In der Sitzung am 20.05.2019 beschloss der Gemeinderat die Erschließungsplanung zu beauftragen.

 

Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wurde durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt Christoph Markert erstellt.

 

Die Planunterlage und die Kostenberechnung wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 18.11.2019 bereits vorgestellt.

 

Die Grundzüge der Erschließungsplanung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Gesamtfläche mit einem Baufeld von ca. 3.600 m² beinhaltet eine Rodungsfläche von

ca. 3.000 m². Nach Ausbau und Unterteilung der 9 Baugrundstücke mit einer Fläche von

2.570 m² verbleibt die Restfläche im Eigentum der Gemeinde.

 

Die geometrische Angleichung der Freifläche orientiert sich am bestehenden Flurweg. Der

vorhandene Graben wird mit einem Stahlbetonrohr DN 300 verrohrt. Die Höhenlage und

Gefälleausbildung orientiert sich zu dieser Ebene und bewegt sich im Bereich von ca. 2,5 %

bis 8,5 %.

 

Der Aufbau der Freiflächen erfolgt in versickerungsfähiger Bauweise mit

5 cm Schotterausgleich 0/32 (ca. 105 kg/m2)

30 cm Frostschutzschicht 0/56 (ca. 630 kg/m2)

bei 35 cm Gesamtaufbau.

 

Die Entwässerung ist durch die Oberflächengestaltung von Hochpunkten und Gefällemulden

im freien Zulauf zur Vorflut gesichert. Die Dachentwässerung der geplanten Hallen wird

durch einen Regenwasserkanal erfasst und talwärts in westlicher Lage zur Versickerung frei

gegeben. Die Bewertung der Regenwasserbehandlung erfolgt nach dem Merkblatt DWA-M

153 und kann nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 ausgebildet werden. Gewählt wurde

Rigolen-box mit der Dimensionierung von 6,4 x 4,0 x 1,32 m.

 

Für die elektrische Erschließung liegt ein Konzept vom Versorgungträger ÜW-Rhön vor. An

der vorgegeben Stelle wird ein Hausanschlussgebäude erstellt. Dort werden die Zählerplätze

für die 9 Grundstücke aufgebaut. Über den Anschlussraum werden die einzelnen

Grundstücke getrennt verkabelt. Nach Erwerb und Bau der Hallen durch die zukünftigen

Eigentümer können dort in deren Auftrag die Stromversorgung ausgebaut werden. Dazu

wäre eine Unterverteilung als Verteilerkasten mit 32 A, 16 A und 230V Steckdosen geplant.

Die Einheitspreise der Kostenberechnung basieren auf Angebotspreise vergleichbarer

Bauleistungen aus dem Jahre 2018 und 2019. Entsprechend der Teuerungen der letzten 2

Jahre sind die Preise für eine Bauzeit im Jahr 2020 zugeordnet.

 

Die Kostenberechnung vom 24.10.2019 weist auf diesen Grundlagen fußend Erschließungskosten von 246.164 € netto bzw. 292.935 € inkl. MwSt. aus.

 

Die zu erwartenden Realisierungskosten liegen somit weit über den im Haushalt vorgesehenen Ansätzen.

Insgesamt sind bislang 80.000 € für die Maßnahme vorgesehen, die bereits durch die notwendige Bauleitplanung deutlich beansprucht wurden.

 

Allein die Erschließungskosten stehen einer kostendeckenden Veräußerung zu marktüblichen Preisen entgegen, selbst wenn der Projektumfang auf sein Mindestmaß reduziert und im Zuge der Ausführung günstige Baupreise erzielt würden.

Die Grundstückskosten selbst, wurden bislang gänzlich aus der Betrachtung ausgeklammert.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt nicht wirtschaftlich realisierbar. Die Gemeinde müsste einen erheblichen Eigenanteil an den Erschließungskosten tragen, um die Flächen überhaupt zu einem realisierbaren Preis veräußern zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher das Projekt abzubrechen.

 

In der Sitzung am 18.11.2019 beschloss der Gemeinderat aufgrund der Kostenentwicklung die Beschlussfassung zurückzustellen und zunächst eine Versammlung mit den potenziellen Erwerbern durchzuführen.

Diese fand am 06.12.2019 statt. Die Anwesenden waren sich einig, dass ein Grunderwerb zu kostendeckenden oder auch nur annähernd kostendeckenden Preisen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zum Nutzungszweck stünde und damit ausscheiden würde.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt, die Erschließung des Sondergebiets Maschinenhallen bis auf Weiteres nicht umzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7