Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 261 Rhönblick 1 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im südlichen Grundstücksbereich eine Garage aus einer Holzständerkonstruktion mit einem Pultdach einer Fläche von 30 m² und einer Höhe von 2,40 m bis 2,70 m zu errichten. Die Holzkonstruktion der Garage soll verbrettert und mit Toren oder Türen versehen werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 261 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der geplante Standort der Garage ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Im Bebauungsplan ist für die Dachform der Garagen ein steiles Satteldach vorgesehen.

 

Von der Größe her fällt die geplante Garage unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) der Bayer. Bauordnung.

 

Da der Standort der Garage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze liegt, und die geplante Dachform von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 261, Rhönblick 1 in Strahlungen.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garage außerhalb der festgesetzten Baugrenze und der abweichenden Dachform.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6