Dem Gemeinderat wird ein Tekturantrag zum Bauantrag Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage und Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 1254/13, Kreuzbergblick 10, Gemeinde Strahlungen vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da auf der Doppelgarage entgegen der Planung der Genehmigungsfreistellung vom 15.10.2019 kein Satteldach, sondern eine Dachterrasse errichtet werden sollen.

 

Die Dachterrasse hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt III“ ein und kann nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.