Sitzung: 14.10.2019 GSN/011/2019
Das geplante
Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes
„Zehnt III“.
Das Vorhaben kann
nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Der Gemeinderat
wird hiervon in Kenntnis gesetzt.