Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz oder Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 in Strahlungen vorgelegt.

 

Dem Gemeinderat ist das Bauvorhaben des Bauherrn bekannt; es wurde mehrfach beraten und versucht einen günstigen Standort für das Vorhaben zu finden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhalle“ wurde aufgrund der nicht wirtschaftlich umsetzbaren Erschließung durch die Gemeinde nicht realisiert. Weshalb der Bauherr nun den Antrag auf Vorbescheid für den Hallenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 in Strahlungen stellt.

 

Die Zustimmung wurde durch die Gemeinde bisher versagt mit der Begründung, dass keine Privilegierung vorliegt und man keinen Präzedenzfall schaffen möchte.

 

Herr Victor Hochrein hat für den Bau des Regenrückhaltebeckens im Bereich „Nähe Gartenstraße“ in Strahlungen die notwendigen Flächen zur Verfügung gestellt. Hierfür wurde ihm im Tausch von der Gemeinde eine Fläche zum Bau einer Maschinenhalle zugesichert. Der ursprüngliche Plan die Maschinenhalle neben den bereits bestehenden Maschinenhallen (Nähe Gartenstraße) zu errichten kann nicht realisiert werden, da die Eigentümer der Flächen nicht zum Tausch bereit sind. Für die Herrichtung der Fläche neben dieser Privatfläche (Richtung Dorf) wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand erforderlich; deshalb kommt auch diese Möglichkeit nicht in Betracht.

 

Bei einem Ortstermin des Bauherrn mit dem Gemeinderat und dem Innenentwickler der VG Bad Neustadt a. d. Saale Herrn Franz-Josef Schmitt wurde nochmals nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. In Abwägung verschiedener Alternativen wird der jetzt beantragte Standort als die beste Lösung betrachtet. Die Einbindung in die Bebauung des Altortes ist hier am ehesten gewährleistet. Was die Präzedenzfallwirkung anbelangt, ist anzumerken, dass sich nicht nur im westlichen Bereich des Standortes sondern auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet Hallen oder ähnliche bauliche Anlagen befinden.

Bezüglich der Einbindung der Halle in die Umgebung wird die Ausführung der Fassade in Holzverschalung empfohlen.

 

Herr Victor Hochrein informiert den Gemeinderat, dass er bei genehmigtem Bauantrag zur Errichtung einer Maschinenhalle auf dem besagten Grundstück auf ein zusätzliches Entgegenkommen der Gemeinde verzichten wird, um das Thema abschließend beiseitelegen zu können.

 

 

Nochmals ein Hinweis zum Sachverhalt:

Die Halle soll zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten genutzt werden. Es ist an eine Hallengröße von 16 m Länge und 8 m Breite gedacht. Der Standort der Halle ist mit einem Abstand von ca.  5 m zum gemeindlichen Weg Fl. Nr. 358 geplant, über den auch die Zufahrt erfolgen soll. Die Halle soll in Holzverschalung ausgeführt werden.

Das Grundstück Fl. Nr. 359/1 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im vorliegenden Fall liegt keine Privilegierung vor. Es ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.

 

Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Hier ist zu prüfen, ob öffentliche Belange (Darstellung des Flächennutzungsplanes, Landschaftsplanes, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Gefährdung der Wasserwirtschaft usw.) beeinträchtigt werden. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Von Seiten des Sachgebietes Naturschutz und der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft wurde in einer Stellungnahme vom 29.05.2008 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Einwendungen zur Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 bestehen, wenn das Gebäude in direkter Nähe zu den östlich angrenzenden Gärten und größerem Abstand zum nördlichen Graben errichtet würde.

Diese Stellungnahme hat nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde auch heute noch Bestand.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz oder Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Antragsskizzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8