Sitzung: 09.03.2020 GSN/003/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Hallenneubau zur
Lagerung von Brennholz oder Maschinen auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 in
Strahlungen vorgelegt.
Dem Gemeinderat ist das Bauvorhaben des Bauherrn bekannt; es wurde
mehrfach beraten und versucht einen günstigen Standort für das Vorhaben zu
finden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Maschinenhalle“
wurde aufgrund der nicht wirtschaftlich umsetzbaren Erschließung durch die
Gemeinde nicht realisiert. Weshalb der Bauherr nun den Antrag auf Vorbescheid
für den Hallenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 in Strahlungen stellt.
Die Zustimmung wurde durch die Gemeinde bisher versagt mit der
Begründung, dass keine Privilegierung vorliegt und man keinen Präzedenzfall
schaffen möchte.
Herr Victor Hochrein hat für den Bau des Regenrückhaltebeckens im
Bereich „Nähe Gartenstraße“ in Strahlungen die notwendigen Flächen zur
Verfügung gestellt. Hierfür wurde ihm im Tausch von der Gemeinde eine Fläche
zum Bau einer Maschinenhalle zugesichert. Der ursprüngliche Plan die
Maschinenhalle neben den bereits bestehenden Maschinenhallen (Nähe
Gartenstraße) zu errichten kann nicht realisiert werden, da die Eigentümer der
Flächen nicht zum Tausch bereit sind. Für die Herrichtung der Fläche neben dieser
Privatfläche (Richtung Dorf) wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand
erforderlich; deshalb kommt auch diese Möglichkeit nicht in Betracht.
Bei einem Ortstermin des Bauherrn mit dem Gemeinderat und dem
Innenentwickler der VG Bad Neustadt a. d. Saale Herrn Franz-Josef Schmitt wurde
nochmals nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. In Abwägung verschiedener
Alternativen wird der jetzt beantragte Standort als die beste Lösung
betrachtet. Die Einbindung in die Bebauung des Altortes ist hier am ehesten
gewährleistet. Was die Präzedenzfallwirkung anbelangt, ist anzumerken, dass
sich nicht nur im westlichen Bereich des Standortes sondern auch an anderen
Stellen im Gemeindegebiet Hallen oder ähnliche bauliche Anlagen befinden.
Bezüglich der Einbindung der Halle in die Umgebung wird die Ausführung
der Fassade in Holzverschalung empfohlen.
Herr Victor Hochrein informiert den Gemeinderat, dass er bei genehmigtem
Bauantrag zur Errichtung einer Maschinenhalle auf dem besagten Grundstück auf
ein zusätzliches Entgegenkommen der Gemeinde verzichten wird, um das Thema
abschließend beiseitelegen zu können.
Nochmals ein
Hinweis zum Sachverhalt:
Die Halle soll zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten
genutzt werden. Es ist an eine Hallengröße von 16 m Länge und 8 m Breite
gedacht. Der Standort der Halle ist mit einem Abstand von ca. 5 m zum gemeindlichen Weg Fl. Nr. 358
geplant, über den auch die Zufahrt erfolgen soll. Die Halle soll in
Holzverschalung ausgeführt werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 359/1 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Im vorliegenden Fall liegt keine Privilegierung vor. Es ist als
Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Hier ist zu prüfen, ob öffentliche Belange
(Darstellung des Flächennutzungsplanes, Landschaftsplanes, Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, Gefährdung der Wasserwirtschaft usw.)
beeinträchtigt werden. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden
prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Von Seiten des Sachgebietes Naturschutz und der Fachkundigen Stelle
Wasserwirtschaft wurde in einer Stellungnahme vom 29.05.2008 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine
Einwendungen zur Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1 bestehen, wenn das
Gebäude in direkter Nähe zu den östlich angrenzenden Gärten und größerem
Abstand zum nördlichen Graben errichtet würde.
Diese Stellungnahme hat nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde
auch heute noch Bestand.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum
Hallenneubau zur Lagerung von Brennholz oder Maschinen auf dem Grundstück Fl.
Nr. 359/1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Antragsskizzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |