Sitzung: 14.10.2019 GSN/011/2019
Der Bauherr
beabsichtigt im südlichen Grundstücksbereich eine Garage aus einer Holzständerkonstruktion
mit einem Pultdach einer Fläche von 30 m² und einer Höhe von 2,40 m bis 2,70 m
zu errichten. Die Holzkonstruktion der Garage soll verbrettert und mit Toren
oder Türen versehen werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 261 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Der geplante Standort der Garage ist außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Im Bebauungsplan ist für die Dachform
der Garagen ein steiles Satteldach vorgesehen.
Von der Größe her
fällt die geplante Garage unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr.
1 Buchstabe b) der Bayer. Bauordnung.
Da der Standort
der Garage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, und
die geplante Dachform von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, ist
ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Karlsberg“ erforderlich.
Der angrenzende
Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung
erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ zur Errichtung
einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 261, Rhönblick 1 in Strahlungen.
Es bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garage außerhalb der
festgesetzten Baugrenze und der abweichenden Dachform.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |