Sitzung: 20.01.2020 GSN/001/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/5, Kreuzbergblick 9 in
Strahlungen vorgelegt.
Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses.
Als Dachform für das Wohnhaus, sowie die Garage ist ein Flachdach geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 1254/5 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Das Bauvorhaben hält die
Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf die Errichtung einer Stützwand zur
freien Landschaft hin, ein.
Für die geplante Errichtung der Betonstützwände zur Gartengestaltung an
der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Stützwände haben eine Höhe zwischen 0,70 m und 1,25 m.
Die im Rahmen der
Gartengestaltung geplanten Geländeauffüllungen überschreiten die im
Bebauungsplan zulässig festgesetzte Höhe von 1,50 m nicht.
Die erforderliche
Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Die geforderten zwei KFZ-Stellplätze je Wohneinheit werden in der
geplanten Doppelgarage nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Stellungnahme Tiefbau:
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.
Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine
Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei
Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw.
Oberflächenwasserkanal vorhanden.
Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von
Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen
und an den Kontrollschacht für Oberflächenwasser anzuschließen.
Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/5, Kreuzbergblick 9
in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt III“ für die Ausführung der
Einfriedung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |