Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6 in Strahlungen vorgelegt.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1250/13 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. In diesem Bebauungsplan sind als Art und Höhe für Einfriedungen verputzte Mauern, lebende Zäune und Holzlattenzäune bis zu einer max. Höhe von 1,30 m zugelassen.

 

Die Bauherren möchten einen Bretterzaun aus Fichtenholz mit einer Höhe von 2 m anbringen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf isolierte Befreiung mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ erforderlich für die Art und Höhe der Einfriedung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Antragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Das Grundstück Fl. Nr. 1251/3 ist im Eigentum der Gemeinde.

 

Seitens des Gemeinderates wurde einem Antrag auf isolierter Befreiung für einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen mit einer Höhe von 1,63 m im Jahr 2018 im selben Baugebiet zugestimmt.

 

Die Festsetzung der Einfriedungshöhe des Bebauungsplanes „Obertor“ aus dem Jahr 1983 wurde aufgrund der festgesetzten „offenen Bauweise“ auf 1,30 m beschränkt.

 

Die Bauherren geben an, dass seit dem Ausbau der Straße Kreuzbergblick, ihr Garten von der Straße voll einsehbar wurde. Sie möchten, zum Schutz ihrer Privatsphäre den Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 2 m errichten.

 

Nach Rücksprache mit der 1. Bürgermeisterin Frau Back, sollen die einzelnen Bretter in einem wechselnden Muster (z.B. 3 Latten vertikal gerade und danach mehrere Latten schräg angebracht werden) um eine Auflockerung zu erreichen. Zum Gehweg hin ist der Bauherr bereit in Abständen von 5 m eine Anpflanzung vorzunehmen.

 

Eine isolierte Befreiung ist möglich, da die Befreiung städtebaulich vertretbar und es auch mit den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6 in Strahlungen, entsprechend den eingereichten Planskizzen zu, wenn die Bretter in einem aufgelockerten Muster angebracht werden und zum Straßenraum in Abständen von 5 m eine Anpflanzung vorgenommen wird, die dauerhaft vom Antragsteller gepflegt wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8