Sitzung: 06.04.2020 GSN/004/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6 in
Strahlungen vorgelegt.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung sind
Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei, außer im
Außenbereich.
Das Grundstück Fl. Nr. 1250/13 liegt jedoch im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. In diesem Bebauungsplan sind als Art
und Höhe für Einfriedungen verputzte Mauern, lebende Zäune und Holzlattenzäune
bis zu einer max. Höhe von 1,30 m zugelassen.
Die Bauherren möchten einen Bretterzaun aus Fichtenholz mit einer Höhe
von 2 m anbringen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf isolierte Befreiung
mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Obertor“ erforderlich für die Art und Höhe der Einfriedung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Antragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Das Grundstück Fl. Nr. 1251/3 ist im
Eigentum der Gemeinde.
Seitens des Gemeinderates wurde einem Antrag auf isolierter Befreiung
für einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen mit einer Höhe von 1,63
m im Jahr 2018 im selben Baugebiet zugestimmt.
Die Festsetzung der Einfriedungshöhe des Bebauungsplanes „Obertor“ aus
dem Jahr 1983 wurde aufgrund der festgesetzten „offenen Bauweise“ auf 1,30 m
beschränkt.
Die Bauherren geben an, dass seit dem Ausbau der Straße Kreuzbergblick,
ihr Garten von der Straße voll einsehbar wurde. Sie möchten, zum Schutz ihrer
Privatsphäre den Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 2 m errichten.
Nach Rücksprache mit der 1. Bürgermeisterin Frau Back, sollen die
einzelnen Bretter in einem wechselnden Muster (z.B. 3 Latten vertikal gerade
und danach mehrere Latten schräg angebracht werden) um eine Auflockerung zu
erreichen. Zum Gehweg hin ist der Bauherr bereit in Abständen von 5 m eine
Anpflanzung vorzunehmen.
Eine isolierte Befreiung ist möglich, da die Befreiung städtebaulich
vertretbar und es auch mit den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6 in
Strahlungen, entsprechend den eingereichten Planskizzen zu, wenn die Bretter in
einem aufgelockerten Muster angebracht werden und zum Straßenraum in Abständen
von 5 m eine Anpflanzung vorgenommen wird, die dauerhaft vom Antragsteller
gepflegt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
8 |