Sitzung: 10.02.2020 GSN/002/2020
In der Sitzung am 20.05.2019 beschloss der Gemeinderat die
Erschließungsplanung zu beauftragen.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wurde durch Herrn Dipl.-Ing.
Architekt Christoph Markert erstellt.
Die Planunterlage und die Kostenberechnung wurden dem Gemeinderat in der
Sitzung am 18.11.2019 bereits vorgestellt.
Die Grundzüge der Erschließungsplanung lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Die Gesamtfläche mit einem Baufeld von ca. 3.600 m² beinhaltet eine
Rodungsfläche von
ca. 3.000 m². Nach Ausbau und Unterteilung der 9 Baugrundstücke mit
einer Fläche von
2.570 m² verbleibt die Restfläche im Eigentum der Gemeinde.
Die geometrische Angleichung der Freifläche orientiert sich am
bestehenden Flurweg. Der
vorhandene Graben wird mit einem Stahlbetonrohr DN 300 verrohrt. Die
Höhenlage und
Gefälleausbildung orientiert sich zu dieser Ebene und bewegt sich im
Bereich von ca. 2,5 %
bis 8,5 %.
Der Aufbau der Freiflächen erfolgt in versickerungsfähiger Bauweise mit
5 cm Schotterausgleich 0/32 (ca. 105 kg/m2)
30 cm Frostschutzschicht 0/56 (ca. 630 kg/m2)
bei 35 cm Gesamtaufbau.
Die Entwässerung ist durch die Oberflächengestaltung von Hochpunkten und
Gefällemulden
im freien Zulauf zur Vorflut gesichert. Die Dachentwässerung der
geplanten Hallen wird
durch einen Regenwasserkanal erfasst und talwärts in westlicher Lage zur
Versickerung frei
gegeben. Die Bewertung der Regenwasserbehandlung erfolgt nach dem
Merkblatt DWA-M
153 und kann nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 ausgebildet werden. Gewählt
wurde
Rigolen-box mit der Dimensionierung von 6,4 x 4,0 x 1,32 m.
Für die elektrische Erschließung liegt ein Konzept vom Versorgungträger
ÜW-Rhön vor. An
der vorgegeben Stelle wird ein Hausanschlussgebäude erstellt. Dort
werden die Zählerplätze
für die 9 Grundstücke aufgebaut. Über den Anschlussraum werden die
einzelnen
Grundstücke getrennt verkabelt. Nach Erwerb und Bau der Hallen durch die
zukünftigen
Eigentümer können dort in deren Auftrag die Stromversorgung ausgebaut
werden. Dazu
wäre eine Unterverteilung als Verteilerkasten mit 32 A, 16 A und 230V
Steckdosen geplant.
Die Einheitspreise der Kostenberechnung basieren auf Angebotspreise
vergleichbarer
Bauleistungen aus dem Jahre 2018 und 2019. Entsprechend der Teuerungen
der letzten 2
Jahre sind die Preise für eine Bauzeit im Jahr 2020 zugeordnet.
Die Kostenberechnung vom 24.10.2019 weist auf diesen Grundlagen fußend Erschließungskosten
von 246.164 € netto bzw. 292.935 € inkl. MwSt. aus.
Die zu erwartenden Realisierungskosten liegen somit weit über den im
Haushalt vorgesehenen Ansätzen.
Insgesamt sind bislang 80.000 € für die Maßnahme vorgesehen, die bereits
durch die notwendige Bauleitplanung deutlich beansprucht wurden.
Allein die Erschließungskosten stehen einer kostendeckenden Veräußerung
zu marktüblichen Preisen entgegen, selbst wenn der Projektumfang auf sein
Mindestmaß reduziert und im Zuge der Ausführung günstige Baupreise erzielt
würden.
Die Grundstückskosten selbst, wurden bislang gänzlich aus der
Betrachtung ausgeklammert.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt nicht wirtschaftlich
realisierbar. Die Gemeinde müsste einen erheblichen Eigenanteil an den
Erschließungskosten tragen, um die Flächen überhaupt zu einem realisierbaren
Preis veräußern zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher das Projekt abzubrechen.
In der Sitzung am 18.11.2019 beschloss der Gemeinderat aufgrund der
Kostenentwicklung die Beschlussfassung zurückzustellen und zunächst eine
Versammlung mit den potenziellen Erwerbern durchzuführen.
Diese fand am 06.12.2019 statt. Die Anwesenden waren sich einig, dass
ein Grunderwerb zu kostendeckenden oder auch nur annähernd kostendeckenden
Preisen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zum Nutzungszweck stünde und
damit ausscheiden würde.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, die Erschließung des
Sondergebiets Maschinenhallen bis auf Weiteres nicht umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |