Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wasch- und Tankplatzes sowie 13 LKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 222/1, Rheinfeldshöfer Straße, Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr wurde durch das Landratsamt aufgefordert die Bauanträge für die Stellplätze (1/2015, 27/2016) und für den Wasch- und Tankplatz (4/2019) zu einem Bauantrag zusammen zu fassen und erneut zur Genehmigung vor zu legen.

 

Die noch nicht beschiedenen Bauanträge sind derzeit noch im Landratsamt Rhön-Grabfeld, da sie nach Rücksprach mit Herrn Bauer noch nicht zurückgenommen wurden.

 

Der Gemeinderat hat in den Sitzungen vom 19.01.2015, 08.07.2015, 03.11.2016 und 29.04.2019 jeweils sein Einvernehmen zu den jeweiligen Vorhaben erteilt.

 

Zum Bauantrag 4/2019 hat sich eine Änderung hinsichtlich der Größe des Dieseltanks ergeben. Der Tankinhalt hat sich von 10 m³ auf 40 m³ vergrößert.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 222/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rheinfeldshöfer Straße“. Das Gebiet ist als „Mischgebiet“ ausgewiesen. Die Errichtung eines Wasch- bzw. Tankplatzes ist nach § 6 der BauNVO in Mischgebieten zulässig.

 

Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen ist. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt, die Immissionsschutzbehörde und der Kreisbrandrat beteiligt und um Prüfung und Stellungnahme zum geplanten Bauvorhabens gebeten.

 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Bauherren nicht erneut eingeholt.

 

Die Abteilung Tiefbau (SG III/2) hat zur Abwasserbeseitigung wie folgt Stellung genommen: 

 

Zum Bauvorhaben liegt grundsätzlich bereits die Stellungnahme der Tiefbauverwaltung vom 29.04.2019 vor.  

Die geforderte Überarbeitung der Entwässerungsplanung wurde durch den Bauherrn nachgeholt. Die Beteiligung des Abwasserverbands Saale-Lauer ist erfolgt, die überarbeitete Entwässerungsplanung wurde an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergegeben.

Der nunmehr vorgelegte Eingabeplan stellt Teile der öffentlichen Entwässerung unzutreffend dar und wurde diesbezüglich mit Roteintragungen versehen. Bauordnungsrechtliche Belange werden durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld geprüft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wasch- und Tankplatzes sowie 13 LKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 222/1 in der Rheinfeldshöfer Straße in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Gemeinderat Johannes Schultheis hat aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.