Sitzung: 09.03.2020 GSN/003/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Grüngutsammelplatzes
auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 507 ist dem Außenbereich zuzuordnen. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist dieses Grundstück als Fläche
für Wald ausgewiesen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35
Baugesetzbuch. Die Erschließung muss gesichert sein, öffentliche Belange dürfen
nicht entgegenstehen.
Der Technische Immissionsschutz, die fachkundige Stelle für
Wasserwirtschaft, Abfallrecht, Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie die
fachkundige Stelle für Naturschutz wurde im Vorfeld aufgefordert Stellungnahmen
abzugeben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Der Bauantrag wurde vom Kommunalunternehmen des Landkreises
Rhön-Grabfeld erstellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Grüngutsammelplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Gemeinde Strahlungen
entsprechend den vorgelegten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |