Für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 sind bis spätestens 16.12.2019, der Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter vom Gemeinderat zu berufen.

Die wichtigstens Aufgaben des Gemeindewahlleiters sind:

-       Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

-       Veröffentlichung diverser Wahlbekanntmachungen

-       Entgegennahme und Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge

-       Bildung und Einberufung des Gemeindewahllausschusses

-       Vorsitz im Gemeindewahlausschuss

-       Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge

-       Feststellung und Verkündung des vorläufigen und abschließenden Wahlergebnisses

Diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit der Wahlsachbearbeiterin der VG, Frau Hehn, erfolgen.

Folgende Personen können für das Amt berufen werden:

-       Erster und jeder weitere Bürgermeister

-       jedes Gemeinderatsmitglied

-       Bedienstete der Gemeinde

-       NEU: jede wahlberechtigte Person in der Gemeinde


Ausnahme:

Folgende Personen können nicht zum Gemeindewahlleiter berufen werden:

-       Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und Gemeinderats

-       Personen, die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben

-       Personen, die Beauftragte des Wahlvorschlags sind

-       Mitglieder des Wahlvorstandes oder Briefwahlvorstandes


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back als Gemeindewahlleiterin und Frau Christine Böhme als stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6