Sitzung: 16.12.2019 GSN/013/2019
Das Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad
Neustadt hat die Gemeinde Strahlungen im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, zum Erlass vom förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
darauf hingewiesen, dass in den Altort zum großen Teil nur geographische
Grenznachweise aus der letzten Uraufnahme aus dem Jahr 1849 vorhanden sind.
Diese Grenzverläufe sind in der digitalen Flurkarte als gestrichelte Grenzen
gekennzeichnet.
Die Lösung
kommunaler Entwicklungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben hängt in hohem Maße
von der Qualität der verfügbaren Kartenunterlagen ab. Lagegenaue Karten und
Pläne mit hohem Informationsgehalt in geeignetem Maßstab sind unverzichtbare
Grundlagen für den Liegenschaftsverkehr und für jegliche Planung und
Dokumentation. Auch für Gemeindebürger ergibt sich der Vorteil, dass die
genauen Grenzen des Eigentums bekannt sind.
Das
Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale – hat der
Gemeinde Strahlungen ein Angebot für eine Katasterneuvermessung unterbreitet.
Gegenstand des
Angebots ist die Feststellung und Abmarkung aller Grundstücksgrenzen in den
Bereichen, in denen bisher noch keine amtliche Grenzfeststellung stattgefunden
hat.
Für die
Katasterneuvermessung für den im Lageplan dargestellten Altortbereich, ergäben
sich Gesamtgebühren von 19.500 Euro für insgesamt 125 Grundstücke. Dies
entspricht rund 156 Euro pro Grundstück. Hinzu kämen noch die Kosten für das
Abmarkungsmaterial und die Mitwirkung der Feldgeschworenen. Über die
Durchführung der Katasterneuvermessung Strahlungen würde eine Vereinbarung mit
dem Vermessungsamt abgeschlossen.
Das
Vermessungsamt weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde sich bei einer
Katasterneuvermessung die Abmarkungskosten von den beteiligten
Grundstückseigentümern erstatten lassen kann. Das Bayerische Staatsministerium
der Finanzen habe hierfür festgelegt, dass bis zu 25 % der vom Vermessungsamt
für die Katasterneuvermessung in Rechnung gestellten Gebühr von den
Grundstückeigentümern eingezogen werden könnte. Weiter bietet das
Vermessungsamt an, zur Reduzierung der jährlichen Belastungen im
Gemeindehaushalt, die Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten und die damit
verbundene Abrechnung der Gebühren, auf mehrere Jahre zu verteilen.
Wie dargelegt
betragen die Kosten pro Grundstück pauschal 156 Euro. Bei einer
Kostenbeteiligung von max. 25% durch die Grundstückseigentümer, bekäme dieser
für rund 40 Euro eine aktuelle Grenzfeststellung. Eine einzelne beantragte
Grundstücksvermessung würde hingegen ca. 1.000 € bis 1.200 € kosten.
Im Anschluss an
die Katasterneuvermessung können im Rahmen einer vereinfachten Umlegung nach
Baugesetzbuch, festgestellte Überbauungen geregelt werden. Der Vorteil dabei
liegt darin, dass dies ohne notarielle Beurkundung und den damit verbundenen
Kosten erfolgen könnte.
Die Betroffenen
Grundstückseigentümer würden in Absprache mit dem Vermessungsamt und der
Gemeinde über die Durchführung der Katasterneuvermessung in geeigneter Weise
informiert.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Gemeinderat die Katasterneuvermessung durchführen zu lassen, da
hierdurch auch gegenwärtige rechtswidrige Zustände, wie z. B. Überbauungen
bereinigt werden könnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, eine Katasterneuvermessung für den Altort von Strahlungen auf der
Basis der Vereinbarung des Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle Bad
Neustadt a. d. Saale – vom 19.11.2019 durchzuführen.
Die
Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer soll im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten erfolgen.
Frau 1.
Bürgermeisterin Back wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit dem
Vermessungsamt Bad Kissingen abzuschließen.
Die Vereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |