Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/5, Kreuzbergblick 9 in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauherren beantragen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses. Als Dachform für das Wohnhaus, sowie die Garage ist ein Flachdach geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1254/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt III“. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf die Errichtung einer Stützwand zur freien Landschaft hin, ein.

 

Für die geplante Errichtung der Betonstützwände zur Gartengestaltung an der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Stützwände haben eine Höhe zwischen 0,70 m und 1,25 m.

 

Die im Rahmen der Gartengestaltung geplanten Geländeauffüllungen überschreiten die im Bebauungsplan zulässig festgesetzte Höhe von 1,50 m nicht.

 

Die erforderliche Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

 

Die geforderten zwei KFZ-Stellplätze je Wohneinheit werden in der geplanten Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

 

Stellungnahme Tiefbau:

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Kreuzbergblick“.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden.

Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an den Kontrollschacht für Oberflächenwasser anzuschließen.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/5, Kreuzbergblick 9 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Zehnt III“ für die Ausführung der Einfriedung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9