Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Grüngutsammelplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 507 ist dem Außenbereich zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist dieses Grundstück als Fläche für Wald ausgewiesen.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch. Die Erschließung muss gesichert sein, öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen.

 

Der Technische Immissionsschutz, die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft, Abfallrecht, Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie die fachkundige Stelle für Naturschutz wurde im Vorfeld aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Der Bauantrag wurde vom Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld erstellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Grüngutsammelplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 507 in der Gemeinde Strahlungen entsprechend den vorgelegten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8