
des Wahlvorstandes oder Briefwahlvorstandes
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back als
Gemeindewahlleiterin und Frau Christine Böhme als stellvertretende
Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |